Entgeltumwandlung: Mit dem Bruttoeinkommen eine Betriebsrente sichern

Wer im Alter seinen Lebensstandart aufrecht erhalten möchte, sollte von seinem Einkommen eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen und so seine Rente aufstocken.

Entgeltumwandlung: Betriebsrente
© zabanski / stock.adobe.com
Schaut man sich an, wie sich die Renten in den vergangenen Jahren entwickelt haben, wird einem Angst und Bange. Zum einen wurde das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben und es wird derzeit über eine weiter Erhöhung debattiert. Zum anderen werden immer wieder Stimmen laut, dass die Rentenkassen überlastet sind und zukünftige Generationen keine Rente mehr erhalten.

Tipp: Mit dem Online-Rechner auf deutsche-rentenversicherung.de können Sie sowohl Ihren Renteneintrittsalter als auch Ihren Rentenanspruch berechnen.

Um später nicht ohne Absicherung dazustehen, ist eine betriebliche Altersversorgung eine gute Möglichkeit. Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellten eine solche als zusätzliche Altersvorsorge anzubieten. Und auch Arbeitnehmer können etwas für ihre Absicherung im Alter tun. So können sie im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil ihres Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung

Für Arbeitnehmer ist es am besten, wenn die betriebliche Altersvorsorge allein vom Arbeitgeber finanziert wird. Jedoch gibt das die Finanzlage nicht in jedem Unternehmen her. Daher haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre betriebliche Altersvorsorge auch selbst in die Hand zu nehmen. Dafür können sie einen Teil ihres Bruttoeinkommens in verschiedene Arten der betrieblichen Altersversorgung einzahlen – etwa in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Im Rahmen dieser Entgeltumwandlung verzichten viele Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Einkommens, um später davon profitieren zu können und im Ruhestand finanziell besser dazustehen.

Tipp: Sie erhalten nähere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge auf clark.de . Hier erfahren Sie nicht nur, welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge es gibt und zu welchen Konditionen die Betriebsrente später ausgezahlt wird. Sie können sich hier auch eine ganz individuelle Beratung einholen.

Für wen eignet sich die Entgeltumwandlung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil seines Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge aufwenden. Dies gilt sowohl für unbefristet angestellte Arbeitnehmer als auch für solche mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Vollzeit oder Teilzeit, Azubi oder Geschäftsführer.

Vorzüge der Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung Vorzüge
© Michael Möller / stock.adobe.com
Durch die Entgeltumwandlung können sich Arbeitnehmer eine zusätzliche monatliche Rente sichern. Sollte der Versicherte versterben, wird eine vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Darüber hinaus lassen sich mit der Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparen und Sie können Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber mitnehmen.


» Mit der Entgeltumwandlung Steuern und Abgaben

Entscheiden Sie sich für die Entgeltumwandlung, können Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Denn die Umwandlung senkt das Bruttoeinkommen und damit auch die Höhe der abzuführenden Steuern und Abgaben für die Sozialversicherungen.

» Zuschüsse des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung

Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, ab dem 01.01.2019 bei neu abgeschlossenen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrages zur betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Ab 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für alte Verträge einen Zuschuss zu gewähren.

Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind viele Arbeitgeber bereit, die betriebliche Altersvorsorge zu bezuschussen. So können sich manche Arbeitnehmer sogar über einen Zuschuss freuen, der über die 15 Prozent hinaus geht und komplett die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge deckt.

Nachteile der Entgeltumwandlung

Zwar zahlen Arbeitnehmer während der Entgeltumwandlung geringere Sozialabgaben und Steuern, aber dadurch zahlen sie auch geringere Beiträge zur Rentenversicherung. Die Folge ist eine geringere gesetzliche Rente als ohne Entgeltumwandlung. Zudem kann es passieren, dass unterm Strich mehr Geld in die betriebliche Altersvorsorge fließt, als später im Rahmen der Betriebsrente ausgezahlt wird. Hinzu kommt, dass bei einer Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.

Tipp: Sie finden den aktuellen Beitragssatz der Krankenkassen auf krankenkassen.de.

Wer profitiert von der Entgeltumwandlung?

Wer auf einen Teil seines Bruttogehaltes verzichten kann, für den bietet die Entgeltumwandlung eine gute Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Noch lukrativer wird sie, wenn der Arbeitgeber sie von sich aus mit mehr als 15 Prozent bezuschusst.

Tipp: Um von der Entgeltumwandlung profitieren zu können, müssen die Einsparungen bei Steuern und Abgaben zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss und der Rendite des Vertrages die Abzüge in der Rente kompensieren oder sie sogar übersteigen. Anderenfalls müssten Sie womöglich über 90 Jahre alt werden, damit Sie die eingezahlten Beiträge aus der ausgezahlten Betriebsrente wieder herausbekommen.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.