Es ist Januar, die Temperaturen sind im Keller, die Straßen spiegelglatt und der Wecker klingelt wie jeden Morgen. Viele Beschäftigte stellen sich jetzt dieselbe Frage: Muss ich bei diesem Chaos wirklich losfahren? Und was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich zu spät oder gar nicht erst zur Arbeit komme?

Zu spät wegen Eis und Schnee? Hier gilt das Wegerisiko
Die kurze Antwort lautet: Ja, du musst losfahren! Denn in den meisten Fällen trägst DU als Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko. Und nein – für die versäumte Arbeitszeit gibt es in der Regel keinen Lohn.
Was genau bedeutet Wegerisiko?
Mit deinem Arbeitsvertrag verpflichtest du dich, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten. Wie du pünktlich zur Arbeit kommst, ist deine private Angelegenheit. Das heißt: Der Weg von dir zu Hause zur Arbeit liegt in deiner Verantwortung. Ein Stau, Bahnstreik, Schnee, Eis und Glätte entbinden dich also nicht von deiner Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Auf dem Arbeitsweg bist du natürlich trotzdem versichert.
Grundsatz im Arbeitsrecht
„Ohne Arbeit kein Lohn“ (§ 611a BGB i.V.m. allgemeinen Prinzipien). Wenn du wegen allgemeiner Verkehrslage (also etwas, das alle betrifft) nicht oder zu spät kommst, entfällt dein Entgeltanspruch für diese Zeit.
Tipp: Verschlafen, zu spät losfahren oder schlechte Planung zählen ohnehin als eigene Unpünktlichkeit und liegen in deiner Verantwortung. Hier besteht erst recht kein Anspruch auf Gehalt.
Wann musst du früher losfahren – und wie viel früher?
Gerichte erwarten von dir ein vorausschauendes Verhalten:
- Wettervorhersage am Vorabend checken? → Ja, zumutbar.
- Bei angekündigtem Schnee/Eis 30–60 Minuten früher losfahren? → In der Regel ja.
- Alternative Route oder Verkehrsmittel prüfen? → Ja.
Wer das nicht tut und dann „nur“ 20–40 Minuten zu spät kommt, verliert in der nicht gearbeiteten Arbeitszeit meist den Lohn. Außerdem droht eine Abmahnung, wenn die Verspätung nicht, oder erst zu spät beim Arbeitgeber gemeldet wird.
Die wichtigsten Ausnahmen – wann du doch Lohn bekommst
Es gibt Situationen, in denen das strenge Wegerisiko nicht (oder nur eingeschränkt) gilt:
| Situation | Lohn für die fehlende Zeit? | Kurze Begründung/Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| • Normaler bis starker Schneefall • Glätte | ❌ | • Klassisches Wegerisiko • Objektive Verkehrslage |
| • Extremwetter (lebensgefährlich, z. B. extremes Blitzeis, unpassierbare Straßen) | ⚖️ | • Weg allgemein unzumutbar → kein Verschulden |
| • Betrieb selbst nicht erreichbar/geschlossen | ✅ | • Betriebsrisiko → § 615 BGB (Arbeitgeber trägt) |
| • Kita/Schule wegen Wetter plötzlich geschlossen (keine Alternative) | ⚖️ | • § 616 BGB – persönliche Verhinderung (prüfen, vertraglich oft ausgeschlossen) |
| • Auf Homeoffice ausweichen (ohne vertragliche Regelung) | ❌ | • Kein gesetzlicher Anspruch • Braucht Zustimmung |
Tipp für Eltern: Bei kurzfristigem Kita-/Schulausfall greift manchmal § 616 BGB. Doch dafür prüfe unbedingt deinen Arbeits- oder Tarifvertrag! Viele schließen diesen Anspruch aus.
Praktische Tipps für den nächsten Wintertag
- Abends vorher Wetter-App & Verkehrsmeldungen checken
- Frühzeitig (am besten schon am Vorabend) Chef informieren, wenn Chaos absehbar ist
- Sofort melden, wenn du im Stau stecken bleibst (per Anruf, WhatsApp, Mail – Hauptsache nachweisbar)
- Überstundenkonto nutzen: Viele Betriebe buchen fehlende Stunden als Minusstunden und lassen sie später ausgleichen
- Kein Risiko eingehen bei wirklich lebensgefährlichen Verhältnissen – dein Leben ist wichtiger als ein Lohnabzug
Fazit: Bekomme ich Gehalt, wenn ich wegen Schnee, Eis und Glätte zu spät komme?
Bei Schneechaos, Glätte oder Eis trägst du das Risiko selbst und die Zeit, in der du nicht arbeiten kannst, wird in der Regel nicht bezahlt. Nur bei wirklich extremen, gefährlichen Situationen oder wenn der Betrieb selbst betroffen ist, sieht es anders aus.
Am besten planst du im Winter, gerade als Pendler, etwas mehr Zeit ein und hältst frühzeitig Rücksprache mit deinem Arbeitgeber. Demnach bleib sicher unterwegs und viel Erfolg beim Kampf gegen Glätte und Lohnabzüge! ❄️🚗
Bist du schon einmal aufgrund von Schneechaos nicht zur Arbeit gekommen? Und hast du trotzdem Lohn erhalten oder konntest clever ausgleichen? Teile gern deine Erfahrung mit uns!
