Firmenhandy privat nutzen? Diese Regelungen gelten beim Diensthandy

Viele denken, dass sie ein Firmenhandy auch privat nutzen dürfen. Dem ist aber nicht so. Es gibt einige Regelungen, die beim Diensthandy gelten.

Firmenhandy
Ein Firmenhandy ist praktisch – © Jacob Lund / stock.adobe.com

Ein Firmenhandy kann Fluch und Segen zugleich sein. Zwar klingt es im ersten Moment ganz gut, ein modernes Smartphone auf Kosten des Arbeitgebers zu erhalten. Dafür muss man für diesen aber auch immer erreichbar sein. Mal schnell ein paar private Fotos knipsen, WhatsApp-Nachrichten schreiben und bei Amazon shoppen, ist auch nicht immer erlaubt. Deshalb sollten vor der Vergabe von Firmenhandys immer klare Regeln aufgestellt werden.

Ob und in welchem Umfang ein Firmenhandy privat genutzt werden darf, legt immer der Arbeitgeber fest. Wer hier nicht aufpasst, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Sie sollten aber auch seitens des Unternehmens wissen, was erlaubt ist und was nicht. Dürfen Arbeitgeber z.B. die Handys überwachen? Oder sogar die Angestellten darüber orten? Diese Fragen und noch weitere möchte ich hier einmal klären.

Wofür dient ein Firmenhandy?

Laut einer Befragung von Bitkom nutzten 35 Prozent der festen Mitarbeiter 2018 ein Mobilgerät für die Arbeit. Inzwischen dürfte der Anteil noch sehr gestiegen sein. Denn ein Geschäftshandy bringt einen großen Vorteil mit sich. Mitarbeiter sind dank des Firmenhandys nicht nur in Notfällen, sondern jederzeit erreichbar. Das ist vor allem bei flexiblen Arbeitszeitmodellen vorteilhaft. Allerdings gibt es in puncto Erreichbarkeit ein paar Regelungen.

Muss man auf dem Firmenhandy immer erreichbar sein?

Für viele Unternehmen ist die ständige Erreichbarkeit der Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit. Allerdings sieht es gesetzlich anders aus. Erhalten Sie ein Diensthandy, müssen Sie an freien Tagen und generell in der Freizeit nicht darüber erreichbar sein. Es sei denn, Sie befinden sich in Rufbereitschaft. Dann müssen Sie sogar immer kontrollieren, ob der Handyakku fast leer ist. Ansonsten dürfen Sie das Handy an freien Tagen sogar abschalten.

Eine ständige Erreichbarkeit ist nur dann zulässig, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Einmal dafür unterschrieben, müssen Sie sich an diese Regelung halten. Sie gilt dann jedoch oft auch an Sonn- und Feiertagen, in der Nacht sowie im Urlaub. Und das wiederum kann in der Familie schnell mal für Spannungen sorgen.

Daher mein Tipp:
Wenn Sie sich darauf einlassen, wirklich jederzeit erreichbar zu sein, dann handeln Sie dafür eine entsprechende Vergütung aus.

Darf man das Firmenhandy auch privat nutzen?

Ob und in welchem Umfang Sie das Firmenhandy privat nutzen dürfen, hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. In der Regel gibt es die folgenden drei Varianten:

➭ Reines Diensthandy:

Handelt es sich um ein reines Diensthandy, dürfen Sie es überhaupt nicht für private Zwecke nutzen. Nicht einmal für kurze Telefonate. Der Vorteil: geben Sie das Handy wieder ab, müssen Sie sich keine Gedanken über Ihre Daten machen.


➭ Firmenhandy darf eingeschränkt privat genutzt werden:

Darf das Firmenhandy auch privat genutzt werden, ist das oftmals innerhalb definierter Grenzen möglich. Diese sollten Sie sich unbedingt erklären lassen. Denn gerade Apps, private Fotos und auch Videos werden auf Firmenhandys nicht gerne gesehen. Außerdem hängt die mögliche private Nutzung auch immer davon ab, was der Telefontarif für Firmenhandys hergibt.

➭ Handy mit Dual-SIM-Slot:

Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn Sie ein „Twin-Bill“-Smartphone verwenden. Denn dieses verfügt über einen Dual-SIM-Slot und somit über zwei SIM-Karten. Eine ist dann für die private und die andere für die berufliche Nutzung gedacht. Bei derartigen Smartphone-Modellen können Sie also ganz einfach zwischen beiden SIM-Karten wechseln. Somit erhalten Sie dann monatlich auch zwei Rechnungen. Die für die private Telefonnummer müssen Sie dann selber bezahlen.

Darf man Apps auf dem Firmenhandy installieren?

WhatsApp Firmenhandy
Apps wie WhatsApp lieber nicht auf dem Firmenhandy nutzen – © bongkarn / stock.adobe.com

Erlaubt Ihr Arbeitgeber die private Nutzung des Geschäftshandys, ist es in der Regel verboten andere, als die vorinstallierten Apps, darauf zu benutzen. Und selbst, wenn es erlaubt ist, sollten Sie trotzdem keine Apps auf das Firmenhandy herunterladen. Das hat einen einfachen Grund:

Apps wie WhatsApp und Co. bergen hohe Sicherheitsrisiken. Denn WhatsApp fragt bei der Installation z.B. nicht nur die gespeicherten Kontaktdaten ab. Der Messenger gibt auch Daten an Dritte weiter. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es deshalb nicht ratsam Apps auf dem Firmenhandy zu installieren. Schließlich befinden sich neben geschäftlichen Telefonnummern auch andere sensible Daten und Emails darauf.

Und noch ein wichtiger Grund spricht gegen Apps auf dem Diensthandy: Wer das Firmenhandy auch privat nutzt, darf es während der Arbeitszeit nicht für private Zwecke verwenden. Mal schnell WhatsApp-Nachrichten schreiben, auf Facebook surfen oder private Telefonate führen, ist nicht erlaubt. Somit bringt Ihnen ein Geschäftshandy für die private Nutzung wirklich nur etwas in der Freizeit.

Dürfen Arbeitgeber Firmenhandys kontrollieren?

Es ranken sich Mythen darum, was ein Chef bei Firmenhandys darf und was nicht. Entgegen vieler Meinungen darf er ohne ausdrückliche Zustimmung keine Telefongespräche mitschneiden, das Telefon orten oder bei einer erlaubten privaten Nutzung SMS oder E-Mails überwachen. Dennoch dürfen Arbeitgeber:

  • das Handy orten, wenn die Ortung arbeitsrelevante Daten liefert
  • die gespeicherten Daten einsehen (Fotos, Videos, usw.)
  • bei rein geschäftlich genutzten Handys die SMS und E-Mails stichprobenartig kontrollieren

Eine dauerhafte Überwachung der Aktivitäten ist aber auch bei einer rein dienstlichen Nutzung nicht erlaubt.

Müssen Arbeitgeber Firmenhandys stellen?

Laut einem Beitrag auf handy-deutschland.de sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet Firmenhandys zu verteilen. Sehen Sie eine Notwendigkeit dafür, können Sie das jedoch ansprechen. Beispielsweise etwa, wenn Sie viele geschäftliche Telefonate von Ihrem privaten Smartphone aus führen müssen. Dann lohnt sich ein Diensthandy.

Wiederum dürfen Sie ein Geschäftshandy auch nicht ablehnen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eines stellt. Während der Arbeitszeit müssen Sie dann darüber auch immer erreichbar sein.

Fazit:

Ein Firmenhandy ist für die rein geschäftliche Nutzung eine gute Sache. Sie sind jederzeit erreichbar, müssen keine Kosten tragen und können das Diensthandy außerhalb der Arbeitszeit abschalten. Möchten Sie es jedoch auch privat nutzen, müssen Sie sich die Zustimmung dafür einholen. Und dann auch noch die vom Unternehmen festgelegten Grenzen einhalten. Für die private Nutzung ist das Geschäftshandy deshalb eher weniger geeignet. Zumal Sie immer Angst haben müssen, dass Ihr Arbeitgeber doch mal stichprobenartig Ihre Daten kontrolliert.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.