Mit einer Arbeitnehmerüberlassung können Unternehmen bequem Auftragsspitzen abarbeiten. Auch für die Beschäftigten öffnen sich viele Möglichkeiten.
Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) hat seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten und ist seit Ende der 1960er-Jahre auch hierzulande als “Zeitarbeit”, “Leiharbeit” oder “Personalleasing” ein Begriff. Es handelt sich dabei um eine Dreiecksbeziehung zwischen einem Zeitarbeitnehmer oder einer Zeitarbeitnehmerin sowie einem Dienstleister (Verleiher) und einer Firma (Entleiher), welche die Dienste der ArbeitnehmerInnen beansprucht.
Nach der Einführung von Zeitarbeitsmodellen unterlagen Leiharbeitsfirmen, teils zurecht, dem Ruf, ihre Mitarbeiter auszubeuten. Doch seither wurden die Rechte von Leiharbeiter:innen Schritt für Schritt gestärkt. Heutzutage besitzen sie einen festen Arbeitsvertrag und profitieren wie Festangestellte von den Vorzügen des Arbeitsrechts, bestehend aus bezahltem Urlaub, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz. Viele Beschäftigte begreifen ANÜ heute als Chance für ihr berufliches Weiterkommen.
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Die ANÜ unterliegt dem 1972 eingeführten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), welches bis heute mehrmals angepasst wurde. Wer eine Zeitarbeitsfirma gründen möchte, muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Erlaubnis beantragen.
Diese Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt und muss jährlich neu beantragt werden. Nach drei Jahren ist es möglich, eine unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung zu erlangen.
➔ Wo werden LeiharbeiterInnen eingesetzt?
Die meisten Arbeitnehmer:innen, die einem Zeitarbeitsverhältnis unterliegen, werden in der Metall- und Elektrobranche eingesetzt. Etwa ein Drittel der Beschäftigten ist diesem Bereich zuzuordnen. Ein weiteres Viertel wird aus den Branchen Logistik, Verkehr, Schutz und Sicherheit angefordert.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit werden den Beschäftigten vorwiegend einfache Arbeiten zugeordnet. Im Prinzip werden aber Mitarbeiter aus allen Qualifikationsstufen und Branchen vermittelt.
Welche Rechte haben die Arbeitnehmer:innen?
Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers hält sich der schlechte Ruf der Zeitarbeit aus den 1970er-Jahren. Viele meinen immer noch, dass Zeitarbeiter:innen gegenüber Festangestellten erhebliche Nachteile erleiden. Diese Wahrnehmung kann laut den Experten von zeitarbeit-heute.de aus rechtlicher Sicht so nicht bestätigt werden.
Leiharbeiter:innen schließen mit dem Verleiher einen festen Arbeitsvertrag ab, der alle arbeitsrechtlichen Bedingungen erfüllen muss. Daher besitzen sie inzwischen die gleichen Rechte bezüglich Kündigungsschutz, Mindestlohn, Lohnfortzahlung und Urlaubsanspruch wie, fest angestellte Mitarbeiter.
Folgende weitere Anpassungen wurden im AÜG im Laufe der Zeit vorgenommen:
- Equal Pay: In der Regel erhalten entsandte Mitarbeiter:innen nach neun Monaten dieselben Bezüge wie die fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens, in dem sie tätig sind. Darunter fallen auch vermögenswirksame Leistungen und Sonderzahlungen.
- Streik: Bestreikte Unternehmen dürfen sich nicht aus dem Pool einer Leiharbeitsfirma bedienen, um die Produktion aufrechtzuerhalten.
- Höchstüberlassungsdauer: Im Höchstfall dürfen Arbeitnehmer:innen in der Arbeitnehmerüberlassung bis zu 2 Jahre an das gleiche Unternehmen vermittelt werden.
- Kettenüberlassungen: Verliehene Mitarbeiter:innen dürfen nicht an Subunternehmen weitervermittelt werden.
➔ Vorteile für die Beschäftigten
Im Vergleich zu einem Arbeitsverhältnis in Festanstellung hat eine ANÜ für ArbeitnehmerInnen einige Vorteile, die im Folgenden näher beleuchtet werden.
- Vereinfachter Einstieg: Die Suche nach einer Arbeitsstelle auf herkömmlichem Wege ist mit dem Versenden vieler Bewerbungen verbunden. Bei der ANÜ ist nur der Gang zur Zeitarbeitsfirma notwendig, die sich um alle weiteren Belange kümmert. Besonders Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation oder mit Migrationshintergrund profitieren von dieser Vorgehensweise.
- Berufserfahrung erlangen: Viele Menschen treten aus diversen Gründen nach ihrem Abschluss nicht direkt ins Berufsleben ein. Dadurch besitzen sie zwar die notwendigen Qualifikationen, konnten jedoch keine einschlägigen Erfahrungen sammeln. Auch Langzeiterwerbslose oder Umschüler sind von einer solchen Situation betroffen. Mit einer ANÜ kann die benötigte Berufserfahrung gesammelt werden.
- Abwechslung: Viele ArbeitnehmerInnen in Festanstellung suchen Abwechslung oder möchten sich beruflich verändern. In einer ANÜ können innerhalb des Fachbereichs oder auch branchenfremd neue Berufsziele entdeckt werden.
- Sicherheit: Selbst, wenn das entleihende Unternehmen keinen Bedarf mehr hat, werden verliehene Arbeitnehmer:innen nicht in die Erwerbslosigkeit entlassen. Sie sind bei der Verleihfirma angestellt und werden von dieser weiterbezahlt.
- Orientierung: Viele Berufsanfänger besitzen noch keine konkrete Vorstellung über ihr zukünftiges Berufsleben. Wer sich gleich nach der Ausbildung einer Zeitarbeitsfirma anschließt, hat die Chance, unterschiedliche Branchen kennenzulernen und diverse Aufgabenbereiche auszuprobieren.
➔ Vorteile der ANÜ für Unternehmen
Für Unternehmen bietet ANÜ die folgenden Vorteile:
- Vorübergehende Auftragsspitzen können durch flexibel einsetzbare Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma abgearbeitet werden, ohne kurzfristig neue Mitarbeiter einzustellen, die nach kurzer Zeit wieder entlassen werden müssen.
- Wenn Mitarbeiter kurzfristig über einen längeren Zeitraum ausfallen, kann mit der Bestellung von Zeitarbeitnehmern der Produktionsablauf reibungslos aufrechterhalten werden.