Umzugskosten von der Steuer absetzen – das müssen Sie wissen

Wenn die Kosten für den Umzug beruflich bedingt sind, können Sie die Ausgaben einzeln oder über die Umzugskostenpauschale steuerlich absetzen.

Umzugskosten Steuer absetzen
Bestimmte Umzugskosten können steuerlich abgesetzt werden. © PMDesign / stock.adobe.com

Auch wenn man sich auf das neue Zuhause freut: Eine Menge Organisation ist nötig bis der letzte Stuhl steht und der letzte Schrank aufgebaut ist. Neben dem logistischen Part kommen bei einem Umzug auch Kosten auf Sie zu. Unter bestimmten Voraussetzungen, die ich Ihnen in diesem kleinen Ratgeber zusammengefasst habe, können Sie Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Umzug aus privaten Gründen – Kosten nur bedingt absetzbar

Wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, können die Kosten leider nur unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Oftmals ist der Anlass für den Ortswechsel ein neuer Partner, dann ist es klug, eine Umzugsfirma zu beauftragen. Erstens nimmt Ihnen das Unternehmen jede Menge Arbeit ab und zweitens können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. In der Steuererklärung werden diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgerechnet.

» Doch Achtung: Organisieren Sie den Umzug privat, mit Freunden und Bekannten, zählt dies nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch ein angemieteter Transporter, den Sie selbst fahren, darf nicht steuerlich abgesetzt werden.

➔ Außerordentliche Belastung

Ein weiterer Grund, Umzugskosten von der Steuer abzusetzen, sind sogenannte außerordentliche Belastungen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Umzug wegen Krankheit oder Behinderung
  • Umzug wegen Verlust der „alten“ Wohnung

Wie hoch Ihre außergewöhnliche Belastung sein darf, wird vom Finanzamt individuell ermittelt. Berücksichtigt werden dabei der Familienstand, die Einkünfte und die Anzahl der Kinder.

Umzug aus beruflichen Gründen

umzugskosten Werbungskosten
Berufliche Umzugskosten laufen unter Werbungskosten. © DOC RABE Media / stocka.dobe.com

Wird der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig, kommen steuerliche Vorteile auf Sie zu. Berufliche Gründe können sein:

  • Umzug in eine andere Stadt wegen einem neuen Job
  • Umzug weil der Arbeitgeber Sie versetzt hat
  • Umzug in eine extra für Sie bereitgestellte Dienstwohnung
  • Umzug um eine doppelte Haushaltsführung zu vermeiden

Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie die Kosten / Ausgaben für den Umzug über die Umzugskostenpauschale als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich stetig. Seit März 2020 gelten folgende Pauschalen:


ZielgruppePauschalbetrag
Ledige820 Euro
Verheiratete1639 Euro
für jede weitere im Haushalt lebende Person361 Euro

» Tipp: Ist es bereits der zweite Umzug innerhalb von 5 Jahren, erhöht sich die Umzugskostenpauschale um 50 Prozent.

Es ist immer ratsam, alle Belege zu sammeln. Übersteigen Ihre beruflich bedingten Umzugskosten den Pauschalbetrag, können die Ausgaben auch einzeln steuerlich geltend gemacht werden.

➔ Kosten vor dem eigentlichen Umzug

Häufig ist gar nicht bekannt, dass auch Kosten, die vor dem Umzug entstehen, steuerlich abgesetzt werden können – vorausgesetzt, diese haben unmittebar mit dem Job zu tun. Beauftragen Sie zum Beispiel einen Makler um eine neue Wohnung zu finden, kann dessen Honorar steuerlich abgesetzt werden. Gleiches gilt für Fahrtkosten die Ihnen entstehen, wenn Sie vorab zur Wohnungsbesichtigung fahren.

» Hinweis: Unterstützt der Arbeitgeber Sie und übernimmt diese Kosten, sind Sie nicht berechtigt die Ausgaben von der Steuer abzusetzen.

➔ Direkte Umzugskosten

Wer beruflich umzieht, um eine doppelte Haushaltsführung zu vermeiden, kann die Ausgaben steuerlich absetzen. Sind Sie aus familiären Gründen dazu nicht bereit / in der Lage, haben Sie steuerlich keine Nachteile. Auch die Umzugskosten für die Zweitwohnung werden in der Steuererklärung mit denen eines „normalen Umzugs“ gleichgesetzt.

Generell gelten jegliche Aufwendungen im Rahmen des Umzugs als Umzugskosten Dazu zählen unter anderem:

  • Servicekosten der Umzugsfirma
  • Miete für die „alte“ Wohnung (bis zu 6 Monate)
  • neuer Telefonanschluss
  • Gebühren die bei Ämtern entstehen (Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, Kfz-Ummeldung, Änderung im Personalausweis)

» Tipp: Sind Sie mit der Leistung des Umzugsunternehmens zufrieden und geben dem Personal Trinkgeld, kann auch das von der Steuer abgesetzt werden.

Über Ringo Dühmke 634 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.