Steuererklärung kostenlos mit Elster Software machen

Mit der kostenlosen Software Elster übermitteln Sie direkt online ihre Steuererklärung an das Finanzamt. Wie die Software funktioniert erfahren Sie hier.

So funktioniert die Elster Software!
So funktioniert die Elster Software!

Nichts geht leichter, als mit der Software Elster, der ganz profanen Abkürzung für Elektronische Steuererklärung, die Steuererklärung kostenlos an Vater Staat in Sekundenschnelle durchzustellen!

Abgabe der Steuererklärung mit Elster

Grundsätzlich ist es so, dass die Abgabe der Erklärung mit dem Elster-Steuerprogramm in der Online-Datenübermittlung an das Finanzamt und der Zustellung per Post der von Ihnen kopierten bzw. ausgedruckten und unterschriebenen Erklärung, mit den notwendigen Belegen besteht.

Wie bekomme ich das Elster-Programm?

Nachfolgend eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Sie das Elster-Programm ganz einfach downloaden können:
1. Sie gehen auf die Website „www.elster.de„.
2. Hier klicken Sie „ElsterFormular“ im Menue am linken Seitenrand an
3. Dann klicken Sie „downloads“ an und
4. letztendlich „ElsterFormular 2010/2011“.
5. Das Installationsprogramm wird automatisch gestartet.
6. Standardmäßig erscheint nach der Installation das Programmsymbol für das ElsterFormular
auf dem Desktop.
7. Nach einem Doppelklick auf das Symbol haben Sie den ESt-Hauptvordruck auf dem Bildschirm.
6. Systematisch – entsprechend den Anweisungen am Bildschirm – wird dann vorgegangen.

Eine weitere Alternative, die Steuererklärung kostenlos zu bekommen, ist, sich eine CD mit dem Elster-Progamm vom Finanzamt zuschicken zu lassen.

Wie fülle ich das Elster-Formular aus?

Sobald das amtliche Formular auf dem Bildschirm erscheint, nehmen Sie sich die Vorjahreserklärung dazu (Anmerkung: Datenübernahme aus dem Vorjahr über Auswahl „08“ in der Kopfzeile) und gehen es Zeile für Zeile durch.

Mit der Auswahl „F5“ statt „F9“ unter „Eingabemodus“ in der Kopfzeile werden Sie Schritt für Schritt systematisch durch die Formulare geführt und holen sich so kurze, aber hilfreiche Erläuterungen.

Mit der Auswahl „Steuerberechnung“ unter „Extras/Rechnersymbol“ in der Kopfzeile wird die tarifliche Einkommensteuer berechnet. Bei jedem Rechengang prüft das Programm übrigens, ob die Angaben in der Steuererklärung vollständig und auch in sich schlüssig (Plausibilitätsprüfung) sind. Andernfalls bekommen Sie einen Fehlerhinweis. Es wird also nur dann gerechnet, wenn die Erklärung weitgehend formell in Ordnung ist.


Wie wird das ausgefüllte Elster-Formular abgeschickt?

Nach Fertigstellung bringen Sie Ihre Steuererklärung mit der Auswahl „Datenübermittlung“ – in der Kopfzeile zu finden – auf den Weg. Vor Übertragung prüft das Programm noch einmal, ob die Angaben vollständig und wieder schlüssig sind. Es meldet sofort, wenn Ihnen eventuell ein Fehler unterlaufen ist.

Wenn die Steuererklärung beim Finanzamt angekommen ist, wird sie automatisch bei Ihnen ausgedruckt. Das Ganze geschieht jedoch in komprimierter Form, d. h. es werden nur die Teile des Formulars ausgedruckt, die auch ausgefüllt wurden. Dies bedeutet auch für den Steuerabgeber Papier- und Patronenersparnis. Die komprimierte Steuererklärung muss jetzt nur noch unterschrieben werden.

Abschließender Schritt – Unterschrift und Versand

Jetzt heißt es nur noch, die Steuerklärung (also die ausgedruckte „Kurzerklärung“) mit den Anlagen wie z. B. Anlagen VL, Belege für Spenden und Steuerbescheinigungen auf dem Postweg an das Finanzamt zu schicken.

Zugewiesene Telenummer nach Steuerabgabe

Das Programm vergibt bei jeder Datenübermittlung eine gesonderte Telenummer, die u. a. zu wichtigen Zwecken der Verwechslungsgefahr dient. Diese steht auf Seite 2 der komprimierten Steuererklärung und wird später auch auf dem Steuerbescheid erscheinen.

Automatische Prüfung des Steuerbescheids

Es besteht auch die Möglichkeit, bevor Sie die Steuererklärung übermitteln, im „Senden“-Dialog die Option zu wählen, dass Sie die Abholung der Bescheiddaten nutzen möchten. Betätigen Sie dazu die Schaltfläche „Schlüssel zur Bescheiddatenabholung erzeugen bzw. einlesen“. Nach dem Erzeugen/Einlesen wird die Schaltfläche „Daten mit Möglichkeit der Bescheiddatenabholung übermitteln“ aktiviert. Diese stellt eine Kontrolle Ihrerseits dem Finanzamt gegenüber dar.

Hier noch einige Tipps:

1) zum Aufrufen der Formulare:
Den Hauptvordruck erhalten Sie automatisch – wie gesagt – auf dem Bildschirm. Es gibt zwei Wege, dem Hauptvordruck weitere Formulare hinzuzufugen.

» Am linken Rand befindet sich der Formularschrank, aus dem Sie sich mit weiteren Formularen bedienen können. Um ein Formular hinzuzufügen, klicken Sie es mit Doppelklick an.
» Um ein Formular, das Sie aufgerufen haben, wieder zu entfernen, gehen Sie mit der rechten Maustaste auf das Formular und klicken Sie auf „Formular entfernen.“ Die zweite Möglichkeit wäre, ein Formular über die Menüleiste auszuwählen.

2) Ausfüllen der Formulare durch „Direkteingabe“ oder „Schritt- für Schritt“:
Das Ausfüllen der Formulare selbst geschieht durch „Direkteingabe“ oder „Schritt für Schritt“. Wer es bisher gewohnt war, die Erklärung mit der Hand auszufüllen. für den ist sicher angezeigt, die Formulare „direkt“ auszufüllen. Bei der „Direkteingabe“ gehen Sie Zeile für Zeile die Formulare durch. Sollten Fragen auftauchen, so findet man unter „Hilfe“ ein komplettes Handbuch zum ElsterFormular sowie auch den Zugang zu einer Online-Hilfe (ELIAS), bei der man eine konkrete Frage eingeben kann.

Vorteile der Elster Software

ElsterOnline wird als bürgerfreundlich betitelt. Es gibt enorme Vorteile auf beiden Seiten, für den Bürger und auch für das Finanzamt:

1.
Vater Staat – sprich der Fiskus – erhebt keinen Anspruch mehr auf Belege, soweit deren Vorlage nicht unumgänglich sind. Vorzulegen sind aber weiterhin Bescheinigungen über

  • Lohn-/Entgeltersatzleistungen
  • Steuerbescheinigungen über anrechenbare Kapitelertragsteuer usw.
  • Bescheinigungen über anrechenbare ausländische Steuern
  • Zuwendungsnachweise wie Spendenbescheinigungen
  • Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen sowie Behinderungen und Unterhaltsbedürftigkeit
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VI)
  • Bescheinigung über geleistete Altersvorsorge
  • falls die Lohnsteuerbescheinigungen nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden – die Lohnsteuerkarte bzw. die besondere Lohnsteuerbescheinigung.

Andere Belege sind nur auf Anforderung einzureichen. Es besteht aber natürlich eine Aufbewahrungspflicht.

2.
Daten werden zutreffend übernommen, d. h. keine Eingabefehler im Finanzamt.

3.
Die Daten werden automatisch auf Vollständigkeit und ihre Plausibilität geprüft. Es erfolgt gegebenenfalls ein Fehlerhinweis.

4.
Die mit der Elster Software abgegebene Steuererklärung wird bevorzugt bearbeitet, da nicht mehr so viel Aufwand seitens des Sachbearbeiters betrieben wird.

5.
Sofort ersichtlich, wie hoch die Steuererstattung/Nachzahlung sein wird.

6.
Mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr ist eine perfekte Vorlage vorhanden. Sie brauchen also nur die Änderungen einzugeben.

Und übrigens, keine Sorge: Das ElsterFormular wird durch Updates laufend der neuesten Rechtslage angepasst. Und lassen Sie sich nicht davon abschrecken, die Steuererklärung kostenlos mit der Software in Angriff zu nehmen!

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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