Hitze im Büro: Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen!

Im Sommer muss niemand im Büro schwitzen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Situation für die Angestellten erträglicher wird.

Um sich in der Hitze des Büros etwas abzukühlen, richtet eine Frau, die am Schreibtisch sitzt, sich gezielt in Richtung des Ventilators aus.
Im Sommer muss niemand im Büro schwitzen. | © Alliance / stock.adobe.com

Die erste Hitzewelle des Jahres haben wir bereits hinter uns. Und auch wenn es momentan nicht wirklich sommerlich zu sein scheint, so können wir alle gewiss sein, dass die nächste Hitzewelle kommen wird. Dann wird es wieder an vielen Schulen für die Schüler Hitzefrei oder verkürzten Unterricht geben. So mancher Arbeitnehmer wünscht sich da wieder in die Schulzeit zurückversetzt. Denn für Arbeitnehmer gibt es in der Regel kein Hitzefrei.

Regelungen bezüglich der Temperatur am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer sind der Hitze aber nicht schutzlos ausgesetzt. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ehemals Arbeitsstättenrichtlinie) ASR A3.5 beinhalten arbeitsrechtliche Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer bei übermäßiger Hitze. Danach müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Temperatur in Arbeitsräumen maximal 26 Grad Celsius beträgt. Ausschlaggebend ist die tatsächliche Temperatur im Büro.

Da der Sommer aber die Eigenschaft hat, Räume trotz vorbeugender Maßnahmen (zum Beispiel Jalousien, Markisen oder Wärmeschutzverglasung) so dermaßen aufzuheizen, dass die Temperaturen auch mal über 26 Grad erreichen, sieht die Richtlinie drei Richtwerte mit entsprechenden Handlungsanweisungen vor:

26 bis 30 Grad

Bei Temperaturen zwischen 26 und 30 Grad, sollten Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit für die Angestellten erträglicher zu gestalten. Eine Pflicht besteht hier also bislang nicht.

Über 30 Grad

Steigen die Temperaturen im Büro auf über 30 Grad an, müssen Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen.

➔ Ab 35 Grad

Ab einer Temperatur von 35 Grad kann das Büro ist das Büro ohne technische Möglichkeiten zur Reduktion der Hitzewirkungen nicht mehr als Arbeitsraum zu gebrauchen.


Maßnahmen gegen die Hitze

Um die Hitze in den Büros im Sommer erträglicher zu machen, gibt es für Arbeitnehmer einige Möglichkeiten. Zum einen sollte ein vorhandener Sonnenschutz effektiv eingesetzt werden. Das heißt, dass insbesondere Jalousien auch nach Feierabend idealerweise geschlossen bleiben.

Zusätzlich ist es ratsam, in den frühen Morgenstunden das Büro ausreichend zu lüften, um verbrauchte Luft vom Vortag gegen frische und kühle Luft auszutauschen. Außerdem ist es sinnvoll, elektrische Geräte nur dann anzuschalten, wenn sie benötigt werden. Denn diese geben zusätzlich enorm Hitze ab.

Überdies kann jedoch auch der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Hier gibt es keine Vorgaben, welche Maßnahmen durchzuführen sind. Wichtig ist nur, dass die Situation für die Angestellten erträglich wird.

Getränke bereitstellen

Bei vermehrtem Schwitzen sinkt der Flüssigkeitsspiegel im menschlichen Körper. Um einer Dehydrierung vorzubeugen, müssen wir demzufolge bei Wärme mehr trinken. Um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, sollten Arbeitgeber an heißen Tagen für ihre Angestellten Getränke bereitstellen.

Tipp: Achten Sie besonders an heißen Tagen auf Ihren Körper, um einer Dehydrierung rechtzeitig entgegenwirken zu können. Auf audesapere.eu erhalten Sie nützliche Informationen dazu, wie Sie eine Dehydrierung erkennen können.

Arbeitszeitverlagerung

Je höher die Temperaturen im Büro steigen, desto mehr leidet die Leistungsfähigkeit. Es ist daher sinnvoll, die Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden zu verlegen. Möglich wäre auch eine verlängerte Mittagspause, sodass die Arbeit in den Abendstunden wieder aufgenommen wird. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit ihrer Angestellten sollten Arbeitgeber einer solchen Arbeitszeitverlagerung zustimmen, sofern die Tätigkeit dies zulässt.

Lockerung der Bekleidungsvorschriften

Besonders hart sind die hohen Temperaturen für Angestellte mit Bekleidungsvorschriften, wie es zum Beispiel in Geldinstituten üblich ist. Hier können Arbeitgeber für ein wenig Linderung bei den Angestellten sorgen, wenn diese Vorschriften etwas lockern. So sollten Herren ihr Sakko zu Hause lassen und das langärmlige Hemd gegen eines mit kurzen Ärmeln tauschen dürfen. Analog dazu sollten Damen auf den Blazer verzichten und die langärmlige Bluse gegen eine kurzärmlige tauschen dürfen. So werden die unangenehmen Temperaturen wenigstens etwas erträglicher.

Elektrische Geräte

Klimaanlage
© Piman Khrutmuang – Fotolia.com

Klimaanlagen eignen sich hervorragend, um die Temperatur im Büro auf ein angenehmes Niveau herunterzukühlen. Hierbei handelt es sich aber um eine recht kostenintensive Maßnahme. Alternativ können Arbeitgeber auf Ventilatoren setzen. Diese setzen die stehende Luft in Bewegung und sorgen damit für Erfrischung.

Es gibt auch sogenannte Verdunstungskühler (gefunden auf gaerner.de). Diese besitzen einen Wassertank und einen Verdunstungsfilter. Das Wasser wird über eine Pumpe angesaugt und befeuchtet so den Filter. Die so gekühlte Luft wird über einen Ventilator im gesamten Raum verteilt. Dadurch wird die Temperatur im Raum gesenkt.

Alternative Arbeitsplätze bieten

Die sommerlichen Temperaturen treten im Idealfall in der Urlaubszeit auf, sodass möglicherweise freie Arbeitsplätze in kühleren Büros zur Verfügung stehen.

Besondere Vorschriften

Bei bestimmten Personengruppen können auch schon Temperaturen ab 26 Grad zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Dazu gehören zum einen besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere, stillende Mütter, Jugendliche oder ältere Personen. Ferner zählen hier auch Personen dazu, die gesundheitlich vorbelastet sind. Hier müssen Arbeitgeber sofort Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergreifen.

Ähnlich sieht es bei einer Temperatur von 35 Grad und mehr aus. Ohne technische oder organisatorische Maßnahmen ist ein Arbeiten in den betreffenden Räumen nicht zumutbar. Können Arbeitgeber keine solchen Maßnahmen ergreifen, dürfen sie ihre Mitarbeiter nicht dazu zwingen, weiterzuarbeiten. In solchen Fällen ist Hitzefrei auch für Arbeitnehmer durchaus denkbar. Diese Entscheidung liegt jedoch beim Arbeitgeber.

Aber Achtung: Auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht dazu zwingen kann, bei über 35 Grad zu arbeiten, dürfen Sie nicht einfach die Arbeit einstellen. Dies könnte eine Abmahnung nach sich ziehen und im Wiederholungsfall sogar eine fristlose Kündigung.

Was tun, wenn Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreift?

Frau sitzt mit einem Fächer verschwitzt an ihrem Schreibtisch.
Sollten Sie sich durch Hitze schlecht fühlen, können Sie jederzeit Ihren Arbeitsplatz verlassen. | © LIGHTFIELD STUDIOS – Fotolia.com

Auch wenn die technischen Regeln für Arbeitsstätten nicht mit einem Gesetz oder einer Verordnung gleichzusetzen sind, so kann die Missachtung sie durchaus in Schwierigkeiten bringen. Schließlich hat jeder Arbeitgeber seinen Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht. Werden also keine Maßnahmen ergriffen, droht ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Kann belegt werden, dass ein Arbeitgeber vorsätzlich die Gesundheit seiner Mitarbeiter gefährdet hat, droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Sollten Sie sich jedoch durch die Hitze schlecht fühlen – zum Beispiel aufgrund von Schwindel oder Übelkeit – können Sie jederzeit Ihren Arbeitsplatz verlassen und einen Arzt aufsuchen. Vergessen Sie aber nicht, Ihren Arbeitgeber zeitnah darüber zu informieren.

Wie schon erwähnt, sollten Sie auf keinen Fall selbst die Arbeit niederlegen. Suchen Sie lieber das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und weisen Sie ihn auf seine Fürsorgepflicht hin. Sollte das nicht fruchten, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.

Tipp: Nähere Informationen zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers finden Sie auf haufe.de.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.