Wer als Unternehmer eine Rechnung schreiben muss, hat auf gesetzlich vorgeschriebene Formalien zu achten. Wie Sie richtig vorgehen, erfahren Sie hier.
Fakturierung kennt gesetzliche Vorschriften. Wer Rechnungen erstellt, muss je nach der Höhe verschiedene Sachverhalte zwingend angeben. Unterschiede ergeben sich allein bei der Rechnungshöhe. Die Grenze liegt bei 150,– Euro.
Vollständige Angaben ab einer Rechnungshöhe von 150,01 Euro
Zunächst sind Aussagen zum Rechnungssteller notwendig. Der Rechnungssteller muss mit mindestens einem ausgeschriebenem Vornamen und dem Nachnamen angegeben sein. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, ist die Angabe des Vor- und Nachnamens des Geschäftsführers vorgesehen. Auch in diesem Fall muss der Vorname ausgeschrieben sein. Desgleichen muss die Steuernummer des Unternehmens auf der Rechnung angegeben werden. Handelt es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unverzichtbar.
Angaben zur Zusammensetzung der Rechnung sowie zum Rechnungsempfänger
Die Rechnungshöhe ist als Nettobetrag anzugeben. Ergänzt wird sie durch die Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrages. Selbstverständlich ist eine exakte Auflistung der gelieferten Artikel bzw. der Dienstleistung erforderlich sowie deren Lieferdaten. Sollte das Unternehmen von der Vorsteuer befreit sein, wie es bei Kleinunternehmern häufig der Fall ist, muss der Grund der Steuerbefreiung vermerkt sein.
Name und Anschrift des Rechnungsempfängers sind gleichfalls vollständig anzugeben. Ebenso ist ein Rechnungsdatum unverzichtbar. Zuletzt braucht jede Rechnung eine Rechnungsnummer. Seit 2008 muss diese Nummer nicht mehr fortlaufend sein.
Besonderheit bei Bauleistungen: Der Rechnungsempfänger ist auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung hinzuweisen.
Vereinfachte Rechnungsstellung für Kleinbeträge
Liegt der Rechnungsbetrag unterhalb 150,01 Euro inklusive Umsatzsteuer, sind folgende Angaben verzichtbar: Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Angabe der Steuernummer, die Rechnungsnummer, Datum der Lieferung bzw. der Dienstleistung, der Nettobetrag, der Steuerbetrag sowie der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht. Hier sogar dann, wenn Bauleistungen erbracht wurden.
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Hilfestellung bei der Fakturierung
Für viele Freiberufler und Kleinbetriebe ist die Verwaltung ein zeitintensives Unterfangen. Für eine deutliche Vereinfachung sorgt heute entsprechende Software für die Auftragsbearbeitung. Wer seine Aufträge mit Lexware faktura + auftrag verwaltet, hat neben den Vorgängen zu Angebot und Auftragserteilung gleich das Modul zur Rechnungserstellung bei der Hand.
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