Jedes Unternehmen bzw. jeder Inhaber eines Gewerbes muss über eine Buchführung verfügen und hat deshalb auch die Pflicht, sämtliche steuer- und handelsrechtlich relevanten Geschäftsunterlagen für eine festgelegte Zeit aufzubewahren. Je nach Bereich sind geschäftliche Unterlagen sechs oder zehn Jahre aufzubewahren. Für alle Unterlagen eines Unternehmens, die das Steuerrecht betreffen, ist der Zeitraum in der so genannten Abgabenordnung (AO) festgelegt, das
Handelsgesetzbuch (HGB) gibt die Aufbewahrungspflichten für Unterlagen vor, die sich auf das Handelsrecht beziehen. Auch für Versicherungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungspflichten.
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Die zuverlässige und gesicherte Aufbewahrung von Personalunterlagen gehört in die unternehmenstechnischen Arbeitsbereiche, welche auch als Aktenmanagement bezeichnet werden. Innerhalb der ausgeführten Verwaltungstätigkeiten geht es nicht nur darum, Dokumente, wichtige schriftliche Unterlagen und Akten geordnet und sauber aufzubewahren, sondern sie auch einer sicheren Verwahrung zuzuführen.
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