Arbeitsunfall wer zahlt? – Lohnfortzahlung oder Berufsgenossenschaft?

Nach einem Arbeitsunfall stellt sich die Frage: Wer zahlt was? Welche Leistungen von Berufsgenossenschaft und Krankenkasse zu erwarten sind und wie lange, erfahren Sie hier.

Arbeitsunfall
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Arbeitsunfälle sind nicht allein auf körperlich anstrengende Arbeiten beschränkt, sondern ereignen sich auch und insbesondere im Bereich und Umfeld eines Büros. Geeignete Maßnahmen, um Mitarbeiter ausreichend zu schützen, sollten deshalb eine Selbstverständlichkeit für Arbeitgeber sein. Rettungszeichen fürs Büro weisen auf grobe Risiken hin, doch auch mit direkten Mitteln schaffen Sie ein Bedürfnis auf beiden Seiten, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Wer aber zahlt, wenn es trotz Arbeitsschutzmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall kommt?

Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch per Gesetz über Ihren Arbeitgeber versichert. Er muss Sie bei einer Krankenkasse, bei der gesetzlichen Rentenversicherung und darüber hinaus bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Beiträge der beiden erstgenannten Institutionen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für die Berufsgenossenschaft oder einen anderen Unfallversicherungsträger zahlt der Arbeitgeber allein.

Nach Arbeitsunfall Betreuung durch den Durchgangsarzt

Im Falle eines Arbeitsunfalls werden Sie sich im Allgemeinen zunächst in ärztliche Behandlung begeben müssen. Nach der Erstversorgung sollten Sie sich aber nicht von Ihrem Hausarzt weiterbehandeln lassen, sondern von einem sogenannten Durchgangsarzt. Der ist spezialisiert auf Arbeitsunfälle, eigens dafür zugelassen und kann am Besten über die weiteren Maßnahmen zur möglichst vollständigen Wiederherstellung Ihrer Arbeitskraft entscheiden. Ansonsten kann es Streit um die Kosten geben, denn für Arbeitsunfälle sind nicht die Krankenkassen zuständig! Ihr Recht auf freie Arztwahl gilt hierbei nur eingeschränkt.

Meldung an die Berufsgenossenschaft – Lohnfortzahlung

Dauert die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage, muss eine Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arzt.

Wie bei anderen Krankheiten auch, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung seitens Ihres Arbeitgebers. Dieser zahlt Ihnen sechs Wochen lang Ihren vollen Lohn. Die Höhe dieser Entgeltzahlung ergibt sich aus dem Durchschnitt der letzten Wochen.

» Kleine Einschränkung: Erst nach vier Wochen ununterbrochener Anstellung haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Nach 6 Wochen – Verletztengeld von der Krankenkasse

Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten Sie ein so genanntes Verletztengeld. Es ist eigentlich nichts anderes als das Krankengeld bei „normalen“ länger andauernden Krankheiten und beträgt wie dieses 80 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttolohnes, abzüglich der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Dieses Verletztengeld wird vertretungsweise durch die Krankenkassen ausgezahlt, kommt aber ursprünglich von der Berufsgenossenschaft.


Neben der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes übernimmt die Berufsgenossenschaft auch die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu gehören nebst der medizinischen und beruflichen Reha diverse Hilfsmittel:

Oberstes Ziel ist immer die möglichst weitgehende Wiederherstellung Ihrer Arbeitskraft. Das kann auch eine Umschulung bedeuten, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Ihre alte Tätigkeit gar nicht mehr ausführen können. Eventuell zahlt die Berufsgenossenschaft auch Zuschüsse an Ihren Arbeitgeber, wenn dies Ihrer erneuten Arbeitsaufnahme dienlich ist.

Arbeitsunfall – Verletztenrente ab der 27. Woche

Wenn trotzdem über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht, zahlt die Berufsgenossenschaft nach dem Wegfall des Anspruches auf Verletztengeld eine Verletztenrente.

» Es gilt aber immer der Grundsatz: Wiedereingliederung vor Rente.«

Kann ich nach einem Arbeitsunfall Schadensersatz fordern?

Sollten Sie sich mit dem Gedanken an eventuellen Schadensersatz, Schmerzensgeld oder dergleichen tragen, so bedenken Sie, dass die Berufsgenossenschaft so etwas grundsätzlich nicht zahlt und dabei das Gesetz voll auf ihrer Seite hat. Sie könnten höchstens Ihren Arbeitgeber oder aber eventuell den unfallverursachenden Mitarbeiter auf Schadensersatz verklagen. Beide sind in Ihrer Haftung jedoch stark eingeschränkt und nur bei wirklich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hätten Sie Aussicht auf Erfolg, wobei die Beweislast ganz bei Ihnen liegt.

Arbeitsunfall bei Freiberuflern und Selbstständigen – Wer zahlt?

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind. Dann können Sie sich auch bei der Berufsgenossenschaft gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls absichern. Nur dass Sie bis auf wenige Ausnahmen nicht per Gesetz dazu verpflichtet sind und die Höhe der Versicherungssumme selbst aushandeln können. Versichert sich ein Selbständiger nicht bei der Berufsgenossenschaft, kann er eventuell im Falle eines Arbeitsunfalls auch von der Krankenkasse Leistungen beziehen, je nach gewähltem Tarif.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass dies alles nicht oder nur eingeschränkt gilt, wenn das Unfallopfer

  • unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stand,
  • die Sicherheitsvorschriften missachtet,
  • oder grob fahrlässig handelt.

Die medizinische Hilfe wird ihm natürlich auch dann nicht verweigert, aber von den anderen Leistungen bekommt er unter Umständen gar nichts.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

16 Kommentare

  1. gut, grundsätzlich muss bei einem Arbeitsunfall ja die normale kk zahlen. was aber nun, wenn berufsunfähigkeit vorliegt? ist es in dem fall nicht besser sich gleich zusätzlich unfallversichern zu lassen, inkl. bu Schutz? also ich habe mich mal versucht online auf diversen Portalen zu informieren. gibt ja einige gute Angebote. meine frage nun, ist es wirklich notwendig?

  2. Es ist auf jeden Fall gut gegen Berufsunfähigkeit versichert zu sein aber es gibt ja Möglichkeiten zu Umschulungen damit weiß ich nicht ob dann noch eine Berufsunfähigkeit vorliegt?
    Wie lang man damit Berufsunfähig ist weiß ich ebenfalls nicht?
    Wenn man mehrere Berufe erlernt hat weiß ich ebenfalls nicht ob man in allen Berufen unfähig sein muss?
    Auf jeden Fall viel unangenehmer Papier kram! Wenn man alle Vorraussetzungen erfüllt hat ist es auf jeden Fall eine Absicherung um eventuelle Kredite usw. zu bezahlen.

  3. Wer sich privat gegen Berufsunfähigkeit versichert sollte unbedingt auf den „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ achten. Nur wenn dieser vorliegt, taugt die BU etwas. Ohne diese Verzichtsklausel, kann dich die Versicherung in jeden anderen Job verweisen, bei dem sie der Meinung ist dass du ihn noch ausüben kannst.

  4. Kleine Einschränkung am Ende des Absatzes „Meldung an die Berufsgenossenschaft – Lohnfortzahlung“ klingt klasse, nur sind es bei mir laut Arbeitsvertrag gerade erst 3 Wochen gewesen. Die davor liegenden 6 Arbeitstage zum kennen Lernen zählen da sicher nicht. Mit anderen Worten, wenn es nach diesem Artikel geht, bin ich echt gekniffen, um es höflich auszudrücken.

  5. Guten Tag.. mein Frage bezieht sich auf folgendes..Ich hatte einen schweren Arbeitsunfall.. nun ist das fast 16 Monate her und ich muss noch einmal operiert werden. Also die Platten und Schrauben werden dann entfernt. Lt Ärzte kann ich danach meine ursprüngliche Arbeit wieder voll aufnehmen und ausführen ..Hab ich Anspruch auf Verletztengeld wenn das u.a.bis zu 20 monaten hin dauert..

  6. Hallo,
    ich hatte vor 3 Monaten einen Arbeitsunfall. Dieser wurde auch gemeldet und ich war bei Arzt, bei dem dies aufgenommen wurde. Der Arzt mmeinte Bänder sind überdenht, wenn es nicht besser wird, oder ich mir nicht sicher bin ob ich wieder arbeiten kann, sollte ich Ende der Woche nochmal mich vorstellen. Ich hatte dann versucht diese Praxis zu erreichen um zu fragen wann ich am besten vorbei schauen kann, aber die Praxis hatte dann zu. Also bin ich einen anderen Arzt gegangen (dieser meinte ich kann wieder zur Arbeit).
    Ich hatte dann kurze Zeit später einen Termin bei einem Orthopäden, allerdings wegen einen vorherigen Unfall. Dort habe ich dann gefragt ob der Arzt doch meinen Fuß auch anschauen kann, dieser ist allerdings ein Arbeitsunfall. Der Arzt hat untersucht, mir mir eine Bandage für den Fuß verschrieben und gesagt wenn es in 4 Wochen nicht weg ist soll ich wieder kommen. Nach den 4 Wochen War ich dann wieder da und habe eine Überweisung für ein MRT bekommen und das mit den Arzt am nächsten Tag besprochen. Als ich dann nochmal nach gefragt habe wir es ist, weil es ja ein Arbeitsunfall War, meinten sie das sie das nicht machen,ich müsste wo anders hin. Dann habe ich bei dem abgerufen, bei dem ich direkt War und dort wurde gesagt das ich mit den Arzt sprechen soll der mir das MRT verschrieben hat. Also wieder da angerufen, aber die sagen ich hatte das nicht gesagt und sie können mir nicht helfen. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Die Diagnose ist gestellt, aber es ist nicht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet. Vielleicht kann man mir ja sagen an wen ich mich jetzt wenden muss?
    Liebe Grüße,
    Lena

  7. Hallo.
    Eine Frage:
    Ein Arbeitnehmer (Alter 50+) hatte einen A-Unfall und ist nun schon länger außer Gefecht.
    Nun sagte er mir das in so seinem Fall nicht die BG zuständig ist, weil er zu alt ist und man in diesem Fall von altersbedingtem Verschleiß ausgeht.
    Stimmt das? Habt ihr andere Erfahrungen oder vielleicht sogar was schriftliches?

  8. Ich hatte auf meinem Minnijob einen UNFALL der auch vom Unfallarzt aufgenommen wurde mein verdienstausfall wird bezahlt.Ich bin aber auch im Hauptberuf selbstständig und erhalte jeden Monat eine Festprovision.Natürlich nicht wenn ich nicht raus fahren kann.Wer muss den Verlust ausgleichen?Berufsgenossenschaft oder Knappschaft oder keiner

  9. Guten Morgen,
    mein Vater ist Rentner. War aber vollbeschäftigt. Er erlitt einen Arbeitsunfall und ist seit 7 Wochen krankgeschrieben. Der Arbeitgeber hat 6 Wochen lag das Gehalt voll gezahlt. Wie geht es weiter? Steht ihm auch das Kranken- bzw. Verletztengeld zu?
    Vielen Dank

  10. Hallo, ich würde gerne wissen, wer beim Arbeitsunfall die Steuern des Krankengeldes,welches die Berufsgenossenschaft zahlt, trägt.Dankbar für alle Antworten.

  11. Ich bin Rentner und habe eine Vollbeschäftigung . Auf den Weg zur Arbeit hatte ich einen Unfall . Eine Autofahrerin hatte mich angefahren. Ich bekomme 6 Wochen Lohnfortzahlung . Frage , wieviel Geld bekomme ich nach 6 Wochen . Bekomme ich dann nur noch meine Rente ? , oder kann ich dann den nicht mehr Vorhandenen Lohn irgendwie bekommen?

  12. Hallo,
    1. AU wegen Arbeitsunfall: 11 Tage,
    dann 2 Tage Urlaub, dann 12 Tage gearbeitet.
    2. Au (wurde als Folge – AU aus der 1. AU): 26 Tage
    Heute habe ich ca. 1.000 Euro weniger überwiesen bekommen. Ich habe eine 5 Tage – Woche. Nach meiner Rechnung sind das 7 Wochen und 2 Tage. Kann das so richtig sein?

  13. Ich bin BU Rentner , wegen Bandscheibe und Psyche. Muss zu meiner Rente (701€) dazu verdienen, auf 450€ und nun habe ich eine Orthopädische und psychosomatische Reha angetreten. Dabei bin ich von einem Seminar gekommen und wollte zum Abendessen gleich gehen, da der Fahrstuhl kaputt war , musste ich die Treppe nehmen und die Sonne stand tief und konnte nichts sehen und fiel hin. Im Nachhinein ist noch mehr kaputt gewesen wie angenommen. Wann zahlt die BG

  14. Hallo ich bin zur Arbeit gefahren , beim aussteigen des Auto bin ich auf Laub ausgerutscht.
    Habe mir einen Bänderanriss zu gezogen. Bin jetzt krankgeschrieben. Von wenn bekomme ich jetzt mein Geld??

  15. Hallo, mein Sohn hat einen neuen Job. Und dann 3 Tage gearbeitet und Arbeitsunfall. Nun hat die Krankenkasse verletztengeld im Auftrag der bg bezahlt für 4 Wochen. Es fehlen aber noch 2 Wochen, aber die Kasse sagt, die müsse jetzt mein Arbeitgeber bezahlen.

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