Wer sich selbstständig machen möchte, braucht ein Konto für den geschäftlichen Zahlungsverkehr. Wir klären auf, ob dafür zwingend ein Geschäftskonto nötig ist.
Wenn Sie sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen möchten, kommen eine Menge Aufgaben auf Sie zu, bevor Sie mit Ihrer Geschäftsidee durchstarten können. Angefangen bei der Erstellung des Businessplanes sowie eines Finanzplanes über die Anmeldung bei den zuständigen Behörden bis hin zur Kundenakquise.
Für viele angehende Selbstständige stellt sich dabei aber auch die Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen, oder ob sie Ihre Geschäfte auch über das private Konto laufen lassen können. Genau darum soll es im Folgenden gehen.
Müssen Selbständige ein Geschäftskonto eröffnen?
Um diese Frage zu beantworten, muss erst einmal klar sein, um welche Rechtsform es sich bei der Selbstständigkeit handelt. Wollen Sie nämlich eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG, etc.) gründen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre privaten und geschäftlichen Zahlungen klar von einander zu trennen. Ein Geschäftskonto ist also anzuraten.
Für alle anderen Rechtsformen (Einzelunternehmen, etc.) enthält das Gesetz keine Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos. Demnach können sie, wenn Sie es denn wollen, ihre Geschäfte über Ihr privates Girokonto abwickeln. Für das Finanzamt ist dabei nur wichtig, dass die Geschäftsvorfälle bei einer Betriebsprüfung klar zu erkennen und nachvollziehbar sind.
Ich habe mich beispielsweise 2003, mit 22 Jahren selbständig gemacht und als Einzelunternehmer 14 Jahre lang mein „Junge Leute“-Girokonto der 1822direkt privat wie auch geschäftlich genutzt. Steuerberater und Finanzamt gefiel das zwar nicht, aber es war nun mal möglich.
Banken sehen die geschäftliche Nutzung privater Konten nicht gern
Die Bank kann die geschäftliche Nutzung des privaten Kontos untersagen. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, kann ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hilfreich sein. Aber auch wenn ein solcher Passus nicht enthalten ist, könnten Geldinstitute die geschäftliche Nutzung beanstanden. Denn mit einer gewerblichen Nutzung steigt die Zahl der Buchungen und damit auch der Arbeitsaufwand für die Bank. Zudem enthält das Bürgerliche Gesetzbuch andere Regeln für den Umgang der Banken mit Geschäftskunden als mit Privatkunden.
Wie unterscheiden sich Geschäftskonten von Privatkonten?
Viele Banken bieten für den privaten Bereich kostenlose Girokonten an. Für den Geschäftsbereich hingegen fallen für die Kontonutzung in der Regel Gebühren an – zum einen für die Kontoführung und zum andern für die einzelnen Buchungen. Zudem kann das Geschäftskonto im Gegensatz zum Privatkonto nicht einfach so mit einem Dispokredit ausgestattet werden. Benötigen Sie für Ihr Unternehmen einen Überziehungsrahmen, müssen Sie einen Kontokorrentkredit beantragen und dafür vergangene Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen.
» Tipp: Auch wenn die Banken eine geschäftliche Nutzung privater Konten ungern sehen, dulden sie diese meist in einem überschaubaren Rahmen. Je nach Umfang der geschäftlichen Nutzung kann es aber auch vorkommen, dass die Bank das Privatkonto in ein Geschäftskonto umwandelt und saftige Kontogebühren erhebt.
So war das auch bei mir. Mein Girokonto für „Junge Leute“ war vollkommen kostenlos und nach gut 10 Jahren gemischter Nutzung schrieb mich meine Bank an. Sie baten mich zweimal es zu unterlassen das Konto auch geschäftlich zu nutzen. Dabei beließen sie es aber auch. Und so habe ich das Konto noch weitere 4 Jahre, bis zur Gründung einer GmbH, vollkommen kostenlos weiter privat und auch geschäftlich genutzt.
Extra Konto für das Geschäftliche eröffnen
Auch wenn die Nutzung des privaten Kontos verlockend klingt, da hier keine (zusätzlichen) Kontogebühren anfallen, so ist die Eröffnung eines Geschäftskontos dennoch ratsam. Denn so lassen sich die geschäftlichen Transaktionen klar von den privaten trennen.
Wenn Sie sich an den Kontogebühren für ein Geschäftskonto stören, dann vergleichen Sie einfach mal verschiedene Angebote. Denn viele Banken bieten Selbstständigen auch gebührenfreie Geschäftskonten an. Zudem können Sie die Gebühren als Betriebsausgaben rechnen und steuerlich geltend machen.
Es gibt aber auch Banken, die Selbstständigen die Möglichkeit einräumen, ein zweites Privatkonto oder ein Unterkonto für die geschäftliche Nutzung zu eröffnen. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass auch Privatkonten und die dazugehörigen Unterkonten gebührenpflichtig sein können. So können schnell mal pro Jahr Gebühren in Höhe 200 Euro anfallen.
Vorzüge durch die Nutzung eines Geschäftskontos
Wie bereits erwähnt, können Sie mit einem Geschäftskonto den geschäftlichen Zahlungsverkehr klar vom privaten trennen. Dadurch ergeben sich einige Vorteile für Sie bei der Buchhaltung:
- Sie können die Buchungen eindeutig Ihrem Geschäft zuordnen, wenn kein privater Zahlungsverkehr über das gleiche Konto erfolgt.
- Wenn auf dem Konto nur die geschäftlichen Kontobewegungen aufgeführt sind, haben Sie einen besseren Überblick über den Zahlungsverkehr und können die finanzielle Lage Ihres Unternehmens besser einschätzen.
- Da sich nur geschäftliche Zahlungen auf dem Konto befinden, gestaltet sich die Sortierung der Belege deutlich einfacher.
- Viele Banken bieten ihren Kunden für ein bestehendes Geschäftskonto Unterkonten an. Dadurch können Sie Ihre Zahlungen weiter sortieren, sodass Ihre Geschäftsvorgange noch übersichtlicher werden.
» Tipp: Wenn Sie für verschiedene Geschäftsbereiche Rechnungen erstellen müssen, sollten Sie beachten, dass es für jedes Unterkonto eine eigene IBAN gibt. - Die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt wird deutlich einfacher, da dieses nur die für das Geschäft relevanten Buchungen zu Gesicht bekommt. Würden Sie Ihre privaten und geschäftlichen Transaktionen über ein Konto laufen lassen, könnte das Finanzamt auch Einsicht in Ihre privaten Transaktionen nehmen.
» Lesetipp: GoB und GoBD: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sicher anwenden
Zusammenfassung
Ob Sie sich ein Geschäftskonto zulegen oder Ihre Geschäfte über Ihr privates Konto abwickeln möchten, ist ganz Ihnen überlassen – solange Sie keine Kapitalgesellschaft gründen wollen. Denn zum einen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, ein Geschäftskonto zu eröffnen und zum anderen ist es dem Finanzamt egal, auf welchem Konto Sie Ihre Geschäftsvorfälle verbuchen, solange die Buchungen korrekt und nachvollziehbar sind.
Einzig Ihre Bank könnte damit ein Problem haben. Denn die meisten Banken erheben für ein Geschäftskonto deutlich höhere Gebühren als für ein Privatkonto. Deshalb legen viele Banken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass das private Konto nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden darf. Fehlt dieser Passus, kann Ihnen die Bank nicht verschreiben, ein Geschäftskonto anzulegen.