Ein Kündigungsschreiben zum Arbeitsvertrag sollte gut durchdacht und fehlerfrei verfasst werden. Hier Vorlagen zum Kündigungsschreiben kostenlos downloaden und Tipps holen.
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte, der kann dies nicht einfach mündlich tun. Ebenso, wie ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen wurde, muss er auch in schriftlicher Form gekündigt werden. Bei einem solchen Kündigungsschreiben gibt es aber verschiedene Dinge zu beachten.
Eingang der Kündigung beim Arbeitgeber
Damit sichergestellt ist, dass ein Kündigungsschreiben auch wirklich ankommt, kann es sinnvoll sein, es entweder persönlich beim Arbeitgeber (z.B. in der Personalabteilung) abzugeben. Sicherheitshalber sollte man sich den Eingang mit Datumsangabe durch Unterschrift bestätigen lassen oder einen Zeugen (z. B. Betriebsrat) hinzuziehen.
Wer ein Kündigungsschreiben nicht selbst übergeben möchte, der hat auch die Möglichkeit, es durch ein Einschreiben oder einen Kurier zustellen zu lassen. Die rechtlich sicherste Methode bleibt aber die persönliche Übergabe der Kündigung.
Kündigungsfristen
Wer einen Arbeitsvertrag kündigen möchte (Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber), der sollte unbedingt die geltenden Kündigungsfristen einhalten. Sie sind meist im Arbeitsvertrag oder aber im geltenden Tarifvertrag nachzulesen.
Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist?
Sollte im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist genannt sein bzw. gibt es keinen gültigen Tarifvertrag, so greift automatisch Paragraf 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und es gilt generell eine Kündigungsfrist von vier Wochen bis zum 15. eines Monats bzw. bis zum Monatsende.
Sehr alter Arbeitsvertrag?
Bei sehr alten Arbeitsverträgen ist es häufig problematisch eine Kündigungsfrist zu benennen, da sie durch veränderte gesetzliche Regelungen inzwischen unwirksam sein könnte. In einem solchen Fall ist es ratsam, vor dem Absenden eines Kündigungsschreibens eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Sonderfall?
Ein Sonderfall tritt ein, wenn die Kündigungsfrist vom Arbeitnehmer aus unverschuldeten Gründen nicht einzuhalten ist. Dann hat er die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln.
Verlängerung der Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt, so muss er nach Paragraf 622 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Fristverlängerungen beachten, wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger besteht. In diesem Fall muss bei der Errechnung der Kündigungsfrist die Beschäftigungsdauer beachtet werden. Die folgenden Kündigungsfristen gelten für Arbeitsverhältnisse, die länger bestehen als:
- zwei Jahre = ein Monat zum Ende eines Kalendermonats
- fünf Jahre = zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
- acht Jahre = drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
- zehn Jahre = vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
- zwölf Jahre = fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 15 Jahre = sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 20 Jahre = sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats
Kostenlose Vorlagen für Kündigungsschreiben
» NEU: Arbeitsvertrag kündigen per Generator für kostenlose Vorlage
Wer unsicher ist, wie ein Kündigungsschreiben formuliert sein muss, damit es rechtsgültig ist, der hat die Möglichkeit, sich im Internet eine kostenlose Vorlage herunterzuladen.
Hier finden Sie ein Kündigungsschreiben, indem Sie lediglich noch Ihre Daten ergänzen müssen um es dann direlt auszudrucken.
» Kündigungsschreiben Vorlage für Arbeitnehmer
Nicht ganz so einfach, aber dennoch sehr nützlich geht es im umgekehrten Fall. Nämlich dann, wenn ein Arbeitgeber das Kündigungsschreiben verfassen muss. Auch hierfür gibt es ein Muster, welches Sie sich nur kopieren und dann mit Ihren Daten ergänzen müssen.
» Kündigungsschreiben Vorlage für Arbeitgeber
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich das Kündigungsschreiben von einem Rechtsanwalt anfertigen zu lassen. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden.
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich hatte den Rat von einem Rechtsanwalt befolgt. Daher verschicke ich die Kündigung nur noch per Einschreiben mit Rückschein.