Verträge kündigen – 6 Tipps

Egal, welche Art Verträge Sie kündigen wollen, es gibt bestimmte Vorschriften, die Sie beachten müssen. Hier unsere Tipps und eine kostenlose Vorlage / Muster zum Ausdrucken.

Symbolbild: Vorlage einer Kündigung zu einem Vertrag
Beim Kündigen von Verträgen gibt es Regeln | © Gina Sanders / stock.adobe.com

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollten stets ein Auge darauf haben, wann sie Verträge kündigen müssen oder können. Gerade, wenn man ein gutes Alternativangebot bekommt, kann es nötig sein, einen Vertrag schnell zu kündigen. Dabei können unter Umständen entscheidende Fehler unterlaufen, die eine Kündigung unwirksam machen. Wer einen Vertrag kündigen möchte, der sollte deshalb unbedingt darauf achten, dass bei der Kündigung alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Nur so vermeidet man Ärger, der sich aus nicht beachteten Gesetzen und Regelungen ergibt.

Tipp 1 – Kündigungsbedingungen im Vertrag lesen

Wer Verträge kündigen möchte, der sollte sich vorher informieren, was in den entsprechenden Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung festgehalten ist und woran man sich halten muss. Bereits mit dem aufmerksamen Durchlesen kann man sich jede Menge Ärger ersparen.

Tipp 2 – Formalitäten beachten

Um einen Vertrag kündigen zu können, müssen zunächst einmal einige Formalia beachtet werden. Dazu gehört, dass in einer Kündigung die Vertragsnummer sowie die eigene Kundennummer genannt werden. Zudem ist es unabdingbar, die Formulierung „ich kündige“ einzubauen, damit aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, was man möchte. Außerdem sollte immer ein genaues Datum angegeben werden, zu dem man kündigen will. Dies gilt aber nur, wenn eine Kündigung vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit möglich ist. Andernfalls gehören in die Kündigung auf jeden Fall Formulierungen wie „fristgemäß“, zum nächstmöglichen Termin“ oder „mit sofortiger Wirkung“.

Tipp 3 – Die korrekte Form der Kündigung

Wenn im Vertrag nichts über die Form der Kündigung steht, so ist eine Vertragskündigung per Brief, Fax oder auch E-Mail möglich. Rein theoretisch wäre dann sogar eine mündliche Kündigung denkbar. Um sich abzusichern, sollte man aber eine schriftliche Variante wählen. Egal, für welche Kündigungsart man sich entscheidet, man sollte immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung verlangen.

Tipp 4 – Fristen beachten

Um rechtlich abgesichert einen Vertrag kündigen zu können, ist es unbedingt notwendig, die Kündigungsfristen einzuhalten. Normalerweise enthält jeder Vertrag neben der Angabe der Laufzeit auch einen deutlichen Hinweis darauf, wie lang die Kündigungsfrist ist. Man sollte Verträge stets so früh wie möglich kündigen. Auf diese Weise vergisst man es nicht und vermeidet, dass sich ein nicht rechtzeitig gekündigter Vertrag eventuell um einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum verlängert.

Tipp 5 – Wichtige Kündigungen per Einschreiben

Da bei Kündigungen zumeist das Eingangsdatum beim Empfänger ausschlaggebend für die Wirksamkeit ist, sollten vor allem wichtige Kündigungen immer per Einschreiben, eventuell mit Rückschein, geschickt werden. So hat der Absender einen Beleg dafür, wann die Kündigung beim Empfänger eingegangen ist und hat im Falle eines Rechtsstreits einen Nachweis für die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Tipp 6 – Zahlungen rechtzeitig einstellen

Verträge kündigen heißt nicht nur, dies dem Vertragspartner mitzuteilen, sondern sich auch um vertragsabhängige Dinge zu kümmern. Dazu gehört natürlich auch, die Zahlungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, zum richtigen Zeitpunkt einzustellen. Tut man dies nicht, kann es hinterher nötig sein, zu viel gezahltes Geld zurückzufordern, was nicht selten sehr umständlich ist.

» Vertrag kündigen – Muster und Vorlagen
Eine kostenlose Vorlage zum Kündigen Ihres Vertrages finden Sie auf www.briefform.de/brief-vorlage.html. Einfach ausfüllen, ihre Daten anpassen und ausdrucken.

Über Ringo Dühmke 640 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

1 Kommentar

  1. ich habe einen Fitnessvertrag abgeschlossen und mußte Ihne aus gesundheitlichen Gründen 3 Tage später widerrufen,aber das Studio nimmt den Wide4rspruch nicht an.Was kann ich tun??Lg. Frau Pressacco

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*