Arbeiten ab 14, 15, 16 – Welche Jobs sind geeignet?

Arbeiten ab 14, 15 oder 16 Jahren. Viele Jugendliche wollen zeitig Geld verdienen. Was erlaubt ist und welche Jobs sich dafür eignen, erfahren Sie hier.

Mädchen kellnert
15-jährige Jugendliche dürfen sich geringfügig beschäftigen lassen. | © pavel siamionov / stock.adobe.com

Die meisten Teenager brauchen mehr Geld, als ihre Eltern ihnen guten Gewissens als Taschengeld geben wollen. Häufig können Eltern auch gar nicht mehr geben, als sie bereits tun, denn auch sie haben Verpflichtungen, Wünsche und Bedürfnisse. Jugendliche haben aber die Möglichkeit, Geld zu verdienen, indem sie sich einen Nebenjob suchen.

Arbeiten von Jugendlichen: Was ist erlaubt?

In Deutschland dürfen Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten, allerdings gibt es dabei, einige wichtige gesetzliche Regeln zu beachten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt die Rahmenbedingungen dafür fest, um die Gesundheit und Entwicklung der jungen Arbeitskräfte zu schützen. Hier sind die wichtigsten Regelungen:

💡 Gesetzliche Definition nach dem JArbSchG
» Ab welchem Alter gilt man als Kind und wann als Jugendlicher?

  • Kinder: Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind.
  • Jugendliche: Personen, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Arbeiten ab 14

Eine Ausbildung beginnen oder sich fest anstellen lassen darf man erst ab 15. Diese Grenze gilt auch für Nebenjobs. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Bereits Kinder ab 13 Jahren, und damit auch im Alter von 14 Jahren, dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern leichte Tätigkeiten ausführen. Zu den typischen Jobs zählen Babysitting, Zeitung austragen, leichte Gartenarbeiten oder auch Arbeiten in der Landwirtschaft.

Eine Alternative bestünde darin, Nachhilfe zu geben, beispielsweise für Grundschüler oder jüngere Schüler an der eigenen Schule. Voraussetzung sind allerdings sehr gute Noten und eine gewisse Reife, da man so zur lehrenden Person wird und sich auch Respekt verschaffen muss.

💡 Tipp: Am besten vorher fragen, telefonisch oder per E-Mail, ab welchem Alter sich die Stelle eignet. Der Arbeitgeber wird es wissen und gibt gerne Auskunft dazu.


» Arbeitszeiten für 14-Jährige

  • An Schultagen dürfen Kinder maximal 2 Stunden arbeiten.
  • In der Landwirtschaft sind bis zu 3 Stunden täglich erlaubt.
  • An schulfreien Tagen bleibt die Arbeitszeit auf die genannten 2 bzw. 3 Stunden begrenzt.
  • Arbeiten dürfen nur zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr stattfinden, an maximal 5 Tagen in der Woche.

💡 Wichtig: Eltern sollten die Art der Arbeit und die Arbeitszeiten im Auge behalten, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben.

Arbeiten ab 15

15-jährige Jugendliche dürfen sich geringfügig beschäftigen lassen, was früher als „400-Euro-Job“ bekannt war. Diese Grenze liegt heute bei 538 Euro pro Monat. Das heißt: Sie dürfen jeden Job annehmen, der in diesen Bereich fällt, sei es in der Gastronomie, als Zeitungsausträger oder in anderen Branchen, die keine besondere Qualifikation erfordern.

Auch eine Berufsausbildung ist in diesem Alter möglich, da in der Regel bereits der Hauptschulabschluss erworben wurde und die Schule, damit vorläufig abgeschlossen ist.

» Arbeitszeiten für 15-Jährige

  • Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
  • Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen erlaubt, wie etwa in Krankenhäusern, dem Gastgewerbe oder im Verkehrswesen.
  • Ferienjobs sind für maximal 4 Wochen im Jahr während der Schulferien erlaubt.

Für Arbeiten ab 15 gilt nach JArbSchG, dass eine Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr erfolgen darf. Schüler müssen in ihren Arbeitsvertrag aufnehmen, dass sie nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn keine schulischen Verpflichtungen der Arbeit im Wege stehen – die Schule geht zu jeder Zeit vor. Zusätzliche Arbeitsstunden sind nicht erlaubt! Wird der Jugendliche in einem Notfall zur Arbeit herangezogen, darf diese Arbeitszeit nicht dafür sorgen, dass er mehr als vereinbart arbeitet – an einem anderen Termin hat er also frei.

Arbeiten ab 16

Einen 16-jährigen Jugendlichen darf man genauso beschäftigen, wie einen 15-Jährigen. Durch das zusätzliche Jahr ändert sich nur wenig, höchstens die Möglichkeiten im Rahmen der schulischen Betätigung. Die Schule geht natürlich auch bei einem 16-Jährigen vor.

In der Regel werden 16-Jährige sehr gerne eingestellt, da sie bereits etwas selbstständiger sind und ihre Zeit gut einteilen können. Sie können auch als Nachhilfelehrer für andere Teenager arbeiten, da sie die nötige Reife besitzen. Allerdings muss sich auch ein 16-Jähriger stets nach dem JArbSchG richten.

» Erweiterte Regelungen

Arbeiten mit 16 Jahren:

  • Ab 16 Jahren ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, mit der Arbeit früher zu beginnen oder später Feierabend zu machen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen außerdem während der Erntezeit bis zu 9 Stunden täglich arbeiten, jedoch nicht mehr als 85 Stunden innerhalb von zwei Wochen.

Arbeiten mit 17 Jahren:

  • Ab 17 Jahren ist es dann sogar schon erlaubt, bereits ab 4:00 Uhr in einer Bäckerei zu arbeiten.

Pausenregelung

Auch Pausen sind für Jugendliche gesetzlich vorgeschrieben: Spätestens nach 4,5 Stunden muss eine Pause eingelegt werden, die eine halbe Stunde dauert. Ist der Jugendliche länger als 6 Stunden vor Ort, hat die Pause 60 Minuten zu dauern. Sie findet spätestens eine Stunde vor Arbeitsende statt.

Verdienst

Es gibt keine speziellen Verdienstgrenzen für Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren. Der Verdienst hängt von der Art der Tätigkeit und der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Wichtig ist:

  • Steuerfreies Einkommen: Bis zu einem jährlichen Verdienst von 11.604 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei, da es den Grundfreibetrag nicht überschreitet (§ 32a EStG). Solange die Einkünfte nicht über diesem Betrag liegen und der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abführt, müssen keine Steuern gezahlt werden.
  • Sozialversicherung: Für gelegentliche und geringfügige Tätigkeiten fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an, solange die Einkünfte unter bestimmten Grenzen bleiben (monatlich bis 538 Euro bei Minijobs).

Kurzfristige und nicht kurzfristige Beschäftigung

Verdient ein 15-Jähriger während eines Ferienjobs mehr als 538 Euro im Monat, ist zu unterscheiden, ob der Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung eingestuft wird oder nicht.

» Kurzfristige Beschäftigung

Ein Ferienjob gilt als kurzfristige Beschäftigung, wenn er von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. In diesem Fall fallen keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an, unabhängig davon, wie hoch der Verdienst ist.

» Nicht kurzfristige Beschäftigung

Wenn der Ferienjob nicht unter die Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung fällt, also länger als 3 Monate oder 70 Tage im Jahr dauert, und der Verdienst über 538 Euro liegt, ist der 15-Jährige grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

  • Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung: In diesem Fall zahlen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen.
  • Steuerliche Behandlung: Der Lohn ist zudem lohnsteuerpflichtig. Für Jugendliche, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (im Jahr 2024 sind das 11.604 Euro) bleiben, kann die gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

💡 Hinweis: Für Schüler besteht normalerweise keine Krankenversicherungspflicht, da sie über ihre Eltern familienversichert sind. Das gilt allerdings nur, solange die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung, im Moment bei Minijobbern nicht mehr als 538 Euro im Monat, nicht überschritten werden. Ein einmaliger Verdienst aus einem Ferienjob gefährdet diese Familienversicherung in der Regel nicht, kann aber bei regelmäßigem Einkommen über dem Freibetrag problematisch werden.

Arbeiten ab 15 – Geeignete Jobs

Grundsätzlich eignet sich jeder Job, der auch als geringfügige Tätigkeit (Minijobs) ausgeführt werden kann. Arbeit finden Jugendliche unter anderem als:

  • Zeitungsausträger: Flexibel und gut mit der Schule vereinbar
  • Veranstaltungshelfer: Aushilfe bei Konzerten, Messen, Events
  • Servicekräfte: Kellnern in Restaurants oder Cafés
  • Mitarbeit im Supermarkt: Regale auffüllen
  • Reinigungsarbeiten: Tätigkeiten in Büros oder Geschäften
  • Callcenter-Jobs: Kundenbetreuung
  • Landwirtschaftliche Arbeiten: Erntehelfer …

Oder in anderen Betrieben, die nicht unbedingt nur gelernte Arbeitskräfte benötigen. Man kann natürlich versuchen, sich beispielsweise beim Arzt, Rechtsanwalt oder im Lieblingsgeschäft zu bewerben, aber ob man dort genommen wird oder ob es überhaupt eine geeignete Tätigkeit gibt, ist fraglich.

Über Ringo Dühmke 634 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

33 Kommentare

  1. Ich möchte gerne  in den Sommerferien für 2 wochen irgenwo  abrbeiten  wo ich dann auch geld  verdiene !!??

  2. Hallo,ich bin dreizehn und würde gerne dann mit 14-/15 anfangen beim DM (Drogerie-Markt)
    zu arbeiten (Habe dort schon sehr gute Erfahrungen gemacht)
    Geht das? Und wenn schon aber 14?

  3. Hallo ich bin 15 Jahre alt und würde gerne einen Job machen so zb aushelfen und dabei bisschen mein Taschengeld auf bessern jedoch habe ich gelesen man muss ein Abschluss haben aber ich bin noch in der schule.

    Bitte kann mir jemand sagen darf ich auch arbeiten obwohl ich noch die schule mache.

  4. hallo ich bin 15 und Suche ein aushilfsjob für am Wochenende..finde aber leider nichts..Ideen?

  5. Hallo, ich bin 16 Jahre alt, lch bin ein schüler und , lch suche einem job am Nachmittag oder am Wochenende, ich möchte Zeitungen verteilen oder Gras mähen.

  6. Hallo, ich heiße Anna ich bin 14 Jahre alt und würde gerne bei einem Unternehmen mit einem Resgaurant und vielen Tieren arbeiten dort könnte ich Ponys im Kreis führen mit Kindern daruf. Darf ich dass??

  7. hallo, ich heiße Bastian ,ich bin 15 jahre alt und wollte mal fragen ob man nach der schulzeit noch bei einem Bäcker oder so arbeiten darf und wie viele stunden am tag

  8. Hallo, ich bin Garrett und ich bin 13 Jahre alt… Wenn ich 14 Jahre alt bin würde ich gern arbeiten, um mein Taschengeld etwas aufzubessern. Wie viel darf man mit 14 verdienen?

  9. arbeite zwar 16 stunden am tag (Lohnunternehmen) aber sitze die ganze Zeit auf meinen Fendt 939
    das macht zwar spaß aber leider muss ich das als schwarzarbeiten ansehen
    btw. bin 16 und habe demensprecehnd auch den Führerschein

  10. Hallo, ich bin 15 Jahre alt, lch bin ein schüler und , lch suche einem job am Nachmittag oder am Wochenende, ich möchte Zeitungen verteilen oder Gras mähen.

  11. Hallo, Ich werde bald 14 Jahre alt und wollte fragen kann man mit 14 anfangen zu Arbeiten zum Beispiel bei DM oder bei Netto

  12. Man darf rechtlich gesehen erst mit 16 Jahren hinter der Kasse arbeiten, also Menschen Geld abnehmen und das Rückgeld auszahlen. Natürlich kann man mit 14 Jahren schon Babysitten, dass aber nicht im firmlichen Sinne, sondern eher im privaten.
    Also als Beispiel wenn ich jmd kenne, dessen Familie für einen Abend weggeht und deren 6 Jähriges Kind alleine Zuhause bleiben müsste, könnten sie sagen, dass sie mir für diese kurze Zeit etwas Geld geben.
    Aber es wäre nicht möglich wenn ich einen Onkel habe, der mir erlaubt in seinem Geschäft, z.B einen Blumenladen an der Kasse zu stehen und zu kassieren.

  13. Guten Tag,
    Ich hab es nicht richtig verstanden ob ich jetzt mit 14 arbeiten kann und könnte ich auch in einem Laden aushelfen außerdem darf ich bis zur 400 Euro verdienen oder?

  14. Ich bin 14 Jahre alt und will mein Taschengeld verbessern ich kann autowaschen und so weiter, kann mir jemand tips geben.

  15. Hallo ich bin Kristin bin 15 und suche ein Job aber bis jetzt kann man nichts finden!!Es kann auch bei Rewe arbeiten ab 15???

  16. Hey, ich bin 15 Jahre alt und würde gerne etwas Geld verdienen. Hatte jemand in meinem Alter vielleicht schon Erfahrungen beim Thema Sommerferienjob gesammelt?

  17. Hallo ich bin 15 Jahre alt und heiße Marco. ich würde gerne edwas Geld verdienen. Ich würde sehr gerne in der Gastronomie arbeiten

  18. Hey
    Ich bin 15 Jahre alt und würde gerne ein Minijob bzw. Einen Ferienjob machen. Nur ich weiß nicht wo ich arbeiten könnte. Wäre nett wenn sich jemand bei mir melden würde.
    Viele Liebe Grüße
    Anonym

  19. Hallo ich bin 14 Jahre alt. Ich würde gerne als Kellner arbeiten, ich habe die Fähigkeiten für diesen Job, könnte ich?

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