Eintragung ins Handelsregister – Für wen ist es Pflicht und was gibt es zu beachten?

Eine Existenzgründung ist mit viel Aufwand verbunden. Unter anderem stellen sich viele die Frage, ob sie sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen. Wir klären auf.

Eintragung ins Handelsregister
© Zerbor – Fotolia.com

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das von den Handelsregistergerichten bei den Amtsgerichten geführt wird. Es ist dazu da, um Rechtssicherheit zu bieten. Sprich also es dient der Sicherheit des Geschäftsverkehrs. Denn die Informationen, die über ein Unternehmen im Handelsregister hinterlegt sind, unterliegen der Richtigkeit, was bedeutet, dass jeder den darin enthaltenen Informationen vertrauen kann.

Wer muss sich im Handelsregister eintragen lassen?

In das Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, der als Kaufmann bzw. Kauffrau eingestuft wird. Sprich also alle diejenigen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Unternehmensformen wie die OHG, die KG, die GmbH und die AG müssen sich somit ins Handelsregister eintragen lassen. Dazu kommt, dass diese Unternehmen auch erst durch die Eintragung entstehen. Einzelunternehmer und Personengesellschaften in Form der GbR müssen sich hingegen nicht eintragen lassen, sie können es aber. Denn so ein Eintrag bringt schließlich einige Vorteile mit sich. Aber auch ein paar Nachteile.

Vor- und Nachteile einer Eintragung ins Handelsregister

❍ Vorteile:

Heutzutage kann sich jeder als Unternehmer eintragen lassen. Einziges Problem: man kann anhand der Eintragung nicht erkennen, wie groß das Unternehmen ist. In einem Handelsregistereintrag sind hingegen sämtliche Details zum Unternehmen festgehalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Firmenname
  • Rechtsform
  • Geschäftssitz und Anschriften der Niederlassungen
  • Unternehmensgegenstand
  • Inhaberverhältnisse
  • vertretungsberechtigte Personen
  • Namen der Gesellschafter
  • Haftungsbeschränkungen
  • Grund- und Stammkapital

Wer all diese Daten offen legt, der wirkt seriös bei Behörden, potenziellen Geschäftspartnern und Banken. Denn Sie zeigen somit, dass Sie sich den kaufmännischen Regelungen und Gebräuchen unterwerfen. Sie wirken damit professionell und vertrauenswürdig gegenüber Vertragspartnern. Wer eine geschäftliche Beziehung mit einem Unternehmen eingehen möchte, der prüft in der Regel vorher, ob ein Handelsregistereintrag besteht und ob es das Unternehmen somit also wirklich gibt. Das ist ganz einfach. Denn jedes Unternehmen und auch jede Person kann sich heutzutage online einen Handelsregisterauszug und somit die gewünschten Wirtschaftsinformationen anfordern. Das ist zum Beispiel hier ganz ohne Registrierung möglich.

Außerdem: lassen Sie sich im Handelsregister eintragen, können Sie Ihrem Unternehmen einen Fantasienamen geben. Für nicht eingetragene Unternehmen ist das nicht möglich. Hier muss stets der vollständige Name des Inhabers genannt werden.

❍ Nachteile:

Natürlich bringt so ein Eintrag auch einige Pflichten mit sich. Wenn Sie sich im Handelsregister eintragen lassen, müssen Sie zum Beispiel Handelsbücher führen, Bilanzen und Inventuren aufstellen und hierfür Aufbewahrungsfristen beachten. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht jedoch nicht aus. Sie müssen eine doppelte Buchführung vornehmen. Zusammengefasst bestehen also die folgenden Pflichten:

Übrigens: Wer sich in das Handelsregister eintragen lassen muss, es aber unterlässt, der muss damit rechnen, dass das Registergericht eine Zwangsstrafe verhängt.

Wie erfolgt die Eintragung im Handelsregister?

Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister muss von einem Notar beglaubigt werden. Nach Prüfung und Bezahlung erfolgt dann der Eintrag ins Handelsregister. Das dauert in der Regel drei bis fünf Tage.

Sollte es gravierende Veränderungen in bzw. an Ihrem Unternehmen geben, dann müssen Sie diese dem Registergericht mitteilen. Dafür müssen Sie sich dann wieder an einen Notar wenden, da die Änderungen beglaubigt werden müssen.

Welche Kosten entstehen für die Eintragung?

Sich im Handelsregister eintragen zu lassen, ist natürlich mit einigen Kosten verbunden. Zunächst einmal fallen natürlich Kosten für den Notar an, da dieser sämtliche Anträge beglaubigen muss. Des Weiteren müssen Sie Gebühren beim Amtsgericht bezahlen (ca. 100 – 150 Euro). Bei einer Neugründung eines Unternehmens ist dabei die Summe des vorhandenen Eigenkapitals entscheidend. Sprich also hier orientiert man sich am Geschäftswert des Betriebes. Wie hoch diese Gebühren ausfallen, können Sie im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) nachlesen.

Über Ringo Dühmke 623 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

(Ihr Kommentar erscheint erst nach einer kurzen Prüfung)

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*