Neue Richtlinien zu Sicherheitsschuhen – das hat sich geändert

Sicherheitsschuhe sind ein wichtiger Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung lesen Sie hier.

Der Durchtrittschutz ist ein wichtiger Aspekt der Sicherheitsschuhe.
Der Durchtrittschutz ist ein wichtiger Aspekt der Sicherheitsschuhe. © Thicha / stock.adobe.com

Bisher wurden Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345:2011 gekennzeichnet, die auch am jeweiligen Schuh vermerkt sein musste. Im Juni 2022 wurde diese Richtlinie aktualisiert und damit einhergehend Veränderungen vorgenommen. Die wichtigsten fassen wir hier zusammen.

Die aktualisierte Richtlinie findet sich unter EN ISO 20345:2022 und beinhaltet einige Veränderungen.

Die wichtigste vorab: es wurden drei neue Sicherheitsklassen hinzugefügt. Die Berufsschuhe wurden um die Klasse 06 erweitert, die Sicherheitsschuhe um die Schutzklassen S6 und S7.

Die wichtigsten Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf folgende Themen:

  • Rutschhemmung
  • Durchtrittschutz
  • Wasserdichte
  • Kraftstoffbeständigkeit der Sohle

Schauen wir uns die Änderungen im Einzelnen an:

Rutschhemmung

Der alten Verordnung nach wurde die Rutschhemmung in drei Unterkategorien aufgeteilt und entsprechend gekennzeichnet:

  • SRA: Rutschhemmung auf Keramikfliesen mit Reinigungsmitteln
  • SRB: Rutschhemmung auf Stahlplatten mit Glycerin
  • SRC: umfasst SRA & SRB

Mit der neuen Verordnung müssen alle Sicherheitsschuhe eine grundlegende Rutschhemmung auf Keramikfliesen mit Reinigungsmittel aufweisen (alt: SRA), die nicht mehr extra gekennzeichnet wird. Weiterführende Tests zur Rutschhemmung können in die Kategorie SR münden, die die höchste Klasse der Rutschhemmung darstellt. Dabei handelt es sich um Rutschhemmung auf Keramikfliesen mit (Reinigungsmitteln und) Glycerin.


Durchtrittschutz

Der Durchtrittschutz, in der alten Norm auch gegeben, wird in der aktualisierten Norm detaillierter unterteilt.

Gleich bleibt, dass Schuhe der Klasse S1 von Haus aus keinen Durchtrittschutz haben. Der alten Verordnung nach konnten S1-Schuhe mit einem „P“ versehen werden, sofern sie einen Durchtrittschutz nachweisen konnten. Demnach sind also S1P-, S3- und S5-Schuhe mit einem Durchtrittschutz ausgestattet.

Durchtrittschutz aus Stahl

Die neue Richtlinie besagt, dass ein grundlegender Durchtrittschutz aus Stahl nicht extra gekennzeichnet werden muss. Anders formuliert: Die Schuhe der Klassen S1P, S3, S5 und S7 sind nach der neuen Verordnung mit einer durchtrittsicheren Sohle aus Stahl versehen.

Durchtrittschutz aus Textil

Daneben gibt es durchtrittsichere Sohlen aus Textil. Diese werden künftig mit einem „L“ symbolisiert und entsprechen den Grundanforderungen an textilem Durchtrittschutz. Die Schuhe tragen demnach die Kennzeichnung: S1PL, S3L, S5L, S7L.

Ein höherwertiger Durchtrittschutz aus Textil ist künftig am „S“ zu erkennen. Die Kennzeichnung der entsprechenden Schuhe lautet: S1PS, S3S, S5S, S7S.

Wasserdichte

In der Vergangenheit wurden wasserdichte Sicherheitsschuhe mit dem Zusatz „WR“ vermerkt. Ab 2022 sind alle Schuhe der Kategorie S6 und S7 als dauerhaft wasserdicht anzusehen, da sie mit einer entsprechenden Wetterschutz-Membran ausgestattet sind.

S2-Schuhe mit Wetterschutzmenbran erfüllen die gleichen Anforderungen wie S6-Schuhe, S3-Schuhe mit wasserdichter Membran entsprechend dem S7-Standard.

Kraftstoffbeständigkeit

Kraftstoffbeständigkeit bezieht sich auf das Verhalten der Sohle von Sicherheitsschuhen, wenn sie mit Öl, Benzin oder ähnlichem in Kontakt kommen. Der alten Verordnung nach mussten Sicherheitsschuhe aller Klassen eine Kraftstoffbeständigkeit nachweisen. Das heißt, die Sohle jeden Schuhs war resistent gegen Benzin oder Öl. Diese Eigenschaft war also automatisch in der Norm enthalten und dadurch alle Schuhe mit dem Symbol „FO“ gekennzeichnet.

Mit der neuen Verordnung ist diese Anforderung weggefallen beziehungsweise nunmehr ein freiwilliger Test. Er wird also nicht mehr automatisch verlangt. Weisen Schutzschuhe dennoch eine Kraftstoffbeständigkeit der Sohle nach ist diese weiterhin mit dem Symbol „FO“ gekennzeichnet.

Sollten Sicherheitsschuhe ausgetauscht werden?

Mitunter kommt es vor, dass Sicherheitsschuhe mit alten Kennzeichnungen verkauft werden oder aber man selbst noch Schuhe nutzt, die unter die alte Verordnung fallen. Müssen diese nun sofort ausgetauscht werden?

Ein wichtiger Stichtag für die Beantwortung dieser Frage war der 23. März 2023. Ab diesem Tag dürfen nur noch Schuhe in den Umlauf gebracht werden, die der neuen Verordnung entsprechen. Die entsprechende Kennzeichnung lautet also EN ISO 20345: 2022.

Sind Schuhe, die noch der alten Verordnung entsprechen, bereits vor dem Stichtag im Warenverkehr gewesen, dürfen diese bis zum Ablauf ihres Zertifikats im Umlauf bleiben, auch wenn es bis nach dem 23.03.2023 gültig ist. So können theoretisch bis ins Jahr 2027 Schuhe nach der alten und der neuen Verordnung parallel im Umlauf sein, und das auch ganz legitim. Denn eine Bescheinigung für Sicherheitsschuhe läuft über fünf Jahre. Wer Schuhe nach der alten Verordnung im Jahr 2022 zertifizieren ließ, kann diese als bis 2027 verkaufen, da erst dann das Zertifikat abläuft.

Wer sich bezüglich seiner Arbeitsschuhe unsicher ist, sollte dahin gehend überlegen, ob die Schuhe den Anforderungen im Arbeitsalltag entsprechen. Derjenige, der beispielsweise kraftstoffbeständige Schuhe benötigt, sollte auf die Kennzeichnung „FO“ achten, egal ob nach alter oder nach neuer Verordnung geprüft wurde.

Über Anja 42 Artikel
Langjährige Erfahrungen als Angestellter, Selbstständiger und Arbeitgeber fließen in meine Arbeit ein genau wie meine Leidenschaft fürs Schreiben.