Nebenjob als Rentner – darauf sollten Sie achten!

Wer als Rentner weiter arbeiten möchte oder muss, kann das gern tun. Allerdings sollten Sie auf einiges achten, damit später keine Abzüge drohen.

Nebenjob als Rentner
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Rentner wollen nicht zum alten Eisen gehören und deshalb auch im Ruhestand noch aktiv sein. Die Zahl erwerbstätigen Rentner hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Der Grund hierfür ist nicht nur in der erfüllenden Bestätigung und Beschäftigung im Alter zu suchen, sondern nicht zuletzt auch darin, dass viele Renten einfach nicht ausreichen, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wer als Rentner einen Nebenjob annimmt, sollte über die entsprechenden Regeln und Vorgaben informiert sein, damit am Ende keine empfindlichen Kürzungen drohen.

Rentner als Minijobber – Passion oder Notwendigkeit

Die Zahl erwerbstätiger Rentner hat sich in den letzten fünf Jahren beinahe verdoppelt. Die Gründe hierfür sind nicht nur Zeitvertreib, der Wunsch nach Anerkennung oder der Spaß an der jeweiligen Tätigkeit. Viele Rentner stocken mit einem Nebenjob ihre Altersrente auf, um weiterhin den gewohnten Lebensstandard zu halten und die Miete und die anfallenden Nebenkosten zu decken.

Dabei sind etwa 90.000 Rentner im Einzelhandel beschäftigt. Im Baugewerbe arbeiten etwa die Hälfte. Im Gastgewerbe verdienen sich circa 44.000 Senioren etwas dazu und im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten etwa 77.000 Menschen über 65 Jahre.

Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen?

Wer sein gesetzliches Rentenalter erreicht hat und die volle gesetzliche Rente bezieht, der kann unbegrenzt hinzuverdienen. Es muss keine Meldung an die Rentenversicherung gemacht werden. Daher gibt es auch keine Abzüge hinsichtlich der Altersrente. Diese bekommen Rentner mit Nebenjob auch weiterhin voll ausgezahlt. Wer allerdings monatlich mehr als 450 Euro verdient, gerät in die Sozialversicherungspflicht und muss für die zusätzlichen Einnahmen Steuern zahlen.

Das sollten Regelrentner beachten:

  • Ein Verdienst von bis zu 450 Euro monatlich ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diesen pauschal mit 2% als Mini-Job versteuert.
  • Ein Verdienst ab 450 Euro unterliegt der Steuerpflicht, ausgenommen, Altersrente und Nebenjob liegen unterhalb des Grundfreibetrages.
  • Der Nebenjob hat keine Auswirkungen auf die Altersrente.

Wann ist meine Regelarbeitszeit erreicht?

Wer vor 1947 geboren ist, erreicht seine Regelarbeitszeit immer im Alter von 65 Jahren. Wer zwischen 1947 und 1964 geboren ist, dessen Renteneintrittsjahr wird bis zum Jahre 2030 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Wer 1965 und später geboren ist, dessen Renteneintrittsjahr liegt immer bei 67 Jahren.

GeburtsjahrAnhebung um Monateauf Jahrund Monat
19526656
19537657
19548658
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610
196424670

Welche Beiträge fallen im Einzelnen an?

Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Dabei bleibt am Ende sogar mehr im Geldbeutel, denn die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen weg. Beiträge für die Krankenkasse müssen gezahlt werden. Abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens werden Steuern fällig.


Hinweis: Wird die Freigrenze von 8.652 Euro überschritten, greift der normale Einkommenssteuertarif.

Wann sind Rentner steuerpflichtig?

Wer schon im Jahr 2005 oder noch früher sein Rentenalter erreicht hat, muss nur für 50 Prozent seiner gesetzlichen Rente Steuern zahlen. Wer nach 2015 in Rente ging, muss 70 Prozent seiner Rente versteuern. Wer ab 2040 in Rente geht, wird seine gesamten Einnahmen versteuern müssen. Der oben genannte Grundfreibetrag von 8.652 Euro besitzt weiterhin Gültigkeit.

Wie viel Steuern müssen Rentner bei einem Nebenjob zahlen?

Dies kann an einem Beispiel verdeutlicht werden.

Eine Rentnerin, die im Jahre 2016 in den Ruhestand ging, bekommt monatlich 1.000 Euro Rente. Für 70 Prozent davon müssten theoretisch Steuern gezahlt werden. Steuerpflichtig wären damit 700 Euro. Es müssen aber keine Steuern gezahlt werden, da die Rentnerin unter dem genannten Freibetrag liegt. Verdient die Rentnerin aber 500 Euro pro Monat dazu, kommt sie auf 6.000 Euro jährlich und kann damit, die Rente mit einbezogen, ein jährliches Gesamteinkommen von 18.000 Euro vorweisen. Insgesamt sind nun 14.400 Euro steuerpflichtig. Werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Steuerfreibetrag abgezogen, sind 889 Euro an Steuern zu zahlen.

Wann ist ein Nebenjob steuerfrei?

Minijobber können sich steuerfrei etwas hinzuverdienen. In diesem Fall meldet der Arbeitgeber den Rentner bei der Minijob-Zentrale an und zahlt für ihn Steuern. Pauschal führt der Arbeitgeber 2 Prozent an Steuern ab. Damit ist der Lohn des Rentners nicht mehr meldepflichtig.

Tipp: Treffen Sie mit dem Arbeitgeber diesbezüglich klare Vereinbarungen.

Wie können Rentner ihre Steuerlast senken?

Bei der jährlichen Steuererklärung können Senioren zum Beispiel Werbungskosten angeben. Dort können alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Nebenjob stehen, aufgeführt werden. Sparpotential ergibt sich auch bei den Sonderausgaben. Hier können Beiträge zu Versicherungen, Steuern oder Spenden aufgeführt werden.

Wie viel muss ich für die Krankenversicherung zahlen?

Wie bei der gesetzlichen Rente üblich, müssen auch für zusätzliche Einnahmen 7 Prozent, also der halbe Beitragssatz, gezahlt werden. Hinzu kommt der jeweilige Zusatzbeitrag. Wie auch bei normalen Arbeitnehmern die Regel, werden Krankenkassen-Beiträge auch bei Rentnern nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze fällig. Haben Rentner jährlich aus ihrem Nebenjob Einkünfte von mehr als 4.237,50 Euro, dann fallen keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenversicherung an.

Altersrente erhöhen durch Einzahlen in die Rentenkasse – geht das?

Dies war bislang nicht möglich. Im Juli 2017 traten jedoch diesbezüglich Änderungen in Kraft. Wer die reguläre Altersrente bezieht und einen Nebenjob ausübt, kann nun freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und so eine Erhöhung seiner Bezüge erwirken. Wer zum Beispiel auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und zwölf Monate einen Mini-Job ausübt, der erhöht seine Rente ab dem 1. Juli des Folgejahres um monatlich 4,50 Euro.

Frührentner und Nebenjob – wie lässt sich das vereinbaren?

Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, muss Kürzungen bei seiner Altersrente in Kauf nehmen. Wollen Frührentner einen Nebenjob aufnehmen, ist Vorsicht geboten, damit Sie keine empfindlichen Einbußen Ihrer Frührente hinnehmen müssen.

Mit dem 01.07.2017 trat folgende Regelung in Kraft:

Wer frühzeitig in Rente geht, darf jährlich bis 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne dass Kürzungen in der Rentensumme hingenommen werden müssen. Damit wurde die vorab gültige Monatsgrenze von 450 Euro außer Kraft gesetzt und stattdessen diese Jahresbemessungsgrenze eingeführt.

Auch im Hinblick auf die Sozialversicherung gibt es Unterschiede zum Altersvollrentner. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, muss nicht in die Rentenversicherung einzahlen, kann es aber auf freiwilliger Basis tun. Beim Frührentner kehrt sich dieser Sachverhalt um. Daher ergibt es Sinn, sich vorab zu informieren, ob die Rentenversicherungspflicht für Sie persönlich von Vorteil ist oder besser eine Befreiung von der Einzahlpflicht beantragt werden sollte.

Das sollten Frührentner beachten:

  • Bis 450 Euro im Monat können steuerfrei verdient werden, wenn der Arbeitgeber pauschal Steuern für Sie als Mini-Jobber zahlt.
  • Wer mehr als 450 Euro pro Monat verdient, muss das Einkommen versteuern. Ausgenommen, Frührente und Verdienst liegen unterhalb des Grundfreibetrages.
  • Ab 6.300 Euro jährlich führen Nebeneinnahmen zur Kürzung der Rente.

Welche Regelungen gibt es bei Erwerbsminderung?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinen alten Job zurückkehren kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Diese kann unabhängig von bestimmten Altersgrenzen gewährt werden. Wer sich etwas dazu verdienen möchte, sollte beachten, dass die Verdienstgrenze monatlich 450 Euro brutto nicht übersteigen sollte.

Tipp: Zwei Monate jährlich dürfen Sie 900 Euro hinzuverdienen.

Wer mehr verdient, riskiert seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, denn die höhere Arbeitsleistung könnte suggerieren, dass sich der Frührentner fit genug für den normalen Arbeitsmarkt fühlt.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.