Unser Gehör muss geschützt werden. Das gilt nicht nur beim Heimwerken, sondern auch bei der Arbeit. Denn Lärm hat mehrere negative Auswirkungen auf den Körper.

Lärm gehört zu den unsichtbaren Gefahren im Arbeitsalltag. Während man Stolperfallen, Chemikalien oder Hitzequellen sofort erkennt, wirkt Lärm wie eine schleichende Gefahr. Zwar oft unbemerkt, aber mit gravierenden Folgen. In vielen deutschen Betrieben gehören laute Maschinen, Baustellenarbeiten oder dauerhafter Hintergrundlärm zum Alltag dazu. Genau hier kommt ein guter Lärmschutz ins Spiel. Er soll dafür sorgen, dass die Beschäftigten gesund bleiben. Die gesetzlichen Regeln geben dabei klare Vorgaben, was getan werden muss, damit alle gut geschützt sind. Welche Regelungen das sind und wie genau Arbeitgeber handeln müssen, erkläre ich nachfolgend im Detail.
Inhalte
- 1 So wirkt sich Lärm auf den menschlichen Körper aus
- 2 Das sagt das Gesetz zum Thema Lärmschutz im Betrieb
- 3 Zulässige Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz
- 4 Pflichten des Arbeitgebers bei Überschreitung der Grenzwerte
- 5 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Welche Lösungen wirklich schützen
- 6 Lärmschutz im Homeoffice – Rechte, Pflichten & Lösungen
So wirkt sich Lärm auf den menschlichen Körper aus

Lärm wird oft unterschätzt, dabei zählt er zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken in Deutschland. Besonders tückisch ist, dass Schäden am Gehör irreversibel sind. Doch nicht nur die Ohren leiden. Bereits kurzfristig kann Lärm deutliche körperliche Reaktionen hervorrufen. Viele Menschen berichten von Konzentrationsproblemen, Stress oder Herzklopfen und das selbst bei einem moderaten Lärmpegel. Der Körper reagiert aber sofort darauf: Die Stresshormone steigen, die Aufmerksamkeit sinkt und Fehler häufen sich. Besonders in sicherheitsrelevanten Bereichen kann dies zu erheblichen Gefährdungen führen.
Doch auch langfristig gesehen kann Lärm schwere gesundheitliche Folgen haben. Dazu zählen dauerhafte Hörschäden wie Tinnitus oder Schwerhörigkeit. Aber auch psychische Belastungen, Schlafstörungen und ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden mit Lärm in Verbindung gebracht. Diese Auswirkungen können sogar dann auftreten, wenn die Betroffenen den Lärm gar nicht mehr richtig bemerken. Das zeigt deutlich, wie wichtig es ist, frühzeitig etwas gegen Lärm zu unternehmen und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Das sagt das Gesetz zum Thema Lärmschutz im Betrieb
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die LärmVibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) bilden die Grundlage für den betrieblichen Lärmschutz in Deutschland. Sie verpflichten Arbeitgeber dazu, Beschäftigte vor Lärm und Vibrationen wirksam zu schützen. Das Gesetz bzw. die Verordnung legt fest, wie Lärm am Arbeitsplatz zu messen, zu bewerten und zu minimieren ist. Diese Regelungen gelten für alle Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sein könnten, von klassischen Industriearbeitsplätzen bis hin zu Büroräumen.
Wesentliche Paragraphen des LärmVibrationsArbSchV im Überblick
Mehrere Paragraphen der nachgeordneten Verordnungen sind für die praktische Umsetzung besonders wichtig. Dazu zählen:
- § 3 Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen die Lärmbelastung genau ermitteln und beurteilen. Dazu gehört auch, regelmäßig Messungen durchzuführen, die Arbeitsplätze zu überprüfen und festzustellen, welche Bereiche besonders laut sind. Außerdem müssen Arbeitgeber dokumentieren, welche Beschäftigten besonders betroffen sind und wie ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden können.
- § 6 Auslösewerte bei Lärm: Dieser Paragraph erklärt, ab welchem Lärmpegel bestimmte Schutzmaßnahmen verpflichtend werden. Sobald die unteren Auslösewerte überschritten werden, müssen erste Schritte folgen. Werden die oberen Auslösewerte erreicht, müssen Arbeitgeber deutlich stärker eingreifen, etwa indem sie Maschinen austauschen oder bauliche Maßnahmen ergreifen. Genaueres über die Auslösewerte und noch mehr Gesetze und Vorschriften zum Thema, werden im Ratgeber: Lärm am Arbeitsplatz genauer erläutert.
- § 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition: Hier steht, dass Arbeitgeber alles tun müssen, um den Lärm so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu zählen technische Lösungen wie leisere Maschinen, aber auch organisatorische Änderungen wie Schichtpläne oder räumliche Trennung.
- § 8 Gehörschutz: Gehörschutz muss kostenlos bereitgestellt werden, wenn Auslösewerte überschritten werden. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass der Gehörschutz gut passt, regelmäßig geprüft wird und die Beschäftigten wissen, wie er richtig getragen wird.
Zulässige Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz

Die LärmVibrationsArbSchV legt genau fest, ab welchem Lärmpegel bestimmte Regeln greifen. Diese Werte helfen dabei zu entscheiden, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Zusätzlich zeigt die Verordnung, wie Arbeitgeber den Lärm richtig einschätzen müssen und welche Schritte folgen, wenn die festgelegten Grenzen überschritten werden. So wird klar geregelt, ab wann Gehörschutz bereitgestellt werden muss, wann weitere Maßnahmen nötig werden und wie Beschäftigte besser geschützt werden können.
Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte
- Untere Auslösewerte: Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss Gehörschutz bereitgestellt und eine Unterweisung durchgeführt werden.
- Obere Auslösewerte: Ab 85 dB(A) sind weitergehende Maßnahmen wie Lärmminderungsprogramme verpflichtend.
- Expositionsgrenzwert: Der absolute Grenzwert liegt bei 87 dB(A) unter Berücksichtigung der Dämmwirkung von Gehörschutz.
Pflichten des Arbeitgebers bei Überschreitung der Grenzwerte
Wird ein Auslöse- oder Grenzwert überschritten, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet zu handeln. In diesem Fall müssen sie sofort prüfen, wie stark die Belastung tatsächlich ist und welche Maßnahmen erforderlich sind. Oft reicht es nicht, nur kleine Anpassungen vorzunehmen. Stattdessen müssen Arbeitgeber gezielt nach Möglichkeiten suchen, um den Lärm dauerhaft zu senken. Dazu gehört zum Beispiel, lautere Maschinen auszutauschen, schalldämpfende Materialien einzubauen oder Arbeitsabläufe so zu verändern, dass Beschäftigte weniger Lärm ausgesetzt sind.
➜ Technische und organisatorische Maßnahmen
Zu den vorrangigen Mitteln des Lärmschutzes gehören technische Lösungen wie schallisolierende Maschinengehäuse, lärmarme Werkzeuge oder eine räumliche Trennung von lauten Arbeitsbereichen. Zusätzlich können organisatorische Maßnahmen helfen. Dazu gehören zum Beispiel Rotationspläne oder kürzere Schichten. Sie sorgen dafür, dass einzelne Beschäftigte weniger Zeit im Lärm verbringen und dadurch besser geschützt sind.
➜ Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig unterweisen, die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und alle Maßnahmen schriftlich dokumentieren. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge ist bei hohen Lärmwerten Pflicht. Das bedeutet, dass Beschäftigte regelmäßige Untersuchungen erhalten, damit mögliche Hörschäden früh erkannt werden können.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Welche Lösungen wirklich schützen

PSA (Persönliche Schutzausrüstung) ist ein wichtiger Teil des Lärmschutzes, besonders an Arbeitsplätzen, an denen technische Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Sie hilft dabei, die Beschäftigten auch dann zu schützen, wenn es sehr laut ist. Oft bleibt sie die letzte Möglichkeit, um das Gehör zu schützen, wenn andere Maßnahmen den Lärm nicht genug verringern können. So verhindert sie, dass laute Geräusche das Gehör dauerhaft schädigen. Zum Einsatz kommen dann die folgenden Gehörschutzarten:
➜ Gehörschutzstöpsel:
Sie sind ideal für lange Tragezeiten und flexibel einsetzbar. Zusätzlich sind sie leicht zu transportieren, unauffällig im Gebrauch und können bei vielen Tätigkeiten getragen werden. Sie eignen sich besonders gut für Personen, die sich viel bewegen oder oft zwischen lauten und ruhigeren Bereichen wechseln.
➜ Kapselgehörschutz:
Sie besitzen eine gute Dämmung und sind besonders geeignet für wechselnde Lärmbelastungen. Durch die großen Polster sitzen sie bequem über den Ohren und bieten auch in sehr lauten Umgebungen einen zuverlässigen Schutz. Zudem lassen sie sich schnell auf- und absetzen, was sie im Arbeitsalltag sehr praktisch macht.
➜ Otoplastiken:
Hierbei handelt es sich um einen individuell angepassten Gehörschutz, der für eine maximale Passform und den besten Komfort sorgt. Sie werden nach einem Abdruck des Ohres gefertigt und bieten daher eine besonders gute Abdichtung. Dank ihrer langlebigen Materialien und präzisen Passform eignen sie sich hervorragend für Personen, die täglich auf einen zuverlässigen Lärmschutz angewiesen sind.
Auswahlkriterien für geeignete PSA
Bei der Auswahl eines passenden Gehörschutzes sollten Sie darauf achten, wie stark er den Lärm dämmt, wie bequem er ist und ob er zu Ihrer Arbeit passt. Wichtig ist, dass er gut sitzt und nicht stört, damit Sie ihn auch wirklich tragen. Deshalb lohnt es sich, verschiedene Modelle auszuprobieren und zu schauen, welches am angenehmsten ist. Drückt der Gehörschutz oder rutscht er ständig, wird er oft nicht benutzt und kann dementsprechend auch nicht schützen. Außerdem spielt eine Rolle, wie lange Sie ihn täglich tragen müssen und ob er zu den Bewegungen und Aufgaben in Ihrem Arbeitsalltag passt. Je besser Sie den Gehörschutz auswählen, desto größer ist die Chance, dass Sie ihn tatsächlich regelmäßig tragen und Ihr Gehör somit zuverlässig geschützt wird.
Lärmschutz im Homeoffice – Rechte, Pflichten & Lösungen

Da immer mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten, gilt es auch dort, den Lärmschutz zu regeln. Nun mögen Sie sich vielleicht verwundert fragen, wie denn im Homeoffice überhaupt Lärm entstehen kann? Doch diese Frage ist eigentlich gar nicht so unberechtigt. Schließlich kann es im Homeoffice zu einer Lärmbelästigung durch die eigenen Kinder, Hausarbeit, den Straßenverkehr, Nachbarn oder Bauarbeiten kommen. Doch was gilt es dann zu tun bzw. wer muss etwas unternehmen?
Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen nur dann für den Lärmschutz im Homeoffice sorgen, wenn sie den Arbeitsplatz offiziell einrichten und ausstatten und dieser als fester Arbeitsort gilt. In solchen Fällen gehört es zur Gefährdungsbeurteilung, auch die Lärmsituation zu überprüfen.
Wird das Homeoffice jedoch freiwillig genutzt, liegt die Verantwortung meistens bei den Beschäftigten selbst. In diesem Fall gibt es einige einfache Möglichkeiten, um den Lärm zu verringern. Dazu gehören zum Beispiel:
- dicke Teppiche
- schallschluckende Raumteiler
- Schallschutzvorhänge
- gute Headsets für eine Schalldämmung im Büro
- die Wahl eines ruhigeren Zimmers
So können Sie auch zu Hause für eine angenehmere und leisere Arbeitsumgebung sorgen und sich dementsprechend besser konzentrieren sowie Stress vermeiden. Zusätzlich hilft es, feste Arbeitszeiten abzusprechen, damit andere Haushaltsmitglieder Rücksicht nehmen können. Lesetipp: Effektives Arbeiten im Homeoffice: Tipps für mehr Produktivität
