Hamburger Modell – So funktioniert die schrittweise Wiedereingliederung

Was ist das Hamburger Modell und wie funktioniert die schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag nach langer Krankheit? Alle Antworten hier.

Schreiner bei der Arbeit mit einer elektrischen Hobelmaschine an einem Holzbrett in der Werkstatt.
Hamburger Modell – Schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag. | © Rithor / stock.adobe.com

Das sogenannte Hamburger Modell ermöglicht Arbeitnehmern nach einer längeren Krankheit den Wiedereinstieg in den Beruf. Der Paragraf 84 im Sozialgesetzbuch IX regelt seit 2004 die Details des Hamburger Modells. Demnach sind Arbeitgeber in der Pflicht, kranken Arbeitnehmern eine stufenweise Rückkehr in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass der Angestellte zuvor sechs Wochen arbeitsunfähig war.

Schrittweise Wiedereingliederung in Absprache mit dem Arzt

Die Dauer der Rückführung in das Arbeitsleben hängt vom Einzelfall ab und vollzieht sich schrittweise. Der behandelnde Arzt entscheidet über das Arbeitspensum, das der Arbeitnehmer leisten kann. Ziel ist es, am Ende wieder die volle Arbeitszeit erfüllen zu können. Abhängig von der Erkrankung des Arbeitnehmers kann die Wiedereingliederung bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.

Krankgeschrieben während der Eingliederung

Während der Zeit des Wiedereinstiegs in das Berufsleben ist der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben. Er bezieht Geld von einem Sozialversicherungsträger wie der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder einer gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er erst dann wieder Gehalt oder Lohn bezahlen muss, wenn der Arbeitnehmer im vollen Umfang einsatzfähig ist.

Hamburger Modell – Selbst die Initiative ergreifen

Der Vorschlag, am Hamburger Modell teilzunehmen, kann von dem Arbeitnehmer selbst ausgehen. Aber auch der Arzt oder die Krankenkasse des Patienten können die Initiative ergreifen. Ein Arbeitnehmer, der gerade in einer Klinik behandelt wird, sollte als ersten Ansprechpartner seinen behandelten Arzt wählen und mit ihm die Möglichkeiten absprechen. Insbesondere die Belastbarkeit des Kranken, weiß der Arzt am besten abzuschätzen. So kann ein Plan entwickelt werden, in welcher Weise der Arbeitsumfang in den nächsten Wochen und Monaten gesteigert werden kann, ohne den Erkrankten dabei zu überlasten.

Im Krankenhaus findet der Patient in der Regel mit dem Sozialen Dienst einen Ansprechpartner, der beim Erledigen der Formalitäten behilflich ist. In manchen Fällen ist es notwendig, den Grad einer Behinderung festzustellen.

Flexible Handhabung der Arbeitszeit

Eine einmal festgelegte Arbeitszeit muss nicht stur eingehalten werden. Der Sinn des Hamburger Modells ist es ja gerade, die Belastbarkeit des Erkrankten zu erproben. Stellt sich heraus, dass die Belastung zu hoch ist, kann die vereinbarte Arbeitszeit zurückgeschraubt werden. Wenn ein Arbeitnehmer sich während der Arbeitszeit unwohl fühlt, kann er den Arbeitsplatz verlassen.


Vorher ist es ratsam, ein Gespräch mit allen Verantwortlichen wie Arzt, Schwerbehindertenvertreter oder Betriebsrat zu führen. Eventuell kann der Arbeitsplatz durch Veränderungen so gestaltet werden, dass der Arbeitnehmer mit der Belastung besser zurechtkommt.


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Zurück in den alten Job

Je nach der Schwere der Erkrankung wird es in der Praxis nicht immer möglich sein, dass der Arbeitnehmer in seinen alten Job zurückkehren kann. Das wird vorwiegend bei Beschäftigten der Fall sein, die vor der Erkrankung eine körperlich anstrengende Arbeit ausführten. Wenn dem Betroffenen zur Wiedereingliederung kein Arbeitsplatz angeboten werden kann, der weniger anstrengend ist, kann der Arbeitgeber den Wiedereinstieg auch ablehnen. Er muss dafür keine Begründung liefern. Dem Betroffenen bleibt dann keine andere Wahl, als sich bis zum Ende seiner Krankschreibung zu gedulden.

Rechtzeitig Anspruch anmelden

Am Hamburger Modell kann nur teilnehmen, wer noch Krankengeld bezieht. Der Bezug von Krankengeld endet nach 72 Wochen. Beginnt der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach seiner Entlassung aus einer Rehaklinik mit der Wiedereingliederung, dann erhält er das Übergangsgeld von der Rentenversicherung. In anderen Fällen wird das Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt.

In jedem Fall endet die Zahlung nach insgesamt 72 Wochen. Sollte die Wiedereingliederung nicht erfolgreich gewesen sein, bleibt nur die Möglichkeit, Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wenn der Arbeitnehmer wieder ins Arbeitsleben eingegliedert werden konnte, erhält er danach seinen vollen Lohn. Urlaubs- und Rentenansprüche bleiben unberührt.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
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26 Kommentare

  1. Ich habe eine Frage,
    Ich soll ab der kommenden Woche 8 Stunden im Rahmen des Hamburger Modell’s arbeiten. Geht das überhaupt? Wenn ja, von wem bekomme ich dann die restlichen 20% zum vollen Gehalt? Denn von der Berufsgenossenschaft erhalte ich ja nur 80% meines Gehaltes, ich arbeite dann ja aber wieder Vollzeit.

  2. Ich habe eine Frage. Ich bin in der 51 Krankenheitswoche. Meine Ärzte sowie ich wollten jetzt die Eingliederung über das Hamburger Modell mit 2 Stunden und dann Steigerung versuchen. Diesem Hamburger Modell wird nur zugestimmt, wenn ich bereit wäre, eine neue Arbeitsaufgabe zu übernehmen (Informationen oder Tätigkeittsbeschreibung – trotz bitte, bis zum heutigen Tage nicht übermittelt worden durch AG). Es besteht hier keine körperliche Einschränkung, sondern die Erkrankungsphase wurde ausgelöst durch psychische Verletzungsproblematik betrieblich. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass der Arbeitgeber nur zustimmt, wenn das Hamburger Modell in einem anderen Standort, sonst 45 Minuten Anfahrt, jetzt 2 Stunden Anfahrt, durchgeführt wird. In Rücksprache mit den Ärzten sehen diese dort das Konzept gefährdet durch die Bedingungen des Arbeitgebers. Was kann ich machen, ich benötige dringend Unterstützung, möchte wieder tätig werden, aber man stellt mir Bedingungen, die meine psychische und damit auch körperliche Gesundheit wiederum gefährden. Ich Anbei ich bin 56 Jahre – 15 Jahre im Unternehmen, man beabsichtigt mich auch aus dem Unternehmen zu drängen und hat geäußert, es wäre doch besser einen beidseitigen Aufhebungsvertrag sowie Abfindung zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Antwort. DANKE

  3. Ich habe eine Frage.
    Ich bin seit über 78 Wochen krank geschrieben und von der Krankenkasse ausgesteuert. Im Moment bekomme ich Arbeitslosengeld.
    Da ich momentan eine etwas bessere Phase habe gesundheitlich und mein Arbeitgeber mir noch nicht gekündigt hat würde ich gerne eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell versuchen.
    Die Krankenkasse will das nicht bezahlen. Wer übernimmt in den Wochen der Wiedereingliederung mein Entgeld? Ist das Arbeitsamt dazu verpflichtet oder hänge ich sobald ich das versuchen möchte in der Luft?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank im voraus.

  4. Es gibt unterschiedliche Aussagen. Nun meine Frage: Zählt die Wege Zeit beim Hamburger Modell z.B. 4 Stunden zur Arbeitszeit?

  5. Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich bin seit über 73 Wochen krank geschrieben und von der Krankenkasse ausgesteuert und erhalte zur Zeit durch die Reha Übergangsgeld.Von der Reha aus wurde den Plan zur Wiedereingliederung erstellt. Mit dem der Arbeitgeber auch einverstanden ist. Meine Wiedereingliederung beginntam 14.09.2016 im ersten Monat 3 Tage mit drei Stunden in der Woche. Dann erfolgt die Steigerung auf 4 Tage mit 4 Stunden in der Woche u.s.w.
    Jetzt lehnt die Rentenversicherung die Kostenübernahme der Wiedereingliederung ab, da die Voraussetzungen der stufenweisen Wiedereingliederung nicht erfüllt sind. Lt. Rentenversicherung muss eine Stundenanzahl von 10 Stunden pro Woche erfüllt werden.
    Es kam nicht mal der Vorschlag von der Rentenversicherung meinen Plan zu ändern. Die Rentenversicherung hat gleich eine Ablehung geschickt.
    Ist das rechtens? Was kann ich jetzt tun? Wie soll ich mich verhalten.
    Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank im voraus.

  6. Ich befinde mich seit heute in der Widereingliederung Hamburger Modell.Kann ich von meinem Arbeitgeber auch zur Spaetschicht bis 23.00 Uhr eingeteilt werden?

  7. Hallo zusammen,
    ich habe auch eine Frage zur stufenweise Wiedereingliederung.
    Die Frage wurde bereits am 11. März 2016 um 16:58 gestellt.
    Meine Frage bezieht sich nur auf die 8 Std. ! Aktuell befinde ich mich in der letzten Phase der Wiedereingliederung und arbeite 6 Std. Meine Arbeitgeber möchte, dass ich noch weitere 2 Wochen 8 Std. zur Erprobung arbeite. Wäre das okay ? Kostenträger ist die Rentenversicherung Rheinland. Vielen Dank für eine Antwort.

  8. Habe ich beim Hamburgermodell Anspruch auf Provision die ich in der Zeit erarbeitet habe. Mein Gehalt habe ich in der Hamburgemodellzeit von der Kasse bekommen.

  9. Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage. Nach längerer Erkrankung habe ich mit der stufenweise Wiedereingliederung begonnen. 4 Wo. à 2 Std. 4 Wochen à 4 Std. und jetzt 4 Wochen à 6 Std. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich die Wiedereingliederung verlänger und 2-4 Wochen à 8 Std. zur Erprobung komme. Kostenträger ist die DRV Rheinland. Kann das so praktiziert werden oder ist so etwas nicht üblich ? Vielen Dank für eine Antwort.

  10. Guten Tag

    Ich seit drei Wochen in einer vierwöchigen AHB Reha. In der letzten Woche der Reha übernimmt die RV meine Gehaltskosten.

    Meine Idee ist das Hamburger Modell.
    Sodass ich nach weiteren vier nach der Reha mit einer Wiedereingliederung an meinem Arbeitsplatz als Betriebsleiter wieder starte. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden.
    Ich wäre demnach von den Kosten komplett bei meinem Arbeitgeber aussen vor / raus.
    Gehalt, Krankenkasse und Rentenversicherung auch die Arbeitgeberanteile würde mein Arbeitgeber nicht mehr aufbringen sondern die Rentenversicherung. Mein Gehalt würde etwas niedriger, die Krankenkassen- und Rentenversicherungbeiträge würden allerdings auf dem „alten Stand“ weiterlaufen. Ist mein Wissensstand hier richtig?

    Hier in der Reha ist der Arzt von dem Hamburger Model in „meinen Fall“ nicht einverstanden. Man möchte dass mein Hausarzt zu Hause das einleitet.
    Was kann der Grund sein? Verschieben sich Kosten von der RV zur KK oder vermutlich zu meinem Arbeitgeber?
    Kann ich gegen diese Massnahme vorgehen? Kann ich Widerspruch einlegen? Was hat das fur Auswirkungen in meinem Fall? Gibt es Fristen die eingehalten werden müssen?
    Eigentlich wäre es für mich und unseren Betrieb der ideale Weg. Ich habe den Eindruck dass hier in der Reha – Träger ist die RV – die Kostenlast zur KK oder zum Betrieb hin verschoben werden soll?

    Vielen Dank vorab.

  11. Ich war sechs Wochen krank geschrieben und hab jetzt zwei Wochen lang mit verringerter Stundenzahl gearbeitet, aber auf der Basis von Überstundenabbau. Ich hab leider erst jetzt von der Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung erfahren. Kann ich es auch in Anspruch nehmen, wenn ich schon wieder gearbeitet habe?

  12. Ich habe vom Arzt den Antrag für das Hamburger Model erhalten, dieser muss der Arbeitgeber und die Krankenkasse genehmigen.
    Bekomme ich hier zusätzlich eine Krankschreibung?

  13. Hallo.Ich habe eine Frage.Bin an beiden Hüften operiert und habe Hüfte TEP bekommen.Arbeiter in der Pflege und mache zur Zeit die Wiedereingliederung mit 6 Std.Merke aber ich schaffe es Körperlich nicht mehr.Was kann ich noch machen?

  14. Guten Tag, ich kann nur noch bis zum 22.03.2018 krankgeschrieben werden, dann sind die 78 Wochen um. Krankheitsbedingt kann ich jetzt am 19.02.2018 mit einer Widereingliederung mit 4 Stunden am Tag beginnen ( 80% Schwerbehindert) . Von meinem Arzt wurden diese 4 Stunden pro Tag bis zum 31.03.2018 vorgemerkt.
    Nun ist meine Frage wer übernimmt dann die Kosten ? Der zeitliche Aufwand bis zur Arbeit sind täglich 40 min eine Fahrt. Beim Arbeitsamt wurde ich an die Rentenversicherung verwiesen und die Rentenversicherung sagte mir heute es müsste die Krankenkasse tragen. Wer jetzt ? Und wie läuft es wenn der Versuch fehl schlägt ? Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus

  15. Hallo
    Ich bin seit 4.9.17 mit einer subkapitalen Humeruskopf(trümmer)fraktur (Titanplatte die zu hoch sitzt daher kaum Pmatz zwischen Platte und Schulterdach & 10 Schrauben) AU. Kann meinen Arm längst nicht mal annähernd „normal“ bewegen und habe starke Schmerzen.
    Die „Unterlagen“ sind jetzt beim MDK. Wenn der sagt Stufenweise Wiedereingliederung mit einer deutlich hohen std. Zahl, gelten dann noch immer die Voraussetzungen? Sprich ich muss das Unterschreiben um dass so zu beginnen? Und wenn ich nicht unterschreibe nimmt man mir dann das KG?

  16. Ich bin in Kürze in Wiedereingliederung nach einem Jahr krank. Wird mein Krankengeld um die geleistete Arbeit erhöht, oder arbeite ich im Prinzip gratis?

  17. Ich bin zur Zeit in der Wiedereingliederung welche über den Jahreswechsel hinaus geplant ist. Unser Betrieb hat jedoch vom 24.12.18-01.01.19 geschlossen (Betriebsferien). Ich kann doch eigentlich keinen Urlaub während der Wiedereingliederung machen? Und wenn es doch geht, bekomme ich die Urlaubstage die dann für die Betriebsschließung nötig sind,abgezogen?

  18. Hallo ich habe bin momentab im Hamburger Modell und war jetzt ca 4 Wochen krank geschrieben wegen einer anderen Erkrankung. Zu dem Zeitpubkt vor der anderen Verletzung hätte ich mit 4 Stunden täglich einsteigen sollen. Jetzt wäre ich nach dem HModell auf 6 Stunden. Meine Frage:
    Muss ich jetzt direkt mit 6 Stunden einsteigen wieder oder was das HModell so lange im Stillstand und müsste uch jetzt doch wieder mit 4 Stunden starten? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  19. Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ist in § 74 Sozialgesetzbuch V (in Worten: fünf) geregelt.

  20. Guten Abend
    Fange gerade mit dem Hamburger Model an. Jetzt soll ich mich einstechen, damit meine Arbeitszeiten erfaßt werden und ich keine Minusstunden habe. Aber der Arbeitgeber bezahlt doch gar nicht. Ist das rechtens?

  21. Ich fange mit den Hamburger Modell an,2 Wochen mit 4 stunden,dann 2 Wochen mit 6 stunden. Habe dann geplanten Urlaub( 14 Tage) Geht das ?

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