Wenn der mentale Akku leer ist, folgt für Betroffene eine lange Arbeitspause. Ob Berufsunfähigkeit bescheinigt wird, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Nur wer einen Job hat, kann sich heutzutage einen gewissen Lebensstandard aufbauen und diesen auch halten. Fällt die monatliche Gehaltszahlung weg, geht es finanziell recht schnell bergab. Immer häufiger sind Krankheiten der Grund für diese Misere.
Fakt ist: Wer für diesen Fall nicht vorgesorgt hat, ist auf staatliche Unterstützung angewiesen. Dass die soziale Hilfe in den meisten Fällen nicht ausreichend ist, um angemessen zu leben, beweist die Statistik, denn mit jedem Jahr nimmt die Zahl der Bedürftigen zu.
Häufig wird bei Berufsunfähigkeit davon ausgegangen, dass ein Unfall den Arbeitsprozess beendete. In der Realität sind aber viel öfter Krankheiten der Grund, wie die Grafik der Volkswagenbank recht anschaulich zeigt. Mit 41 Prozent liegen psychische Erkrankungen demnach an der traurigen Spitze der Gründe, für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben. Burnout heißt dann die Diagnose.
Dauerhaft krank ist kein Freifahrtsschein in die Berufsunfähigkeit
Die Behandlung von Burnout ist ein langwieriger Prozess. Das bedeutet, dass der Patient länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Ab da entfällt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Krankenkasse greift. Tritt auch nach Monaten keine Besserung ein, heißt das aber nicht automatisch, dass der Betroffene eine Berufsunfähigkeit bescheinigt bekommt. Hier ist es wichtig, welche Klauseln im Vertrag stehen.
Rechtzeitige Vorsorge schützt vor finanziellem Fiasko
Da die Gesetzeslage nicht eindeutig ist, sind Sie also selbst in der Pflicht. Auch wenn es Ihnen derzeit gut geht, kann sich heutzutage niemand davon freisprechen, eines Tages am Burnout-Syndrom zu erkranken. Dies sollte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt bedacht und schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Wenn Sie gar keine Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen haben, müssen Sie im Ernstfall mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (Antragsformular hier) auskommen. Diese beträgt höchstens 30 Prozent des Bruttoeinkommens, ist also nicht ausreichend zum Leben, so dass Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragt werden muss.
Burnout: Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die gute Nachricht: Die meisten Versicherer zahlen ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und erkennen Burnout als ernsthafte Erkrankung an. Leider kann diese Aussage aber nicht pauschalisiert werden und muss von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden. Häufig fordern die Assekuranzen auch ein spezielles Gutachten über den Gesundheitszustand des Patienten an. Ist absehbar, dass der Betroffene 6 Monate und länger arbeitsunfähig ist, wird in den meisten Fällen die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente veranlasst. Allerdings kann diese Zahlung zeitlich begrenzt werden und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt neu geprüft.
Rechtsanwalt Vormbaum zur Berufsunfähigkeit bei Burnout und Depressionen
Konkrete und abstrakte Verweisung in der BU-Versicherung
Um zu verdeutlichen, was es mit diesen Klauseln im BU-Vertrag auf sich hat, hier zunächst deren Bedeutungen:
➡ Abstrakte Verweisung
Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer in einen anderen, als den bisher ausgeübten Beruf verwiesen werden, sofern er diesen aufgrund seiner Fähigkeiten ausüben kann.
➡ Konkrete Verweisung
Der Versicherungsnehmer (VN) wird vom Versicherer konkret in einen neuen Beruf verwiesen, meist dann, wenn der VN trotz Krankheit bereits eine andere Tätigkeit ausübt.
In Klartext heißt das, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, aber bereits eine neue bezahlte Tätigkeit gefunden haben, tritt die konkrete Verweisung in Kraft. Der BU-Versicherer muss nicht (mehr) zahlen.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Dieser Passus […Verzicht auf abstrakte Verweisung…] sollte in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungspolice vermerkt sein. Ansonsten kann es passieren, dass der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweist, wenn Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können.
Allerdings darf der Versicherer hier nicht willkürlich handeln, denn die neue Tätigkeit muss den Fähigkeiten, Kenntnissen und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Das heißt zum Beispiel, ein Lehrer, der wegen Burnout nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, darf nicht an eine Stelle als Gärtner verwiesen werden.
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