Wie Sie eine Einnahmenüberschussrechnung im Handumdrehen aufstellen und dabei Ihren Gewinn oder Verlust ermitteln, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt hat, will am Ende eines Wirtschaftsjahres natürlich wissen, ob sich diese Entscheidung ausgezahlt hat. Und ganz nebenbei interessiert sich natürlich auch das Finanzamt (unter Umständen) dafür, ob Sie Gewinn oder Verlust gemacht haben. Große Unternehmen müssen dazu eine Bilanz nachweisen, bei Kleinunternehmern reicht die Einnahmenüberschussrechnung. Doch was beinhaltet diese, worauf muss ich als Kleinunternehmer achten und was genau darf ich als Ausgaben abrechnen und als Einnahmen anschreiben?
Wer kann / muss eine Einnahmenüberschussrechnung machen?
Haben Sie bereits eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) beim Finanzamt vorgelegt, wird man Ihnen mitteilen, sobald diese nicht mehr ausreichend ist. Dann sind Sie nämlich zur Bilanz verpflichtet. Im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit müssen folgende Punkte erfüllt sein um eine EÜR erstellen zu dürfen:
- ➯ Ihr Jahresumsatz darf 500.000 Euro nicht überschreiten
- ➯ Ihr Gewinn beträgt maximal 50.000 Euro
- ➯ Ihr Unternehmen ist nicht im Handelsregister vertreten.
Weitere Klausel:
Erzielen Sie Einnahmen über 17.500 Euro / Jahr, sind Sie verpflichtet Ihre Einnahmenüberschussrechnung per Datenfernübertragung (Anlage der Steuererklärung) abzugeben. Ansonsten genügt eine formlose Aufstellung, allerdings nicht auf einem Schmierblatt, sondern besser im Tabellenformat – Excel nutzen!
➤ Vorbereitung auf die Einnahmenüberschussrechnung
➤ Aufbau und Inhalt der Einnahmenüberschussrechnung
➤ Einnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung
➤ Ausgaben in der Einnahmeüberschussrechnung
Vorbereitung auf die Einnahmenüberschussrechnung
Um am Ende eines Jahres zu wissen, ob Sie Gewinn oder Verlust gemacht haben, müssen Sie Ordnung halten. Gemeint ist damit eine ordnungsgemäße Ablage aller Belege. Ein Zettelsammelsurium haben Sie vielleicht noch im ersten Jahr im Griff, aber spätestens im Zweiten werden Sie an dem Chaos verzweifeln. Heften Sie daher alle Belege nach Einnahmen und Ausgaben ab. Hierbei sind nicht nur die Quittungen für Ihre Ausgaben von Bedeutung, sondern auch die von Ihnen erstellten Rechnungen. Besser noch, Sie nutzen dafür ein zuverlässiges Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm, wie auf debitoor.de zu finden. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt nachhakt.
Aufbau und Inhalt der Einnahmenüberschussrechnung
Nach gründlicher Vorbereitung geht es nun an die eigentliche Aufstellung der EÜR. Legen Sie sich eine Tabelle an (Einnahmen / Ausgaben), die beispielsweise so aussehen könnte:
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Betriebseinnahmen
Beleg Datum | Herkunft | Art der Einnahme | Betrag in € (netto) | Umsatzsteuer (19%) | Umsatzsteuer (7%) |
---|---|---|---|---|---|
04.02.2012 | Firma Meier | Umsatz | 84,52 | 16,06 € | |
19.05.2012 | Firma Schulz | Umsatz | 230,00 | 16,10 € | |
. . . | |||||
Summe | 314,52 € | 16,06 € | 16,10 € |
Betriebsausgaben
Beleg Datum | Zweck | Kategorie | Betrag in € (netto) | Umsatzsteuer (19%) | Umsatzsteuer (7%) |
---|---|---|---|---|---|
01.03.2012 | Druckerpatronen | Büromaterial | 58,00 | 11,02 € | |
04.05.2012 | Telefonrechnung April | Betriebskosten | 87,55 | 16,63 € | |
. . . | |||||
Summe | 145,55 € | 27,65 € |
Zahlbare Umsatzsteuer: 4,51 Euro
Zusammengefasst eine Liste der wichtigsten Punkte, die in Ihre Einnahmeüberschussrechnung gehören:
Einnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung
- Betriebliche Einnahmen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (netto)
- Betriebliche Einnahmen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (netto)
- Betriebliche Einnahmen (umsatzsteuerfrei)
- Sachentnahmen
- Kraftfahrzeugnutzung (privat)
- Telefonnutzung (privat)
- Vereinnahmte Umsatzsteuer (Mwst., die auf der Kundenrechnung ausgewiesen ist)
Ausgaben in der Einnahmeüberschussrechnung
- Wareneinkäufe (netto)
- Bezogene Dienstleistungen (netto)
- Gehälter, Löhne für Arbeitnehmer
- Abschreibungen
- Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Kraftfahrzeugkosten
- Miete für Geschäftsräume
- Bewirtungskosten, Geschenke
- Abziehbare Vorsteuerbeträge
- Im Kalenderjahr an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
Ihr Gewinn oder Verlust errechnet sich folglich aus Einnahmen minus Ausgaben!
» Bei der Aufstellung zählt immer das Rechnungsdatum!
Beispiel: Sie erhalten im Dezember 2013 einen Karton Kopierpapier und zeitgleich die Rechnung mit selbigem Datum. Bezahlen Sie diese Rechnung aber erst im Januar, gehört diese Ausgabe auch erst in die EÜR für das Jahr 2014.
Fazit:
Nehmen Sie sich die Zeit eine Einnahmenüberschussrechnung aufzustellen. Sie tun dies nicht nur fürs Finanzamt (wenn gefordert), sondern auch für sich selbst. Nur wer seine Einnahmen und Ausgaben im Blick hat, wird langfristig mit Erfolg gekrönt.
Danke! Sehr deutlich und übersichtlich. Auch für mich als blutiger anfänger sehr gut zu verstehen.