Arbeitslos melden – Tipps zur Meldung, Antrag & Pflichten

Wer droht arbeitslos zu werden, darf keine Zeit verlieren. Sie müssen sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden, da Sie sonst mit einer Sperrzeit rechnen müssen.

arbeitslos melden
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Die Kündigung liegt auf dem Tisch, Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft in Kürze aus oder Sie haben selbst gekündigt? Dann lassen Sie den Kopf nicht hängen, sondern investieren Ihre Energie Sie in die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

Damit es auf dem Weg dorthin nicht zu finanziellen Engpässen kommt, ist es wichtig, sich zeitnah arbeitslos zu melden. Was es dabei zu bedenken gibt und welche Schritte im Einzelnen notwendig sind, verraten wir Ihnen im Folgenden.

Wann melde ich mich beim Amt?

Die Meldung beim Arbeitsamt sollte zeitnah geschehen, denn die Bearbeitungszeit kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Es genügt also nicht, wenn Sie am ersten Tag der offiziellen Arbeitslosigkeit beim Amt vorstellig werden. Haben Sie Gewissheit, in nächster Zeit arbeitslos zu werden, ist die Meldung spätestens ein Vierteljahr vorab zu erledigen. Wird Ihr Arbeitsverhältnis kurzfristig beendet, bleiben Ihnen drei Tage, um die Arbeitslos-Meldung zu erledigen.

Achtung: Halten Sie diese Fristen unbedingt ein, ansonsten drohen Ihnen Sanktionen und Kürzungen des Ihnen zustehenden Betrages.

Ausnahmen werden im Rahmen von schulischen und betrieblichen Ausbildungen gemacht. Auch Studenten sollten sich nach dem Studium arbeitslos melden, wenn sie nicht sofort eine Anstellung finden.

Steht mir überhaupt Arbeitslosengeld zu?

Mit der Arbeitslos-Meldung erhebt der Antragsteller Anspruch auf Arbeitslosengeld, also auf Leistungen vom Amt. Dem gegenüber steht die Meldung als Arbeitssuchender, die aber nicht Gegenstand dieses Artikels ist. Hierbei geht es lediglich darum, sich registrieren zu lassen und Unterstützung bei der Jobsuche durch das Amt zu erhalten. Ein Anspruch auf Leistungen besteht im Rahmen einer Arbeitssuchend-Meldung nicht.

Sie werden sich nun fragen, ob Ihnen automatisch Arbeitslosengeld zusteht und welche Regelungen es gibt, Hartz 4 zu erhalten. Folgende Übersicht gibt Antworten darauf.


  • Arbeitslosengeld I:
    Sie haben Anspruch, wenn Sie in den letzten beiden Jahren, bevor die Arbeitslosigkeit eintrat, mindestes zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Liegt Ihr Bruttoeinkommen über 451 Euro, ist dies in der Regel der Fall. Wer Arbeitslosengeld I beziehen möchte, muss ohne Beschäftigung sein oder wöchentlich nicht mehr als 15 Stunden einer Beschäftigung nachgehen.
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV):
    Bringen Sie nicht die oben genannten Voraussetzungen mit und werden arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Hartz IV. Eine Vorausetzung hierfür ist, dass nachgewiesen werden kann, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Daher müssen Antragsteller ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.

    Anspruch haben auch Personen, die mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, das Einkommen aber nicht ausreicht, die Kosten zum Lebensunterhalt zu decken. Dann kann eine sogenannte Aufstockung zum Einkommen beantragt werden. Diese besteht dann aus Hartz IV. Es ist eine separate Antragstellung notwendig.

  • ALG I + Hartz IV:
    Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I können zusätzlich Hartz IV beantragen, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht. In diesem Fall sind zwei Anträge zu stellen. Verantwortlich für das Arbeitslosengeld I ist die Agentur für Arbeit und für die Hartz IV Bezüge das Jobcenter.

Wie melde ich mich arbeitslos?

Die Arbeitslosmeldung kann zunächst auf drei unterschiedlichen Wegen erfolgen:

  • persönlich vor Ort
  • per Telefon
  • online

Wichtig ist eine rechtzeitige Meldung, ansonsten tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Damit sinkt die Ihnen zustehende Bezugszeit automatisch um eine Woche und in der ersten Woche nach Eintritt der Arbeitslosigkeit stehen Ihnen keine Leistungen zur Verfügung.

Haben Sie vor, sich per Telefon oder online arbeitslos zu melden, bleibt Ihnen der Gang ins Amt nicht erspart. Sie müssen dort vorstellig werden, um einen Grundantrag zu stellen. Dort werden die letzten fünf Arbeitsjahre berücksichtigt. Wer seinen Antrag online stellt, wird zunächst nur über die letzten zwei Jahre Auskunft geben müssen.

Hilfe, arbeitslos!

Zunächst steht also die Arbeitslos-Meldung an. Die persönliche Arbeitslos-Meldung sollte spätestens am ersten Tag, an dem Sie ohne Beschäftigung sind erfolgen.

Welche Unterlagen sollte man dabei haben?

  • Personalausweis
  • Kündigungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Arbeitsbescheinigung
  • Sozialversicherungsnummer
  • Schwerbehindertenausweis

Der Personalausweis oder Pass muss die aktuelle Meldeadresse enthalten. Ersatzweise wird auch ein Dokument akzeptiert, welches amtlich beglaubigt ist und ein Lichtbild enthält. Wurde Ihnen gekündigt, bringen Sie das Kündigungsschreiben zum Termin mit. Ging ein befristetes Arbeitsverhältnis zu Ende, wird der entsprechend ausgefertigte Arbeitsvertrag benötigt. Falls Sie diese bereits besitzen, legen Sie auch die vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbescheinigung und Entgeltersatzbescheinigung zu Ihren Unterlagen.

» Tipp: Ausländer, die sich in Deutschland arbeitslos melden möchten, benötigen zusätzlich ein Ausweisdokument, woraus eine gültige Aufenthaltserlaubnis hervorgeht. Weiterhin ist die letzte Arbeitserlaubnis mitzubringen.

Online arbeitslos melden – So geht‘s

Online arbeitslos melden können Sie sich auf der Homepage der Arbeitsagentur unter arbeitsagentur.de. Um dies durchführen zu können, benötigen Sie einen eigenen Account. Wer noch keinen Account besitzt, muss sich daher zunächst auf der Homepage online registrieren. Notieren Sie sich die entsprechenden Daten, folgen dem Bestätigungslink und loggen sich auf der Webseite der Arbeitsagentur mit Ihren neuen Zugangsdaten direkt ein.

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Sie werden nun durch den Anmeldeprozess geführt. Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein und klicken nach der Angabe aller Daten auf „Versenden“. Nun kann es einige Tage dauern, bis Sie ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes anrufen wird, um den Eingang der Arbeitslos-Meldung zu bestätigen.

Persönlich vorsprechen ist Pflichtprogramm

Eine Arbeitslos-Meldung per Telefon oder Email befreit nicht von der persönlichen Vorsprache im Amt. Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung sollten Sie dort vorsprechen, ansonsten kann Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Vereinbaren Sie also einen Termin und bringen die bereits genannten Unterlagen zur Vorsprache mit.

Arbeitslos – und dann?

Die lückenlose Beibringung aller erforderlichen Unterlagen ist Voraussetzung dafür, dass der Antrag zeitnah bearbeitet werden kann und Sie auch pünktlich Ihr Arbeitslosengeld erhalten. Über den Antrag kann zum Beispiel nicht entschieden werden, wenn Bescheinigungen früherer Arbeitgeber fehlen. Es werden die letzten fünf Jahre berücksichtigt.

» Tipp: Bemühen Sie sich rechtzeitig um fehlende Arbeitsbescheinigungen, damit der Antrag auf Arbeitslosengeld lückenlos ausgefüllt werden kann.

Beim Termin in der Arbeitsagentur wird der Berater den ausgefüllten Antrag mit Ihnen nochmals durchgehen und besprechen. Weiterhin kann das erste Gespräch im Amt auch dafür genutzt werden, die Ziele abzustecken und zu klären, wohin Ihre Jobsuche tentiert. Fragen wie

  • Möchten Sie im gleichen Beruf wieder eine Anstellung finden?
  • Möchten Sie sich beruflich verändern?
  • Sind Sie ortsgebunden? oder
  • Wie stehen Sie zu Lehrgängen und Umschulungen

können angesprochen werden.

Ist der Antrag korrekt ausgefüllt, wird Ihr Sachbearbeiter diesen nochmals prüfen und nach einigen Tagen sollte Ihnen der Arbeitslosengeld-Bescheid auf dem Postweg zugehen und die erste Zahlung sollte sich auf Ihrem Konto befinden.

Selbst gekündigt – Was nun?

Sie haben selbst gekündigt? Dann können Sie auch wie beschrieben einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, müssen allerdings mit einer Sperrzeit rechnen. Dies trifft auch dann zu, wenn Ihnen der Arbeitgeber auf Grund von Fehlverhalten gekündigt hat. Die Sperrzeiten variieren und können maximal ein Vierteljahr betragen. Sie werden dann also, nachdem über Ihren Antrag entschieden wurde, für die ersten zwölf Wochen keine Leistungen erhalten. Diese werden Ihnen auch nicht nachträglich ausgezahlt, sondern der Anspruchszeitraum auf Arbeitslosengeld verkürzt sich entsprechend.

» Tipp: Schildern Sie auf einem Beiblatt, wie es zur Kündigung kam, bzw. was Sie bewogen hat, selbst zu kündigen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitsloser?

Wer sich arbeitslos meldet, steht zugleich auch in der Pflicht, sich bereitzuerklären, mit dem Arbeitsamt zu kooperieren. Sie werden regelmäßig zu Terminen eingeladen, um die aktuelle berufliche Situation zu besprechen. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten. Wer ohne triftigen Grund nicht erscheint, riskiert eine Sperre des Arbeitslosengeldes, welche wiederum zwischen vier und zwölf Wochen beantragen kann.

Ihre aktive Mitarbeit ist gefordert. Sie werden von Ihrem Sachbearbeiter vermutlich aufgefordert, innerhalb von vier Wochen eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen zu verfassen. In jedem Fall müssen Sie nachweisen, sich aktiv um Stellenangebote bemüht zu haben. Im Gegenzug erhalten Sie vom Arbeitsamt Stellenvorschläge. Dort müssen Sie vorstellig werden und sollten sich innerhalb von drei Tagen bewerben. Die Stellenvorschläge gehen Ihnen per Post zu. Auf der Rückseite des Formulars füllen Sie aus, wann Sie sich beworben haben, bzw. sich dort vorgestellt haben. Weiterhin tragen Sie ein, warum es nicht zu einer Arbeitsaufnahme gekommen ist. Ebenso sind Sie aufgefordert, wichtige Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen (bei Hartz IV-Bezug) dem Amt unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft Adressänderungen oder Änderungen des Familienstandes ebenso, wie die Auszahlung von Bausparverträgen, Versicherungen oder ähnliches.

Die Pflichten als Arbeitsloser im Überblick

  • regelmäßige Vorsprache im Amt
  • aktive Mitarbeit bei der Stellensuche
  • Bewerbung auf vorgeschlagene Stellen
  • selbstständige Bewerbungen anfertigen
  • Änderungen in den persönlichen Verhältnissen umgehend mitteilen

Im Gegenzug wird Ihnen die Arbeitsagentur dabei helfen, baldmöglichst wieder in Arbeit zu kommen oder einen beruflichen Neustart durch die Vermittlung von Lehrgängen und Umschulungsmaßnahmen aktiv vorantreiben.

Wiedereinsteigern ins Berufsleben kann es helfen, die vorhandene Stärken und Qualifikationen in ein Bewerberprofil einfließen zu lassen. Dies erleichtert häufig den beruflichen Einstieg nach einer längeren Auszeit durch Schwangerschaft, Krankheit etc.

» Tipp: Für die Erstellung von Bewerbungsmappen und die Fahrkostenaufwendungen zu Vorstellungsgesprächen gibt es vom Amt Geld zurück. Erkundigen Sie sich vor Ort und lassen sich die entsprechenden Formulare aushändigen.

Die Hilfe der Arbeitsagentur können Sie übrigens auch in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder keinen Antrag auf Leistungen stellen möchten. Eine Voraussetzung, dass Ihnen aktiv bei der Stellensuche geholfen wird, ist eine Arbeitssuchend-Meldung. Diese erhebt keinen Leistungsanspruch, gilt aber als Registrierung und berechtigt zur Inanspruchnahme verschiedener von der Agentur für Arbeit angebotenen Dienstleistungen.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.