Kündigung erhalten? 7 Tipps für Ihren beruflichen Neustart

Eine Kündigung ist zwar für viele ein Schock, bedeutet aber nicht den Weltuntergang. Ich habe für Sie 7 Tipps, wie Sie diese Situation souverän meistern können.

Kündigung
Trotz Kündigung beruflich neu starten. © 73kPx /stock.adobe.com

Jeder, der schon einmal eine Kündigung erhalten hat, kennt diese starke Unsicherheit und die Angst um die eigene Zukunft. Auch ich kenne diese Situation. Nach etlichen befristeten Arbeitsverträgen hatte ich endlich die Möglichkeit, in eine feste Beschäftigung zu gelangen. Nach nur einem Jahr kam die Ernüchterung. Ich erhielt die Kündigung. Von einen Tag auf den anderen ist mein Traum zerplatzt und die Ungewissheit, was meine Zukunft angeht, war wieder da. Mein erstes Gefühl war vergleichbar mit einem Schock, dann kam die Wut und letztlich die Akzeptanz. Ich hatte mich letztlich mit der Situation abgefunden und versucht, das beste daraus zu machen. Und nach nicht einmal zwei Monaten Arbeitslosigkeit bekam ich eine neue Chance.

Es nützt einfach nichts, nach einer Kündigung in Selbstmitleid zu zerfließen und den Kopf in den Sand zu stecken. Deshalb habe ich für Sie ein paar nützliche Tipps, wie Sie sich nach einer Kündigung verhalten sollten.

Tipp 1: Melden Sie sich arbeitsuchend!

Ganz wichtig ist es, bei einer Kündigung einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn in der Regel müssen Sie sich drei Monate vor Beschäftigungsende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, damit Sie keine Sperre wegen verspäteter Meldung erhalten. Schließlich müssen Sie ja auch nach Ende der Beschäftigung finanziell abgesichert und auch krankenversichert sein.

Beträgt die Kündigungsfrist aber weniger als drei Monate, können Sie sich natürlich nicht drei Monate vorher melden. In einem solchen Fall müssen Sie innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt erklären. Der zuständige Mitarbeiter wird dann mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vereinbaren und Ihnen die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld mitgeben. Sie können sich aber auch telefonisch oder online arbeitsuchend melden. Dann erhalten Sie die benötigten Unterlagen in der Regel per Post.

Tipp: Haben Sie sich ordnungsgemäß arbeitsuchend gemeldet, haben Sie ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit neben dem Leistungsanspruch auch einen Anspruch auf die Vermittlung von Arbeitsplätzen und auf berufliche Fördermaßnahmen.

» Lesetipp: Arbeitslos und arbeitsuchend – Wo liegt der Unterschied?

Tipp 2: Fordern Sie ein Arbeitszeugnis an

Bewerben Sie sich bei einer neuen Firma, verlangt diese in der Regel ein Arbeitszeugnis von den vorherigen Arbeitgebern. Da sich die Erstellung eines solchen Zeugnisses unter Umständen sehr in de Länge ziehen kann, sollten Sie dieses umgehend nach Erhalt der Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber anfordern. Beachten Sie dabei, dass Sie explizit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Anderenfalls könnte Ihr Arbeitgeber Ihnen lediglich ein einfaches Zeugnis erteilen.


Tipp: Wollen Sie keine Zeit verlieren und schon während der Kündigungsfrist Bewerbungen schreiben, sollten Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Einen Anspruch darauf haben Sie auch dann, wenn Sie bereits Arbeitszeugnis angefordert haben.

Tipp 3: Lassen Sie die Kündigung prüfen!

Kündigung - Prüfung
Ein Fachanwalt überprüft für Sie, ob die Kündigung Fehler aufweist – © Gina Sanders / stock.adobe.com

Auch, wenn die Kündigung scheinbar fehlerfrei ist, schleichen sich doch immer wieder Formfehler ein, die diese unwirksam machen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, das Kündigungsschreiben einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Die folgende Auflistung hilft Ihnen dabei, die acht häufigsten Fehler im Kündigungsschreiben zu erkennen:

1. Der Betriebsrat wurde nicht angehört.
2. Die Schriftform nach § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde nicht eingehalten.
3. Das Kündigungsschreiben wurde von einer Person unterzeichnet, die nicht kündigungsberechtigt ist, oder fehlt gänzlich.
4. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten.
5. Der Kündigungsschutz wurde nicht beachtet.
6. Es gibt keinen Beleg für die Zustellung der Kündigung.
7. Aus dem Schreiben geht nicht zweifelsfrei hervor, dass es sich um eine Kündigung handelt.
8. Es ist aufgrund eines fehlenden Briefkopfes nicht zweifelsfrei ersichtlich, wer wem kündigt.

Enthält die Kündigung tatsächlich Formfehler, können Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und damit die Kündigung anfechten.

Tipp 4: Hinterlassen Sie einen guten Eindruck!

Auch wenn Sie wegen der Kündigung extrem wütend sind, sollten Sie sich zusammenreißen keine hitzige Diskussion mit Ihrem Arbeitgeber beginnen. Auch sollten Sie es vermeiden, das Büro wutentbrannt zu verlassen und mit der Tür zu knallen. Denn einen guten Eindruck hinterlassen Sie damit ganz bestimmt nicht. Genauso sieht es aus, wenn Sie sich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen.

Beweisen Sie stattdessen Größe und führen Sie weiterhin gewissenhaft Ihre Aufgaben aus. Geben Sie vielleicht auch noch einen Ausstand für Ihre Kollegen und verabschieden Sie sich gebührend. Sicher fragt sich jetzt der eine oder andere, wozu man das tun sollten. Schließlich ändert das ja nichts an de bestehenden Situation und die Arbeit bekommt man so auch nicht zurück. Aber denken Sie immer daran, dass Sie auch noch ein Arbeitszeugnis und vielleicht auch ein Empfehlungsschreiben für anstehende Bewerbungen benötigen.

Tipp 5: Überlegen Sie, was Sie wirklich wollen!

Bevor Sie jetzt blind nach neuer Arbeit suchen und Bewerbungen schreiben, sollten Sie einmal in sich gehen und sich überlegen, ob Sie sich in Ihrem Job rundherum wohl gefühlt haben. Vielleicht hätten Sie auch lieber etwas ganz anderes gemacht und Ihnen fehlte nur der Mut, den sicheren Arbeitsplatz aufzugeben.

Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür, neue Wege zu beschreiten. Überlegen Sie sich daher ganz genau, was Sie zukünftig gern machen möchten. Vielleicht haben Sie ja sogar einen langersehnten Traum, den Sie verwirklichen können – ein eigenes kleines Café zum Beispiel.

Tipp 6: Nutzen Sie die freie Zeit sinnvoll

Kündigung - Stellensuche
Tageszeitungen enthalten oft Stellenanzeigen – © ArTo / stock.adobe.com

Wenn Sie nicht gerade eigene Projekte umsetzen möchten, sollten Sie nach passenden Stellenausschreibungen Ausschau halten. Dazu stehen Ihnen diverse Jobportale wie die Jobbörse der Agentur für Arbeit, Monster oder Stepstone zur Verfügung.

Um Ihre Chancen im Bewerbungsprozess zu verbessern, können Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit auch eine Weiterbildung oder gar eine Umschulung beantragen, um Ihre Chancen im auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Haben Sie geeignete Stellen gefunden, gilt es, eine aussagekräftige Bewerbung zu erstellen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie dem Anschreiben einen aktuellen Lebenslauf und alle für die neue Stelle relevanten Qualitätsnachweise beilegen.

Tipp 7: Genießen Sie die freie Zeit und schalten Sie auch mal ab!

Auch wenn Sie bemüht sind, schnell wieder einen Job zu finden, sollten Sie sich dabei nicht zu sehr stressen. Es spricht nichts dagegen, auch mal länger zu schlafen oder im Park bei einem guten Buch die Seele baumeln zu lassen. Vergessen Sie einfach mal den Stress und denken Sie nur an sich!

Vor allem sollten Sie sich eins zu Herzen nehmen: Eine Kündigung ist kein Weltuntergang, sondern vielmehr eine Chance für etwas neues. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf fällt es Ihnen viel leichter, nicht zu verbissen mit der Situation umzugehen und sich auch mal eine Auszeit zu gönnen. So schöpfen Sie neue Energie und können gestärkt neue Aufgaben angehen.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.