Büroräume reinigen – Wichtige Hinweise zu Aufgabenverteilung und Gesetzeslage

Das Büro gehört zum Aushängeschild des Unternehmens. Hier sollte es sauber und ordentlich aussehen. Doch wer ist für welche Reinigungsaufgaben zuständig? Hier erfahren Sie es.

Büroräume reinigen
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Unüberschaubare Papierstapel, ein übervoller Mülleimer, Staub soweit das Auge reicht und alte Kaffeetassen, die sich meterhoch stapeln – wenn die Unordnung im Büro Überhand genommen hat, macht die Arbeit nur noch halb so viel Spaß. Denn wer arbeitet schon gerne im Dreck? Wohl niemand! Es lässt sich viel leichter und produktiver in einem sauberen und gepflegten Büro arbeiten.

Vor allem Büroräume, in denen auch Kunden ein und aus gehen, sollten immer ordentlich aussehen. Neben dem Mitarbeiter gilt das Büro als Visitenkarte des Unternehmens. Bei großer Unordnung wird oft auf Überforderung, Kompetenzmangel und Probleme im Unternehmen geschlossen. Außerdem wird die Professionalität und Qualität des Mitarbeiters in Frage gestellt. Das alles muss nicht sein, wenn alle dafür sorgen, dass das Büro in einem einwandfreien Zustand gehalten wird. Doch wer ist für welche Aufgaben zuständig? Kann der Arbeitgeber alles auf seine Mitarbeiter abwälzen, um Kosten zu sparen?

Gerichtsurteil zur Reinigung von Büroräumen

Einem Gerichtsurteil des Rheinland-Pfälzischen Landesarbeitsgerichts in Mainz zufolge, haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass die Büroräume regelmäßig sauber gemacht werden. In der Begründung des Urteils steht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine besondere Schutzpflicht hat. Er hat für die Gesundheit der Angestellten zu sorgen und dazu gehört eben auch die Büroreinigung. Denn ein erheblicher Mangel an Hygiene kann gesundheitliche Schäden herbei führen.

Was ein Arbeitgeber nicht darf

Um Geld zu sparen, würden viele Arbeitgeber nun am liebsten die eigenen Angestellten mit den Reinigungstätigkeiten beauftragen. Aber das ist nicht einfach so möglich. Denn laut Direktionsrecht dürfen nur gleichwertige Arbeiten (wie im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten) zugewiesen werden.

Der Arbeitgeber kann zur Büroreinigung also nun selber Hand anlegen, eine Putzkraft einstellen oder aber er gibt die Aufgabe an einen professionellen Büroreinigungsservice ab. Tipp: Tiger Facility Services vermittelt deutschlandweit. Das Unternehmen beschäftigt nur geschultes Personal und bietet für jeden Kunden ein maßgeschneidertes Reinigungskonzept speziell nach den eigenen Räumlichkeiten und Bedürfnissen an. Gefällt mir!

Arbeitnehmer müssen Ordnung halten

Nur weil der Arbeitgeber für die Sauberkeit im Büro zuständig ist, heißt das aber noch lange nicht, dass die Angestellten nun alles im Büro stehen und liegen lassen dürfen. Für die Ordnung auf dem Schreibtisch ist jeder Mitarbeiter selbst verantwortlich. Gerade, wenn das Büro häufig von Kunden betreten wird, sollte eine gewisse Grundordnung auf dem Schreibtisch herrschen. Schon allein deshalb, weil im Notfall durch Krankheit, Urlaub oder ähnliches auch Kollegen bestimmte Akten, Termine und Briefe wieder finden müssen. Der Arbeitsfluss im Alltag sollte auf keinen Fall beeinträchtigt sein.


Um ein großes Papierchaos auf dem Schreibtisch zu vermeiden, sollten Akten nach der Bearbeitung grundsätzlich gleich wieder weggeräumt werden. Kaffeetassen, Teller & Co. können nach dem Feierabend direkt mitgenommen und beim Vorbeigehen an der Büroküche in die Spüle gestellt werden.

» Übrigens: Auch der Tisch, an dem Kunden Platz nehmen sollen, sollte einladend wirken. Die Akten gehören dort nicht hin, nur weil sie auf dem Schreibtisch keinen Platz mehr gefunden haben. Ein paar schöne Gläser, eine Schale mit Keksen und eine Flasche Wasser sehen deutlich ansprechender aus.

Umfang der Reinigungsarbeiten

Ob man als Arbeitgeber die Reinigung nun selbst übernimmt oder auslagert, folgende Bereiche müssen in einem entsprechenden Zeitraum erledigt werden. Die folgende Übersicht gibt Ihnen Aufschluss darüber:

• Tägliche Aufgaben:

  • Mülleimer leeren
  • Sanitärbereich reinigen
  • Küche grundreinigen

• Wöchentliche Aufgaben:

  • Schreibtische feucht abwischen
  • Computer, Bildschirm und Tastatur reinigen
  • Türklinken feucht abwischen
  • Schränke und Regal von Staub befreien
  • Fußboden säubern und wischen
  • Kühlschrank auswischen

• Monatliche Aufgaben:

  • Fenster putzen
  • Türen reinigen

» Hinweis: Bei der Häufigkeit kommt es auch auf die Büro- bzw. Unternehmensgröße an. In Großunternehmen mit vielen Mitarbeiter müssen einige Aufgaben öfter durchgeführt werden, als in kleineren Unternehmen mit nur ein bis zwei kleinen Büros.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.