Kaffeegenuss am Arbeitsplatz: Was dürfen Arbeitnehmer und was nicht?

Kaffee ist das mit Abstand beliebteste Getränk in Deutschland. Auch im Büro darf es natürlich nicht fehlen. Doch dürfen Arbeitnehmer jederzeit eine Kaffeepause einlegen?

Fünf Kollegen stehen in der Büroküche am Tresen, mit einer Kaffeetasse in der Hand und unterhalten sich angeregt.
Arbeitgeber verbietet trinken? Kurz einen Kaffee holen ist keine Pause. | © bnenin / stock.adobe.com

25.744 Tassen Kaffee werden pro Minute in Deutschland am Arbeitsplatz getrunken. Nicht nur, weil Kaffee schmeckt, sondern auch, weil er einen positiven Einfluss auf die konzeptionellen Fähigkeiten, das Gedächtnis, die Orientierung, die Aufmerksamkeit und die Aufnahmefähigkeit hat (Quelle: https://de.statista.com). Entgegen vieler Meinungen ist viel Kaffee also nicht ungesund.

Außerdem fühlen sich viele Mitarbeiter mehr wertgeschätzt, wenn der Arbeitgeber Kaffee und andere Getränke am Arbeitsplatz bereitstellt. Vor allem, wenn Kaffee von bekannten Marken angeboten wird. Wie beispielsweise etwa von Nespresso & Co.

Mein Spartipp am Rande: Es müssen nicht unbedingt die überteuerten Markenkapseln sein. Wer seinen Mitarbeitern gleiche Qualität zu einem günstigeren Preis anbieten möchte, kann auch auf alternative Kapseln zurückgreifen. Die originalen Kapseln von Nespresso sind z.B. ab 0,53 Euro erhältlich, die kompatiblen Kaffeekapseln ab 0,16 Euro pro Kapsel. Sie können also bis zu 30 Prozent sparen. Gut muss eben nicht teuer sein. Ihre Mitarbeiter kommen dadurch trotzdem in den Genuss von hochwertigem Kaffee.

Doch wie sieht es eigentlich aus mit dem Kaffeegenuss am Arbeitsplatz? Kaffeeautomaten gibt es schließlich schon in fast jedem Betrieb. Dürfen sich Mitarbeiter jederzeit einen Kaffee holen oder nur in den Pausenzeiten? Und was ist, wenn man beim Kaffeeholen mit anderen Mitarbeitern ins Gespräch kommt? Gilt das dann schon als Kaffeepause?

Diese Regelungen gelten am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer fragen sich häufig, ob Kaffeepausen zur Arbeitszeit gehören oder nicht. Generell gibt es da klare Regelungen:

➡️ Das ist erlaubt:

Wer sechs bis neun Stunden am Tag arbeitet, dem stehen eine halbe Stunde Pause zu (siehe § 4 ArbZG). In dieser Zeit können Sie die Arbeit Arbeit sein lassen, mal so richtig abschalten oder privaten Dingen nachgehen. Sie dürfen also auch Ihr Handy herausholen, im Internet surfen und mit den Kollegen quatschen. In dieser Zeit dürfen Sie auch so viel Kaffee trinken wie Sie möchten. Es handelt sich dabei schließlich um eine Ruhepause. Telefondienst, Meetings, Recherchearbeiten, etc. sollten in dieser Zeit also nicht durchgeführt werden.

Wenn es der Arbeitgeber genehmigt, können Sie die halbe Stunde Pause auch in zwei kleinere splitten und morgens sowie mittags eine viertel Stunde Pause machen. In dieser Zeit dürfen Sie dann ruhig in der Küche sitzen, einen Kaffee trinken und sogar mit den Kollegen plaudern.

➡️ Das ist nicht erlaubt:

Anders sieht es hingegen mit dem Kaffeetrinken außerhalb der Pausenzeiten aus. Wenn Sie kurz aufstehen und sich einen Kaffee holen, müssen Sie keine Angst haben, dass es eine Abmahnung gibt. Wenn Sie jedoch in der Küche verweilen und mit Ihren Arbeitskollegen plauschen, dann machen Sie im juristischen Sinne eine Pause. Sie erbringen in dieser Zeit schließlich keine Leistung. Demnach muss die Zeit auch nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Wenn Sie Pech haben, bekommen Sie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.

Fazit:

Es ist durchaus erlaubt, während der Arbeitszeit ein paar Tässchen Kaffee zu trinken. Nicht erlaubt ist hingegen eine Kaffeepause während der eigentlichen Arbeitszeit einzuschieben. Diese darf nur in den geregelten Pausenzeiten stattfinden.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

1 Kommentar

  1. Vielen Dank, dass Sie so ausführlich auf das Thema Kaffeetrinken am Arbeitsplatz eingehen, 25.000 Tassen pro Minute sind echt viel! Es ist so, dass vor einer Kündigung eine Abmahnung erfolgen muss, wenn dem Arbeitgeber kein Schaden entsteht. Meiner Freundin wird vorgeworfen, ihre Pausen nicht zu dokumentieren. Sie wird sich nun Hilfe bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.

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