Gewerbe anmelden in 4 Schritten

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss ein Gewerbe anmelden. Wie Sie dabei vorgehen erfahren Sie hier in 4 Schritten leicht erklärt.

Inhaberin eines Kleinunternehmens in ihrem Büro beim Überprüfen von Bestellungen
Wer ein eigenes Business aufziehen will, muss ein Gewerbe anmelden | © maxbelchenko / stock.adobe.com

Die Anmeldung eines Gewerbes steht bevor und man selbst weiß nicht, wie der Ablauf genau einzuordnen ist. Für die Anmeldung eines Gewerbes sind nämlich einige Schritte notwendig. Aber keine Angst, besonders kompliziert ist die Anmeldung nicht. Die folgenden Antworten geben einen guten Einstieg in das Thema Gewerbe anmelden. Um nichts falsch zu machen, ist dieser Überblick durchaus ratsam.

Wer kann ein Gewerbe anmelden?

Handelt man mit Waren oder Dienstleistungen oder bietet man diese an, ist eine Gewerbeanmeldung in Deutschland Pflicht. Unsere Gesetzgebung spricht von der sogenannten Gewerbefreiheit, was besagt, dass jeder das Recht besitzt ein Gewerbe anzumelden. An dieser Stelle ist aber darauf zu achten, dass eine Anmeldung allein nicht immer ausreichend ist. Einige Gewerbe benötigen zu dem Gewerbeschein noch eine Gewerbeerlaubnis. Folgende Berufsgruppen brauchen keine Gewerbeanmeldung:

  • Landwirte
  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • oder auch Wissenschaftler.

Auch unter 18jährige dürfen in der Theorie ein Gewerbe anmelden. In der Praxis müssen dafür aber einige zusätzliche Richtlinien beachtet werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.gewerbe-anmelden.info.

In vier Schritten ein Gewerbe anmelden

Schritt 1 – Der Gang zum Gewerbeamt

Der erste Schritt zum Gewerbe anmelden führt einen zum Gewerbeamt. Die Stadt- und Gemeideverwaltung gibt Auskunft, an welchem Ort das entsprechende Amt sich befindet. Während der Anmeldung erfolgt eine Prüfung, ob alle Bedingungen für die Anmeldung eines Gewerbes erfüllt werden. Alle nötigen Daten werden erfasst. Die Daten dienen dazu, den Gewerbeanmeldenden bei den Behörden zu registrieren. Neben dem Finanzamt, interessieren sich unter anderem auch noch die Handwerkskammer und das Handelsregistergericht für das neu entstandene Gewerbe.

Schritt 2 – Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung sind natürlich auch einige Unterlagen erforderlich. Dazu gehört in erster Linie der Personalausweis. Alternativ dazu kann man auch einen Reisepass vorlegen, aber nur in Kombination mit einer Meldebescheinigung. Darüber hinaus kommt es immer darauf an, was für ein Gewerbe man eigentlich anmelden möchte. Es können nämlich zu den gängigen Nachweisen, auch Erlaubnisnachweise hinzukommen, ausgerichtet nach dem anzumeldenden Gewerbe.

Schritt 3 – Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, sucht man die Zuständigkeit des Gewerbeamts. Dabei ist zu beachten, dass die meisten deutschen Städte bezüglich ihrer Verantwortlichkeit ganz unterschiedliche Regelungen getroffen haben. Das heißt, dass unterschiedliche Stellen für die Anmeldung eines Gewerbes verantwortlich sein können. Das Spektrum reicht vom Ordnungsamt bis hin zum Verbraucherschutzamt. Am besten man erkundigt sich bei der Verwaltungseinrichtung seiner Stadt. Ganz leicht ist diese über das Internet aufzurufen. Das erspart auch einen zusätzlichen lästigen Fußweg.

Schritt 4 – Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Das Gewerbe kann auch über einen schriftlichen Antrag angemeldet werden. In der heutigen modernen Zeit, kann man dies auch online tun. Nicht immer ist der Online-Antrag allerdings dann auch als vollständig zu betrachten. Oft ist es nötig, beim Gewerbeamt selber in Person zu erscheinen. Spätestens dann, wenn der Gewerbetreibende seine Unterschrift unter die Anmeldung setzen muss. Das Anmelden und die damit verbundenen Formalitäten unterscheiden sich von Amt zu Amt erheblich. Das eine Amt erlaubt beispielsweise keine Anmeldung per Post, ein anderes bevorzugt Online-Anmeldungen direkt über die eigene  Homepage. Mit etwas Geschick ist das dahinter stehende Prozedere ganz leicht zu überblicken. Die Stadt Hamburg beispielsweise bietet dem Bürger eine gute Übersicht über die verschiedenen Formulare für die Anmeldung an: www.hamburg.de. Ein extra Download-Center erklärt, welche Formulare letztlich für eine Anmeldung nötig sind.

Fazit
Wer ein Gewerbe anmelden will, muss mit einigen Formalitäten rechnen. Diese halten sich aber im überschaubaren Rahmen, sodass die Anmeldung an sich relativ zügig erfolgt. Bevor man die Anmeldung in Angriff nimmt, ist eine kleine Recherchearbeit durchaus zu empfehlen. Die zuständigen Ämter bieten zu ihren Internetauftritten auch zusätzliches Informationsmaterial an. Damit ist ein Überblick mehr als schnell gewonnen und dem Gewerbe stehen dann im Anschluss alle Möglichkeiten der unternehmerischen Entfaltung offen.

Über Ringo Dühmke 640 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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