Arbeitssicherheit – von Schutzausrüstung bis Arbeitsplatzgestaltung

Arbeitssicherheitsmaßnahmen dienen der langfristigen Gesundheit der Arbeitnehmer und der Verhütung von Arbeitsunfällen. Was Sie dazu noch wissen sollten, lesen Sie in diesem Artikel.

Bauarbeiter auf Montage.
Arbeitsunfälle vermeiden dank Arbeitsschutzmaßnahmen. © tong2530 / stock.adobe.com

Obwohl der Begriff der Arbeitssicherheit in aller Munde ist, liest oder hört man immer wieder von Arbeitsunfällen mit teils schlimmen Folgen für die Beteiligten. Vor allem im Hoch, Straßen- oder Tiefbau, aber auch in der Warenverräumung sind die Arbeiter einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt.

Daher haben alle Maßnahmen rund um die Arbeitssicherheit zum Ziel, den Beschäftigten bei Ausübung seiner Tätigkeit maximal vor Schäden oder Unfällen zu schützen.

Wer ist für die Arbeitssicherheit zuständig?

Verschiedene ineinandergreifende Instanzen sind dafür verantwortlich, dass die Arbeitssicherheit in Deutschland seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert hat.

Gesetzgeber

Viele wichtige Reformen rund um den Arbeitsschutz wären ohne den Gesetzgeber nicht denkbar. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erfolgten die Arbeiten in den Fabriken unter katastrophalen Bedingungen, für Kinder genauso wie für Erwachsene. Erst 1839 wurde beispielsweise Kinderarbeit reglementiert, aber eben noch nicht komplett verboten.

Aktuelle Verordnungen, in denen arbeitsschutzrelevante Aspekte geregelt werden, sind unter anderem:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  •  Baustellenverordnung
  •  Gefahrstoffverordnung
  •  Jugendarbeitsschutzgesetz .

Arbeitgeber

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Umsetzung und Einhaltung sämtlicher relevanter Gesetze und Verordnungen in seinem Betrieb zuständig. In vielen größeren Firmen gibt es meistens Arbeitsschutz-Beauftragte, die die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig überprüfen und dementsprechend geschult sind.

Eigenverantwortung

Um alle Vorgaben umzusetzen, ist auch immer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung wichtig. Die besten Gesetze und Verordnungen nützen nichts, wenn sich der Einzelne nicht dran hält.


Berufsgenossenschaft

Auch die jeweiligen Berufsgenossenschaften leisten wertvolle Beiträge zur Aufklärung rund um die Arbeitssicherheit und beraten vor allem Arbeitgeber in vielen belangen hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Die Hauptaufgabe liegt denn auch darin, Unfälle am Arbeitsplatz oder anderweitige Gefahren zu verhüten.

Im Falle eines Arbeitsunfalls ist die Berufsgenossenschaft dann auch der richtige Ansprechpartner für den Arbeitgeber. Weiterhin ist sie für die Versorgung des Betroffenen zuständig.

Da im Falle eines Arbeitsunfalls jede Minute zählt, sollte man sich im Vorfeld mit den entsprechenden Maßnahmen vertraut machen, um entsprechend handeln zu können. Es kann sehr hilfreich sein, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch dahingehend schult, welche ersten Schritte nach einem Arbeitsunfall wichtig sind. Hilfreich ist es, die Mitarbeiter dahingehend zu schulen und solch einen Notfall zumindest einmal durchgesprochen zu haben.

Konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen

Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen? Grundsätzlich lassen sich Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit in drei Kategorien einteilen:

  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsmittelnutzung
  • persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

Zur persönlichen Schutzausrüstung zählt Arbeitskleidung, die aufgrund ihrer Ausstattung dazu geeignet ist, vor Gefahren zu schützen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern.

Persönliche Schutzausrüstung.
Persönliche Schutzausrüstung als Bestandteil des Arbeitsschutzes. © Rawf8 / stock.adobe.com

Wie die Schutzausrüstung beschaffen sein muss, ist in EU-Verordnungen und mittels DIN-Normen geregelt. Zudem sollte sie individuell für jeden Arbeitnehmer angefertigt werden. Die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber übernehmen.

Zur persönlichen Schutzausrüstung zählen unter anderem:

Arbeitsmittelnutzung

Unter Arbeitsmittel werden alle Geräte und Maschinen verstanden, die ein Arbeiter zur Ausführung seiner Tätigkeit benötigt.

In der sogenannten Betriebssicherheitsverordnung finden sich alle relevanten Aspekte rund um Arbeitsmittel, vom Inverkehrbringen über die Nutzung durch den Arbeitnehmer bis hin zur Gefährdungsbeurteilung.

Grundsätzlich dürfen nur Geräte, Maschinen und Anlagen eingesetzt werden, die entsprechend der Verordnung zugelassen sind, um die Sicherheit des Personals nicht zu gefährden.

Arbeitsplatzgestaltung

Arbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie Arbeitnehmern maximal effizientes Arbeiten ermöglichen sollten bei gleichzeitig hohen Anforderungen an den Gesundheitsschutz. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um einen Job am Schreibtisch handelt oder um die Arbeit an einer großen Produktionsmaschine.

Beispiele für eine gelungene Arbeitsplatzgestaltung können sein:

  • höhenverstellbarer und individuell einstellbarer Schreibtisch
  • an die jeweilige Tätigkeit angepasste Beleuchtung
  • Schallschutz, um störende Geräusche zu dämmen
  • entsprechend moderne Hard- und Software

Tipps für Arbeitgeber

  • Nehmen Sie die Belange rund um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit ernst. Bei Nichteinhalten drohen empfindliche Geldbußen
  • Haben Sie ein offenes Ohr für die Anliegen Ihrer Mitarbeiter. Mitunter lassen sich so Verbesserungen im Arbeitsumfeld vornehmen, von denen alle profitieren.
  • Versäumen Sie es nicht, neue Mitarbeiter einzuweisen. Auch das gehört zur Arbeitssicherheit dazu.

Tipps für den Arbeitnehmer

  • Halten Sie sich an die Vorschriften, besonders hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Verstöße dagegen können eine Abmahnung zur Folge haben.
  • Zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung muss getragen werden. Damit schützen Sie nicht nur sich selber, sondern im Notfall auch Ihre Kollegen.
Über Anja 42 Artikel
Langjährige Erfahrungen als Angestellter, Selbstständiger und Arbeitgeber fließen in meine Arbeit ein genau wie meine Leidenschaft fürs Schreiben.