Kommt es in einem Betrieb zu einem Unfall, ist jeder in der Pflicht zu helfen. Es ist zudem gesetzlich geregelt, dass jedes Unternehmen mindestens einen Ersthelfer haben muss.
Erste Hilfe ist nicht nur in Betrieben, in denen an oder mit Maschinen gearbeitet wird, oder Baufirmen ein wichtiges Thema. Selbst im Büro kann es zu Unfällen kommen. Stellen Sie sich nur mal vor ein Kollege fällt die Treppe hinunter oder wird aufgrund von Kreislaufschwäche auf einmal bewusstlos. Dann ist Erste Hilfe wichtig. Da bei den meisten der Erste-Hilfe-Kurs schon viele Jahre zurückliegt, ist es gesetzlich vorgeschrieben (§ 26, DGUV Vorschrift 1), dass jeder Betrieb je nach Größe des Unternehmens einen oder mehrere ausgebildete Ersthelfer haben muss.
Was versteht man unter einem Ersthelfer?
Ersthelfer sind Teil der Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb und dafür da, um in einem medizinischen Notfall oder bei einem Unfall lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Dieser Ersthelfer muss von der Berufsgenossenschaft in Erster Hilfe ausgebildet sein. Die Ausbildung dazu umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Der Lehrgang kann nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Dazu zählen z.B.:
- Deutsches Rotes Kreuz (www.drk.de)
- Malteser (www.malteser.de)
- Die Johanniter (www.johanniter.de)
- ASB (www.asb.de)
Um Ersthelfer bleiben zu können, muss die jeweilige Person spätestens alle zwei Jahre ein erneutes Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) absolvieren.
Wer trägt die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung?
Die Kosten für die Lehrgänge müssen die Ersthelfer natürlich nicht selbst tragen. Die Gebühren tragen die Unfallversicherungsträger. Die Ausbildungsträger rechnen dann direkt mit den Unfallversicherungsträgern ab. Die Kosten für Entgeltfortzahlungen und Fahrtkosten trägt jedoch der Arbeitgeber.
Wie viele Ersthelfer benötigt ein Betrieb?
Wie viele Ersthelfer es in einem Betrieb geben muss, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Nach § 26, DGUV Vorschrift 1 gilt:
1. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
➜ in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % Ersthelfer der anwesenden Versicherten
➜ in sonstigen Betrieben 10 % Ersthelfer der anwesenden Versicherten
Wichtig bei der Wahl der Ersthelfer ist, dass nur Arbeitnehmer ausgewählt werden, bei denen nicht gravierende körperliche oder psychische Gründe dagegen sprechen.
Erste-Hilfe-Material ist in jedem Unternehmen ein Muss
Damit der Ersthelfer im Ernstfall schnell und richtig handeln kann, muss jeder Betrieb ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung haben. Jeder Betrieb benötigt also einen oder mehrere Verbandskästen. Wie viele ist natürlich auch wieder gesetzlich geregelt.
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe | Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen |
---|---|---|
1-50 Versicherte: 1 kleiner Verbandskasten | 1-20 Versicherte: 1 kleiner Verbandskasten | 1-10 Versicherte: 1 kleiner Verbandskasten |
51 - 300 Versicherte: 1 großer Verbandskasten | 21 - 100 Versicherte: 1 großer Verbandskasten | 11 - 50 Versicherte: 1 großer Verbandskasten |
Ab 301 Versicherte: 2 große Verbandskästen | Ab 101 Versicherte: 2 große Verbandskästen | Ab 50 Versicherte: 2 große Verbandskästen |
für je 300 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten | für je 100 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten | für je 50 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten |
Dabei müssen Sie wissen, dass zwei kleine Verbandskästen nach DIN 13157 einem großen Verbandskasten nach DIN 13169 entsprechen. Was alles in einen kleinen und dementsprechend in einen großen Verbandskasten gehört, sehen Sie in dieser Übersicht.
Legen Sie den Verbandskasten dort hin, wo ihn jeder sehen kann. Am besten ist es aber, wenn Sie einen richtigen Erste-Hilfe-Schrank aufhängen. Entweder in weiß mit dem typischen grünen Kreuz darauf oder eher „eleganter“ z.B. in silber (gesehen auf www.engelbert-strauss.de). Diesen Erste-Hilfe-Schrank sollten Sie dann allen Mitarbeitern zeigen, damit jeder im Notfall richtig handeln kann. Zudem müssen Sie regelmäßig kontrollieren, ob der Schrank noch vollständig ist oder wieder aufgefrischt werden muss.
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