Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

Nicht selten wird ein Arbeitsvertrag lediglich per persönlicher Absprache getroffen. Doch ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig? Worauf Sie achten müssen, hier lesen.

Eine Frau im Business-Outfit beim Handschlag mit einem Bewerber.
Gilt ein Handschlag beim mündlichen Arbeitsvertrag? | © bnenin / stock.adobe.com

Immer wieder ist von Arbeitnehmern zu hören, dass sie mit einem neuen Arbeitnehmer keinen Arbeitsvertrag geschlossen hätten, sondern nur eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde. In diesem Fall stellt sich natürlich die Frage, ob ein mündlicher Arbeitsvertrag überhaupt rechtskräftig ist, da ja auch eine Kündigung stets schriftlich vorliegen muss.

Normalfall schriftlicher Arbeitsvertrag

Nur mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind in Deutschland nicht der Regelfall. In den allermeisten Fällen legen auch die Arbeitgeber großen Wert darauf, die vereinbarten Konditionen für eine Arbeitsstelle schriftlich festzuhalten. Dadurch erhält neben dem Arbeitnehmer auch das anstellende Unternehmen Rechtssicherheit.

Mündlicher Arbeitsvertrag grundsätzlich rechtsgültig

Wurde der Arbeitsvertrag mündlich geschlossen, so heißt dies nicht, dass kein gültiges Rechtsgeschäft vorliegt. Bei einer mündlichen Vereinbarung liegt zwar kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, dennoch ist ein mündlicher Vertrag geschlossen worden.

Beweisbarkeit eines mündlichen Arbeitsvertrages

Dennoch kann ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer zu einem Problem werden, denn in solch einem Fall hat er ein Beweisproblem. Wenn er beispielsweise nicht erhaltenen Arbeitslohn einklagen muss, kann er im Normalfall zwar durch Zeugenaussagen von Kollegen nachweisen, dass er im Unternehmen gearbeitet hat, die Höhe eines nur mündlich vereinbarten Lohnes oder Gehaltes nachzuweisen, ist allerdings nicht ganz einfach, vor allem bei unterschiedlichen Aussagen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Letztlich gilt das Gesetz

Wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde und es zu Streitigkeiten kommt, gilt eine einfache Regelung, nämlich, dass immer das gilt, was im Gesetz festgeschrieben ist. Wurden also die Konditionen nur mündlich getroffen, hat der Arbeitnehmer also Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage, darf nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten (in einzelnen Berufsgruppen nicht mehr als 10 Stunden) und hat rechtlichen Anspruch auf den branchen- und berufsüblichen Lohn. Zudem besteht natürlich Anspruch auf geregelte Pausenzeiten sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gibt es für den ausgeübten Beruf einen gültigen Tarifvertrag, so gilt dieser.

Schriftlicher Nachweis über mündliche Vereinbarung

Auch wenn der Arbeitnehmer nur einen mündlichen Arbeitsvertrag geschlossen hat, so sollte er den Arbeitgeber auffordern, einen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen auszustellen und ihm auszuhändigen. Dadurch hat der Arbeitnehmer im Streitfall zumindest ein Schriftstück in der Hand, mit dem er die mündlichen Absprachen nachweisen kann.

Gerichtliche Schritte

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag vor Gericht einklagen. Allerdings ist eine solche Geltendmachung vor dem Arbeitsgericht immer problematisch, denn letztlich geht es ja um ein vertrauensvolles und damit gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb sollte der Arbeitnehmer zuerst einmal versuchen, den Arbeitgeber wiederholt aufzufordern, einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszufertigen. Dazu kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber von sich aus einen Vertragsvorschlag machen. In der Regel ist der Arbeitgeber durchaus bereit, in Zusammenarbeit mit seiner Rechtsabteilung und dem Arbeitnehmer einen solchen Arbeitsvertrag auszustellen.

Erst, wenn das Unternehmen auch auf mehrmalige Bitte bzw. Aufforderung hin nicht zu einem schriftlichen Arbeitsvertrag bereit ist, kann der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und die Androhung einer Klage die Chancen auf Erfolg erhöhen, denn Unternehmen scheuen sehr häufig eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Rechtsanwalt Herr Züll bietet wichtige Hinweise zu den Änderungen des Nachweisgesetzes:

Stand August`2022
Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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