Weiterbildung während der Kurzarbeit: Aktuelle Regelungen & Förderungen im Überblick

Es heißt, alles Schlechte hat sein Gutes. Also sehen Sie nicht nur Negatives an der Kurzarbeit. Sie eröffnet auch neue Wege. Zum Beispiel für eine Weiterbildung.

Weiterbildung während der Kurzarbeit
In der Kurzarbeit können Sie sich Wissen aneignen – © fizkes / stock.adobe.com

Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag immer noch komplett unter Kontrolle. Aufträge brechen weg, Einnahmen fehlen und wie es mit zig Unternehmen, Geschäften, Selbstständigen und Co. weiter gehen soll, steht oft noch in den Sternen. Aber nicht nur die Unternehmen selbst kämpfen derzeit ums Überleben. Es sind auch die Mitarbeiter, die Angst vor den finanziellen Folgen haben oder sogar vor der Arbeitslosigkeit.

Kurzarbeit bedeutet jedoch nicht immer gleich, dass alles schlecht ist. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können die Kurzarbeit als Chance sehen und die „gewonnene“ Zeit sinnvoll nutzen. Und das zum Beispiel etwa, um sich weiterzubilden. Welche Vorteile das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat, wie sich eine Weiterbildung finanzieren lässt bzw. wann diese gefördert wird, möchten wir nachfolgend einmal klären.

Warum ist eine Weiterbildung während der Kurzarbeit sinnvoll?

Als Arbeitgeber können Sie Leerlaufzeiten sinnvoll nutzen, indem Sie Ihre Mitarbeiter an einer Weiterbildung teilnehmen lassen. So nutzen Sie die wertvolle Zeit nicht nur sinnvoll, Sie können auf diesem Wege auch gleich den Schulungsbedarf Ihrer Mitarbeiter decken – Stichwort digitaler Wandel. Durch die Qualifizierungen sorgen Sie außerdem nicht nur für Wettbewerbsvorteile, Sie sichern somit auch Arbeitsplätze und stärken Ihr komplettes Unternehmen obendrein für die Zeit nach der Krise.

Was kann weitergebildet werden?

Arbeitgeber können die Zeit der Kurzarbeit sinnvoll dafür nutzen, um dafür zu sorgen, dass sich ihre Mitarbeiter mehr Bildung aneignen und das Unternehmen so gestärkt aus der Krise hervor geht. Die Weiterbildungsförderung bei Kurzarbeit gilt zum Beispiel für:

  • Weiterbildungen, die zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln
  • Vorbereitung der Angestellten auf neue Technologien
  • Stärkung von Sprach- und IT-Kompetenzen
  • Arbeitsplatzsicherung
  • Unterstützung struktureller Änderungen

Die Kurzarbeit kann aber auch dazu genutzt werden, um an einem Vorbereitungslehrgang (z.B. zum Meister/-in, Techniker-/in, Fachwirt/-in) teilzunehmen. Es gibt zudem keine Altersbeschränkungen. Die Generation 50+ bekommt somit also auch noch die Chance eine Weiterbildung im Alter zu absolvieren.

Welche Punkte müssen für die Kostenübernahme erfüllt werden?

Kostenübernahme einer Weiterbildung während der Kurzarbeit
© Andrey Popov / stock.adobe.com

Die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung sind prinzipiell im § 82 SGB III geregelt. Damit die Agentur für Arbeit bei beruflichen Weiterbildungen während der Kurzarbeit einen Teil oder sogar die kompletten Kosten übernimmt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:


  • der Arbeitnehmer bezieht vor dem 31.03.2023 Kurzarbeitergeld
  • die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden
  • Weiterbildung und Träger sind nach den §§ 176 bis 184 SGB III zugelassen

Das Gute daran: endet die Kurzarbeit während der laufenden Weiterbildungsmaßnahme, wird die Erstattung dafür nicht gekürzt.

Übrigens: Bis zum 30. Juni 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge pandemiebedingt grundsätzlich zu 100 Prozent übernommen. Anschließend bis zum 31. Juli 2023 nur noch zu 50 Prozent. Laut dem Beschäftigungssicherungsgesetz können Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern während der Kurzarbeit eine Weiterbildung ermöglichen, bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Wer seinen Beschäftigten über diesen Tag hinaus eine Weiterbildung ermöglicht, bekommt bis zum 31. Juli 2023 noch 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Wie hoch fällt die Kostenübernahme aus?

Die Agentur für Arbeit übernimmt prinzipiell mindestens einen Teil der Kosten für die Weiterbildung. Wie hoch die Kostenübernahme im Endeffekt ausfällt, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Hier ein Überblick dazu:

BetriebsgrößeHöhe der Kostenübernahme
Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern100 Prozent
Betriebe mit zehn bis 249 Mitarbeitern50 Prozent
Betriebe mit 250 bis 2.499 Mitarbeitern25 Prozent
Betriebe mit 2.500 und mehr Mitarbeitern15 Prozent

Genaue Informationen darüber erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit, denn diese überprüft den Anspruch auf Förderung.

Wie finden Weiterbildungen während der Corona-Pandemie statt?

Lehrer hält Webinar
© Вадим Пастух / stock.adobe.com

Ziel ist es derzeit so wenig Kontakt wie möglich zu anderen Menschen zu haben, um die Pandemie endlich bekämpfen zu können. Jetzt stellen Sie sich vielleicht die Frage, wie man dann überhaupt an einer Weiterbildung teilnehmen kann? Ganz einfach: Sie können per E-Learning und somit online eine Weiterbildung absolvieren. Das bringt sogar viele Vorteile mit sich. Denn digitale Lernplattformen ermöglichen:

  • ein ortsunabhängiges Lernen ohne weite Anfahrtswege
  • dank Headset, Chatfunktion und Kamera live an der Weiterbildung teilzunehmen
  • den interaktiven Austausch zwischen Trainern und Lernenden

Das notwendige technische Equipment wird in der Regel sogar gestellt. Dafür muss der Förderträger einer Weiterbildung von zuhause aus jedoch zustimmen. In der aktuellen Situation sollte das allerdings kein Problem darstellen. Denn da derzeit keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden, fördert die Agentur für Arbeit sowieso Weiterbildungen, bei denen digitale Lernformen wie zum Beispiel E-Learning oder virtuelle Klassenzimmer genutzt werden.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.