Raucherpause während der Arbeitszeit – erlaubt, bezahlt, geduldet?

Ob Raucherpausen während der Arbeitszeit gestattet sind, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Bezahlt wird die Zigarettenpause aber nicht.

Raucherpause während der Arbeitszeit
Viele Arbeitgeber tolerieren Raucherpausen | © G. Lombardo / stock.adobe.com

Trotz stetig steigender Preise ist die Anzahl der Raucher in Deutschland noch ziemlich hoch. Laut DEBRA-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten) griffen Ende 2021 mehr als 30 Prozent der über 25-jährigen zur Zigarette oder anderen Tabakwaren.

Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Restaurants ist schon seit Jahren verboten. Auch am Arbeitsplatz gilt Rauchverbot bzw. das Rauchen ist nur an extra dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Vereinbarung von Raucherpause und Arbeitszeit?

Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit?

Während Frau Schmidt brav an ihrem Schreibtisch sitzen bleibt, gehen Müller und Meier ganz gemütlich eine Rauchen. Da dies im Büro nicht gestattet ist, führt der Gang zur Raucherinsel auf dem Hof. Beide Kollegen sind somit für gute 15 Minuten unterwegs, während Frau Schmidt pflichtbewusst ihre Arbeit erledigt. So, oder ähnlich, geht es täglich in vielen Betrieben zu. Raucher pochen auf ihr Recht und Nichtraucher fühlen sich benachteiligt.

➔ Das sagt das Arbeitszeitgesetz

Wem, wann und wie viel Pausenzeit zusteht, ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. In § 4 ArbZG ist verankert, dass einem Arbeitnehmer mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden muss, sofern seine Arbeitszeit sechs bis neun Stunden beträgt. Geht die Arbeitszeit über die neun Stunden hinaus, sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben.

Die Pause kann in einem Stück, aber auch á 2 mal 15 Minuten, genommen werden. Die Regelung trifft der Arbeitgeber, in Absprache mit dem Betriebsrat (wenn vorhanden).

➔ Raucherpausen sind keine Arbeitszeit

Die dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehenden Pausen kann dieser nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten. In der Regel werden hier die Mahlzeiten eingenommen, oder eben auch geraucht.

Fakt ist: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen an die reguläre Arbeitszeit angehängt bzw. nachgearbeitet werden. Das gilt auch für Raucherpausen und übrigens auch für das Dampfen, also die E-Zigarette am Arbeitsplatz. Wer darauf nicht verzichten kann, muss in Kauf nehmen, dass sein Arbeitstag entsprechend länger wird.


Doch Achtung: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihren Angestellten Raucherpausen zu gewähren. In den meisten Unternehmen wird das Rauchen allerdings toleriert.

➔ Wann Abmahnung und Kündigung drohen

Ob auf dem Betriebsgelände geraucht werden darf, bestimmt der Arbeitgeber. Gleiches gilt für die Raucherpausen. Wer während der Arbeitszeit Rauchen geht und die „verqualmte“ Zeit nicht nacharbeitet, muss mit einer Abmahnung rechnen. Halten Sie sich wiederholt nicht an die Vorgaben, kann es sogar zur Kündigung kommen.

Keine gesetzliche Unfallversicherung während der Raucherpause

Raucherpause Arbeitsunfall
Ein Unfall in der Raucherpause wird nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt | © VadimGuzhva / stock.adobe.com

Was vielen rauchenden Arbeitnehmern gar nicht bekannt ist – wer in der Raucherpause stürzt, oder sich anderweitig verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Es handelt sich hier also nicht um einen Arbeitsunfall.

Hintergrund für die Entscheidung ist ein Urteil des Sozialgerichts Berlin. Hier wurde entschieden, dass Rauchen nicht zur beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers gehört und somit auch kein Arbeitsunfall anerkannt werden kann.´

Arbeitszeiterfassung – Stempeln auch bei Raucherpausen

Laut Urteil vom 13.09.2022 vor dem Bundesarbeitsgericht Erfurt, sind Unternehmen künftig verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer per System zu erfassen. Hintergrund für die Entscheidung ist das europarechtskonforme Arbeitsschutzgesetz.

Ein System zur Arbeitszeiterfassung könnte die Unstimmigkeiten zwischen Rauchern und Nichtrauchern vielleicht etwas schlichten. Installiert der Arbeitgeber die „Stempeluhr“ in der Nähe der Raucherinsel oder des Raucherraums, könnten und müssten sich Raucher künftig ausstempeln, sobald sie in die Raucherpause gehen. Damit sollte es dann auch keine Diskussionen mehr um zu Unrecht bezahlte Arbeitszeit geben. In Betriebsgebäuden lässt sich diese Maßnahme sicher leicht realisieren, schwierig dürfte es auf dem Bau oder auch im Homeoffice werden.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.