Ausbildungsbeginn: Checkliste erforderlicher Unterlagen

Hat man endlich einen Ausbildungsplatz ergattert, ist das erst die halbe Miete. Denn bevor diese so richtig starten kann, gibt es noch einiges zu erledigen.

Ausbildungsbeginn
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Viele Schüler freuen sich darauf, wenn sie endlich den langersehnten Abschluss in der Tasche haben und ins Berufsleben starten können. Für viele Schüler führt dieser Weg über ein Studium. Der Großteil entscheidet sich aber für eine Berufsausbildung. Ist der Bewerbungsprozess erst einmal überstanden und der Ausbildungsvertrag unterschrieben, fällt vielen erst einmal ein Stein vom Herzen. Schließlich ist es in der Regel mit einer einzigen Bewerbung nicht getan. Dazu kommen noch einige Bewerbungsgespräche und eventuell sogar Einstellungstests.

Mit einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag fühlt man sich sicher und viele legen auch erst einmal die Füße hoch. Jedoch sollte man die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn sinnvoll nutzen. Denn es gibt noch einiges zu erledigen und zu organisieren, bevor die Ausbildung startet.

Notwendige Unterlagen für den Ausbildungsbetrieb

Bevor die Ausbildung beginnt, müssen einige Informationen und Unterlagen zusammen getragen und dem Ausbildungsbetrieb übergeben werden.

Gesundheitsbescheinigung

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor Antritt der Ausbildung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die der Aufnahme einer Ausbildung entgegen stehen könnten. Eine solche Untersuchung kann vom Hausarzt durchgeführt werden.

Polizeiliches Führungszeugnis

In einigen Berufen – zum Beispiel im öffentlichen Dienst oder im Bankwesen – wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Ein solches Zeugnis kann man beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Bankverbindung

Damit am Ende eines jeden Monats die Ausbildungsvergütung ausgezahlt werden kann, muss dem Ausbildungsbetrieb eine Bankverbindung benannt werden, auf welche das Geld eingezahlt werden soll. Wer noch kein Girokonto besitzt, muss spätestens bei Aufnahme einer Ausbildung eines eröffnen. Bei den meisten Banken ist das Konto währen der Ausbildung gebührenfrei. Danach fallen aber unter Umständen Kontoführungsgebühren an. Hier lohnt es sich, mehrere Banken zu vergleichen. Denn einige Banken, wie zum Beispiel die Norisbank, bieten Girokonten komplett ohne Kontoführungsgebühren an.

Meldebescheinigung Krankenversicherung

Schüler sind über die Eltern in der Familenversicherung krankenversichert. Mit Beginn einer Ausbildung mit Ausbildungsvergütung ändert sich das. Dann müssen sie sich selbst krankenversichern. Zu beachten ist hierbei, dass der Ausbildungsbetrieb noch vor Beginn der Ausbildung eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung benötigt. Daher muss die Antragstellung bei der gewünschten Krankenkassen rechtzeitig erfolgen.


» Tipp: Bevor man sich für eine Krankenkasse entscheidet sollte man die Leistungen und Beiträge genau vergleichen. Dies ist zum Beispiel auf krankenversicherung.net möglich.

Sozialversicherungsnummer

Sozialversicherungsausweis
Die Sozialversicherungsnummer lässt sich im Sozialversicherungsausweis finden – © Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Vom Brutto-Lohn werden Sozialversicherungsbeiträge – Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – abgezogen Damit der Ausbildungsbetrieb diese abführen kann, ist die Angabe der Sozialversicherungsnummer – auch als Rentenversicherungsnummer bezeichnet – erforderlich. Diese steht auf dem Sozialversicherungsausweis, der bei der ersten Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit durch die Rentenversicherung ausgestellt wird.

» Tipp: Liegt der Sozialversicherungsausweis bei Beginn der Ausbildung noch nicht vor, kann die Nummer auch bei der zuständigen Rentenversicherung erfragt werden.

Steueridentifikationsnummer

Von der Ausbildungsvergütung sind nicht nur Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sondern auch Steuern. Dazu benötigt der Ausbildungsbetrieb die Steueridentifikationsnummer. Diese schickt das Bundeszentralamt für Steuern seit 2008 an jeden Bundesbürger, sodass sogar Neugeborene innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eine Steueridentifikationsnummer erhalten.

» Tipp: Bei Verlust der Steueridentifikationsnummer kann diese beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfragt werden. Die Zustellung der Nummer erfolgt dann ausschließlich per Post.

Private Absicherung

Sobald man ins Berufsleben startet, sollte man sich über einige Dinge Gedanken machen. Zum einen wäre da die private Absicherung bei Unfällen und zum anderen die finanzielle Absicherung für die Zukunft.

Haftpflichtversicherung

Zu den wichtigsten privaten Versicherungen gehört die Haftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt. Meist sind Kinder und Jugendliche über ihre Eltern haftpflichtversichert. Hier lohnt es sich, die Versicherungsunterlagen zu prüfen oder Kontakt zum Versicherungsträger aufzunehmen. Denn mit Aufnahme einer Ausbildung kann es passieren, dass man nicht mehr durch die Eltern in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Dann sollte möglichst eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Auszubildende sind während der Arbeit sowie auf dem Hin- und Rückweg über den Ausbildungsbetrieb versichert. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einem Wegeunfall, kommt die jeweilige Berufsgenossenschaft für den Verdienstausfall auf. Kann aber aufgrund eines Unfalls im privaten Bereich oder durch Krankheit der Arbeit nicht nachgekommen werden, kann eine Unfallversicherung und / oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein.

Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen an. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der für den Vermögensaufbau genutzt wird – zum Beispiel für Bausparverträge, Riester-Renten oder später auch die Tilgung einer Baufinanzierung. Gerade in der Ausbildung ist ein solcher Zuschuss von bis zu 40 Euro Gold wert. Es ist also ratsam, sich beim Ausbildungsbetrieb zu erkundigen, ob solche Leistungen gewährt werden.

Tipp: Staatliche Förderungen prüfen

Auszubildende haben unter Umständen Anspruch auf eine staatliche Förderung. Je nach Art der Ausbildung kommt dabei die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für betriebliche Ausbildungen oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für schulische Ausbildungen in Betracht.

BAB kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder bequem online auf der Internetseite der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wer hingegen BAfög beantragen möchte, muss sich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung wenden.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.