BAföG Rückzahlung – Wann Sie Erlass oder Aufschub bekommen

Ist das Studium abgeschlossen, steht meist eine unangenehme Aufgabe an, die BAföG Rückzahlung. Wer dazu verpflichtet ist, wann Sie Erlass oder Aufschub bekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Eine Gruppe von fünf Schülern mittleren Alters sitzt um einen Tisch herum und hört aufmerksam der Dozentin zu.
Nach der Schule folgt der unangenehme Teil: die BAföG-Rückzahlung! | © Monkey Business / stock.adobe.com

Endlich ist es geschafft. Die Finanzierung für das eigene Studium steht. Der BAföG-Antrag wurde ausgefüllt, alle nötigen Nachweise wurden eingesandt und der Zuschussbetrag reicht dank Nebenjob für die eigenen Bedürfnisse aus.

Doch das bedeutet nicht, dass alle Punkte rund um die BAföG-Regelungen geklärt sind. Eine Frage bleibt offen: Wie sieht es mit der BAföG Rückzahlung aus? Immerhin handelt es sich ja nicht um eine Spende, die der Staat Personen macht, die eine weiterführende Ausbildung absolvieren. Vielmehr handelt es sich um einen großzügigen Kredit. Darum sollten Sie unbedingt klären, wie es in Ihrem Fall mit der Rückzahlung steht, wie lange Sie Zeit haben, um das Geld aufzubringen und ob Zinsen fällig werden.

BAföG Altersgrenze

Die Altersobergrenze für die BAföG-Berechtigung wird angehoben: Ab sofort endet die Förderfähigkeit erst mit dem Erreichen des 45. Lebensjahres. Das bedeutet, dass Personen, die ihr 44. Lebensjahr vollendet und zuvor nicht ihren vollen Anspruch auf Förderung genutzt haben, für die gesamte Dauer ihres Studiums BAföG beziehen können! Doch wie überall gibt es auch hier Ausnahmen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Wann muss die BAföG-Rückzahlung erfolgen?

» Schüler-BAföG

Haben Sie ein Schüler-BAföG beantragt? Dann haben Sie Glück, denn bei dem Besuch von Schulen wie,

  • Berufsschulen,
  • Fachschulen,
  • Abendschulen
  • und anerkannten Privatschulen,

wird ein Vollzuschuss gewährt. Somit ist in diesem Fall eine Rückzahlung nicht nötig.

» Weitere Formen der BAföG-Förderung

Bei allen anderen Formen der BAföG-Förderung wird die Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen gezahlt. Das bedeutet, dass der halbe Zuschussbetrag vom Studierenden zurückerstattet werden muss. Diese Förderform besteht aber nur, wenn die Regelstudienzeit nicht überschritten wird. Ansonsten wird das gesamte BAföG-Geld nur noch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt.


Wird die übliche Studienzeit eingehalten, müssen 50 Prozent zurückerstattet werden, und zwar für gewöhnlich 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Die monatliche Rate beträgt 105 Euro, wobei eine Rückzahlung immer alle drei Monate erfolgt, sodass quartalsmäßig 315 Euro anfallen. Die gesamte Rückzahlungssumme ist bis 10.010 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass Sie nur so viel zurückzahlen müssen, auch wenn während der Studienzeit insgesamt ein höheres Darlehen gewährt wurde.

Lesen Sie auch unseren Artikel: BAföG Voraussetzungen nach Einkommen, Alter und Ausbildungstyp

BAföG-Rückzahlung Erlass

Bereits im Darlehenserfassungsbescheid, der Ihnen sechs Monate vor der ersten zu zahlenden Rate zugestellt wird, werden Sie darüber informiert, wie bei der BAföG-Rückzahlung ein Teilerlass möglich ist.

» BAföG Teilerlass wegen guter Leistung

Haben Sie beispielsweise besonders gute Leistungen erbracht oder das Studium noch vor der Regelstudienzeit beendet, sollten Sie einen Antrag auf Teilerlass einreichen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) unter der Rubrik BAföG-Online-Formulare.

➯ Antrag: BAföG Teilererlass Leistung

Achtung: Die Nachlasssätze gelten ab dem 01.04.2020 einheitlich für alle Darlehen.

» BAföG Teilerlass bei vorzeitiger Rückzahlung

Das Gleiche gilt, wenn Sie genügend gespart haben, um das Darlehen auf einen Schlag zurückzuzahlen. Aber auch, wenn Sie etwa aufgrund eines guten Einkommens in der Lage sind, höhere Raten zu zahlen, kann dies zu einem Nachlass der Gesamtschulden führen.

➯ Antrag: BAföG Teilerlass bei vorzeitiger Rückzahlung

Voraussetzungen für einen Aufschub der Rückzahlung

Allerdings kann es vorkommen, dass Ihr Einkommen zurzeit noch so niedrig ist, das die Raten für die BAföG-Rückzahlung eine erhebliche Belastung darstellen würden. In diesem Fall können Sie einen einjährigen Aufschub der Rückerstattung beantragen. Bei dieser Regelung gelten folgende Sätze:

  • Einkommen des Antragstellers: 1.070 Euro netto oder niedriger
  • für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Stiefkind: 485 Euro
  • Lebenspartner/Ehepartner: 535 Euro

Diese Grenzen vermindern sich noch, wenn Kinder oder Partner ein Einkommen beziehen. Sollten sich die Einkommensverhältnisse innerhalb der Stundungsfrist verbessern, besteht zudem Mitteilungspflicht. Eine Unterlassung gilt sogar als Straftat.


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Werden für die BAföG-Rückzahlung Zinsen fällig?

Das hängt davon ab, ob das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen wurde. Auf die 50 Prozent des normalen BAföG-Zuschusses werden keine Zinsen erhoben. Wurde jedoch ein Bankdarlehen bei der KfW Förderbank beantragt, so fallen Zinsen an. Die Rückzahlung wird bereits 6 Monate nach der letzten Förderungszahlung fällig. Hierbei gibt es keine Höchstgrenze für die gesamte rückzahlbare Darlehenssumme und es gibt auch keinen Weg, einen Teilerlass zu erwirken. Eine einjährige Stundung ist aber ebenfalls möglich.

Zudem können unter Umständen die monatlichen Raten reduziert werden. Die Gesamtfrist für die Rückzahlung beträgt bei BAföG-Darlehen und Bankdarlehen 20 Jahre. Müssen beide Darlehensformen zugleich zurückgezahlt werden, erhöht sich die Frist auf 22 Jahre, wobei das Bankdarlehen Vorrang hat.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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