Firmengründung als Student? Diese 4 Punkte sollten Start-ups bedenken

Start-ups schießen wie Pilze aus dem Boden, oftmals sind die Firmengründer selbst noch Studenten. Dagegen spricht nichts, nur gut vorbereitet sollte man sein.

Bildliche Darstellung einer Studentin am Schreibtisch, die sich über Faktoren der Selbstständigkeit an ihrem Laptop informiert.
Gerade als Student sollte man sich über die verschiedenen Aspekte der Selbstständigkeit genau informieren. | © JenkoAtaman / stock.adobe.com

Früher waren die Zukunftspläne von Studenten klar „geregelt“. Nach dem Studium folgte fast immer der Einstieg in den Beruf. Um die Uni zu finanzieren, wurden und werden auch heute noch diverse Nebenjobs angenommen, soweit hat sich bis dato nichts geändert.

Als Student selbstständig machen

Es ist zu beobachten, dass immer mehr Studenten schon während des Studiums den Fuß in die Selbstständigkeit setzen. Was bis vor ein paar Jahren noch undenkbar war, ist heute leichter zu realisieren. Viele Universitäten unterstützen mittlerweile das Gründerfieber ihrer Studenten und auch bei der Finanzierung der ersten eigenen Firma hat sich vieles vereinfacht.

Dank Niedrigzins lohnt sich der Gang zur Bank und die Beantragung eines Privatkredits wieder. Die Arbeitsagentur berät und unterstützt Existenzgründer und die seit einigen Jahren so erfolgreich laufende sogenannte Mini-GmbH ist perfekt für alle, die über wenig Startkapital verfügen. Auf firma.de können Sie prüfen, ob die haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft für Sie infrage kommt.

➡️ Ohne Businessplan läuft gar nichts

Die Geschäftsidee ist gefunden, der Ehrgeiz sein Produkt oder seine Dienstleistung an den Markt zu bringen groß, doch ganz so schnell geht es nun doch nicht. Um oben genannte Finanzierungsmöglichkeiten nutzen zu können, werden nicht nur Sicherheiten verlangt, sondern vor allem ein gut durchdachter und realisierbarer Businessplan.

Aber nicht nur für eventuelle Investoren ist ein detaillierter Businessplan wichtig, vor allem der Existenzgründer selbst, bekommt damit einen Überblick, wie effektiv seine Firmengründung sein wird. Beim Aufstellen des Businessplans sollte man nicht nur Augenmerk auf den potenziellen Gewinn legen, sondern vor allem eine sensible Risikoanalyse durchführen.

Gewerbe anmelden – Studenten müssen nicht zwingend

Wer sich selbstständig macht, braucht einen Gewerbeschein, so ist es in die Deutschland die Regel. Auch Studenten kommen da nicht drumherum, mit einer Ausnahme: Für einen Gewerbeschein muss man dauerhaft selbstständig tätig sein. Wer als Student nur mal „reinschnuppern“ will, muss nicht zwingend ein Gewerbe anmelden.


Wenn Sie zum Beispiel nur in den Semesterferien selbstständig arbeiten, gilt dies nicht als „dauerhaft selbstständig“, sondern als „gelegentliche Selbstständigkeit“. Sie können also Ihren Kunden auch ohne Gewerbeschein Rechnungen ausstellen. Die Umsatzsteuer muss in diesem Fall auch nicht ausgewiesen werden.

Buchführung und Steuer: Basiswissen sollte vorhanden sein

Oftmals sind es kreative Studenten, die mit ihrer Geschäftsidee in die Selbstständigkeit starten. Wer Mode entwirft oder ein Genie in der App-Entwicklung ist, kümmert sich nur selten um betriebswirtschaftliche Belange. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit müssen Sie sich aber über kurz oder lang der Thematik stellen. Wer seine Ein- und Ausgaben nicht im Blick hat, schadet sich selbst.

➡️ Einkommensteuer

Der Staat möchte von jedem Kuchen ein Stückchen abhaben. Wer immer Einkommen erzielt, wird zur Einkommensteuer veranlagt. Bei einem selbstständigen Unternehmer wird dazu der Gewinn zugrunde gelegt. Der wiederum berechnet sich aus dem Umsatz (Rechnungssumme aller Verkäufe) abzüglich der Kosten (Aufwendungen für Materialbeschaffungen usw.). Da es immer wieder Flauten geben kann, sollte man sich rechtzeitig einen gewissen Betrag (etwa 30 Prozent des Gewinns) zur Seite legen, denn die Einkommensteuer muss auch gezahlt werden, wenn es betrieblich mal nicht so gut läuft.

➡️ Umsatzsteuer

Für Studenten empfiehlt es sich, als Kleinunternehmer zu starten. Das hat nicht nur zeitliche, sondern auch steuerliche Vorteile. Zu Beginn der Selbstständigkeit muss man seinen zu erwartenden Jahresumsatz schätzen und diesen dem Finanzamt mitteilen. Liegt dieser unter 22.000 Euro, wird nach §19 UStG (Umsatzsteuergesetz) der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer fällig. Das erleichtert die notwendige Buchführung ungemein, denn auf Ihren Rechnungen muss keine Umsatzsteuer separat aufgeführt und somit auch nicht an das Finanzamt abgeführt werden.

➡️ Gewerbesteuer

Auch in puncto Gewerbesteuer lohnt es sich, sprichwörtlich klein anzufangen. Kleinunternehmer müssen erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen. Achtung: Hier ist nicht der Umsatz gemeint, sondern der Reinerlös, also Umsatz minus Aufwendungen / Kosten. Sollte sich das Start-up rasant entwickeln und doch Gewerbesteuer fällig werden, hängt die Höhe von dem jeweiligen Steuersatz der Stadt / Gemeinde ab.

💡 Im Überblick: Steuerpflichten für Kleinunternehmer

Sozialversicherungen – Wenn Mutti nicht mehr zahlt

Selbstständig heißt, für sich selbst verantwortlich zu sein. Das merken viele Studenten erst, wenn sie wirklich auf eigenen Beinen stehen müssen. Wer eine Firma gründet, muss sich zwangsläufig auch um seine soziale Absicherung kümmern. In erster Linie sind das die Kranken- und Rentenversicherung.

➡️ Krankenversicherung

Wer das 25. Lebensjahr bislang nicht erreicht hat, ist in den meisten Fällen bei den Eltern mitversichert. Erzielen Sie mit Ihrem Start-up monatlich nicht mehr als 520 Euro (bei nebenberuflicher Selbstständigkeit) wird es auch weiter so bleiben. Wer über 25 Jahre alt ist oder mit seiner Selbstständigkeit „gutes“ Geld verdient, wird seine Beiträge für die Krankenkasse selbst zahlen müssen. Die Kasse selbst legt fest, wie hoch dieser Beitrag sein wird. Jeder selbstständige Student sollte sich darum kümmern, Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt könnten sonst kostspielig werden.

➡️ Rentenversicherung

Gerade in der Gründungsphase wird gern gespart, wo es nur geht. Da kommt es einem sehr Zugute, dass nicht zwingend Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Abhängig ist das aber vom jeweiligen Berufszweig, nachzulesen auf deutsche-rentenversicherung.de. Es ist verständlich, dass jeder Cent erst einmal in die Firmengründung gesteckt wird, die Altersvorsorge darf aber nicht ganz vergessen werden.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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