Beihilfeverordnungen in den Bundesländern unterschiedlich

Bei Geburt, im Krankheitsfall oder Todesfall, tritt die Beihilfeverordnung in Kraft. Allerdings sind die finanziellen Hilfen bundesweit unterschiedlich.

Bild mit Würfeln auf denen die Wörter Belastung, sowie Entlastung stehen, machen deutlich, dass die Beihilfe in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.
Beihilfe für Beamte ist unterschiedlich geregelt. | © Liudmila / stock.adobe.com

Die Beihilfe für Beamte ist nicht einheitlich. Die Bundes-Beihilfeverordnung gibt zwar in gewisser Weise den grundlegenden Rahmen vor; die Bundesländer orientieren sich auch an ihr. Gleichwohl gibt es bei einigen Sachverhalten große Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Diese können sehr groß sein, je nach persönlichen Lebensverhältnissen. Beispielsweise bei der Beihilfeberechtigung von Ehe- und Lebenspartnern.

In Hessen gilt der steuerliche Grundfreibetrag (im Jahr 2015 liegt er bei 8.472 Euro) als Einkommensgrenze für Ehegatten. Andere Länder orientieren sich an den Beihilfevorschriften des Bundes und lassen für Lebens- und Ehepartner bis zu 18.000 Euro zu. Liegt das Einkommen der Ehepartner oberhalb dieser Grenzen, müssen sie sich selbst krankenversichern und haben keinen Anspruch auf Beihilfe.

Wahlleistungen im Krankenhaus
nicht mehr selbstverständlich in der Beamten-Beihilfe

Ein wichtiges Thema für Beamte sind Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten. Chefarztbehandlung und Zwei-Bett-Zimmer gehören für viele zum Standard. Einige Landesbeamte, wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz, müssen sich hierfür einen monatlichen Beitrag von ihren Bezügen abziehen lassen, andere Bundesländer haben sie komplett ausgeschlossen.

Beihilfe bei Geburt und Tod

Große Unterschiede gibt es auch bei pauschalierten Beihilfen für die Säuglingsausstattungen neugeborener Kinder: Von 250 Euro in Baden-Württemberg über 170 Euro in Nordrhein-Westfalen bis zu 0 Euro in Bayern ist alles dabei. Ähnlich sieht es bei Todesfällen aus, auch hier leisten die Länder höchst unterschiedliche Beihilfen. Während der Bund gerade einmal die Überführungskosten eines auf einer Dienstreise gestorbenen Beamten bezuschusst, ist Baden-Württemberg großzügiger und gewährt pauschal 1.900 Euro. Auch die Beihilfesätze für Aufwendungen in der Pflege differieren für Beihilfeberechtigte in den Ländern stark.

Kostendämpfungspauschale in einigen Bundesländern, Eigenbehalte im Bund

Um die Kosten für die Beihilfe der Beamten in Grenzen zu halten, haben der Bund und einige Länder unterschiedliche Instrumente zur Begrenzung der Ausgaben beschlossen. Bei Bundesbeamten wird jede Aufwendung durch einen Eigenbehalt gemindert, bis eine Belastungsgrenze erreicht ist. Die Eigenbehalte errechnen sich für jede beihilfefähige Leistung.

Einige Bundesländer führten in den vergangenen Jahren eine Kostendämpfungspauschale ein. Bei der Kostendämpfungspauschale handelt es sich um einen pauschal festgelegten Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst zu tragen hat. Bayern, Brandenburg, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen verzichten komplett darauf. In Baden-Württemberg sind besoldungsabhängig bis zu 480 Euro selber zu tragen. Eine gute Übersicht über die Beihilfe in den Ländern bietet der Beihilferatgeber vom Bundesgesundheitsministerium: Beihilfesysteme der Bundesländer und des Bundes aus rechtlicher Sicht.

Fazit

  • Die Beihilfe für Beamte ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Große Unterschiede gibt es bei den Einkommensgrenzen für Ehe- und Lebenspartner.
  • Die Kostendämpfungspauschale in einigen Ländern belastet den Geldbeutel.

Nachtrag

In den letzten Monaten gab es in mehreren Bundesländern Deutschlands bedeutsame Änderungen in den Regelungen zur Beihilfenberechtigung.

Hier ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen:

  • Bundesebene: Eine wichtige Neuerung trat 2024 in Kraft. Die Einkommensgrenze für die Beihilfeberechtigung von Ehe- und Lebenspartnern wurde angehoben. Ab diesem Jahr liegt sie bei 20.878 Euro. Diese Anpassung könnte vielen Paaren zugutekommen, indem sie den Zugang zu finanzieller Unterstützung erleichtert.
  • Baden-Württemberg: Zum Jahresbeginn 2024 hat das Land seine Beihilfeverordnung überarbeitet. Die Änderungen könnten für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes relevante Neuerungen mit sich bringen.
  • Bayern: Hier fand die letzte Aktualisierung der Bayerischen Beihilfeverordnung schon etwas früher statt. Durch das Gesetz vom 10. März 2023 wurden Anpassungen vorgenommen.
  • Rheinland-Pfalz: Ein Rundschreiben kündigte Änderungen in der Beihilfenverordnung an, die seit dem 1. Juni 2023 wirksam sind.
  • Niedersachsen: Hier trat die 4. Änderungsverordnung zur Niedersächsischen Beihilfeverordnung am 1. August 2023 in Kraft.
Über Ringo Dühmke 634 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

1 Kommentar

  1. Ich habe als saarländischer Beamtenpensionär eine Reha in Bayern gemacht. Ich habe über 800 € für notwendige physiotherapeutische Leistungen nicht erstattet bekommen, weil die Rehaklinik nach der Bundesbeihilfeverordnung abgerechnet hat. Wäre ich von Mecklenburg – Vorpommern, hätte ich diesen Betrag erstattet bekommen. Bin ich als Saarländer weniger wert als ein Beamter aus Mecklenburg – Vorpommern? Dies hat nichts mehr mitunterschiedlicher Rechtslage zu tun, sondern mit Schieflage des Beamtenrechts und führt zwangsläufig zu Wut und Hass!!

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