Export von Waren – Was Sie bei Auslandsgeschäften beachten müssen

Der Export von Waren kann für ein Unternehmen sehr gewinnbringend sein, wenn der Auslandshandel akribisch genau durchdacht und vorbereitet wurde.

Export Waren
Der Export von Waren muss gut organisiert werden | © SpaceOak / stock.adobe.com

Wenn das Geschäft floriert, liegt es für so manchen Unternehmer nahe, seine Waren auch im Ausland anzubieten. Das Exportgeschäft kann zur deutlichen Umsatzsteigerung beitragen, vorausgesetzt, der Unternehmer kennt sich mit den Bestimmungen aus, die damit in Zusammenhang stehen.

Dank Luftfracht, Schiffsverkehr und Schienenanbindung, ist es heute recht zeitnah möglich, seine Waren ins Ausland zu verschicken. Für welches Verkehrsmittel Sie sich entscheiden, hängt zum einen von der Entfernung des Exportlandes ab und zum anderen von den Kosten, die dafür aufgebracht werden müssen. Luftfracht ist sicher die schnellste Variante, aber nicht immer die günstigste.

Unterschied: Intrahandel und Extrahandel

Beim Export von Waren werden zwei Handelskategorien unterschieden:


Auch wenn der Intrahandel unkomplizierter abläuft als der Extrahandel, kann es zu Problemen mit den ausländischen Handelspartnern kommen. Lassen sich die Probleme untereinander nicht aus der Welt schaffen, sollten Sie Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen. Die Wirtschaftsdetektei detektei-system.de hat sich genau auf solche Fälle spezialisiert und ist nicht nur für Exportneulinge eine gute Hilfe – denn Unstimmigkeiten im Exportgeschäft (häufig Zahlungsausfälle), können schnell ein ungeplanter Kostenfaktor in Ihrem Unternehmen werden.

Exporthandel – diese Punkte im Vorfeld prüfen

Wer das erste Mal ins Exportgeschäft eintritt, begibt sich auf unbekanntes Terrain. Damit der Handel den Erfolg bringt, den er bringen soll, ist Blauäugigkeit und Optimismus fehl am Platze. Zuallererst müssen Sie Recherche betreiben und sich mit den Bestimmungen des Ausfuhrlandes auseinandersetzen.


  1. In welchem Land möchte ich meine Waren verkaufen und bestehen eventuell Handelsbeschränkungen?
  2. Sollen die Waren in ein Nicht-EU-Land geliefert werden? Wenn ja, welche Zollbestimmungen gelten?
  3. Gibt es Einfuhrbeschränkungen im Zielland, hinlänglich der verwendeten Materialien meiner Waren?
  4. Welche Lieferbedingungen kann ich einhalten? (ist genug Ware im Vorlauf vorhanden, Dauer der Lieferzeit)
  5. Welcher Transportweg ist für mich realisierbar (Spedition, Frachtflug, Bahn, Schiff)?

Ausfuhranmeldung und Handelsrechnung

Ohne Papierkram geht es schon bei Inlandsgeschäften nicht, wer ins Ausland exportieren will, muss sich auf weit mehr Bürokratie einstellen. Zwei wesentliche Formalitäten sind die Ausfuhranmeldung und die Handelsrechnung.

➔ Ausfuhranmeldung bei Export in Nicht-EU-Länder

Wer Waren in Länder exportiert, die nicht Mitglied der EU sind und deren Warenwert 1000 Euro übersteigt, der muss eine sogenannte Ausfuhranmeldung beantragen. Die Prozedur erfolgt elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS, näheres dazu auf zoll.de. Jede Ware muss einzeln deklariert und in sogenannte Zolltarifnummern eingruppiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Waren exportiert werden, die nicht gegen die Ausfuhrbestimmungen verstoßen.

➔ Handelsrechnung bei Export in Nicht-EU-Länder

Das zweite wichtige Dokument beim Export in nicht zur EU gehörende Länder ist die Handelsrechnung. Sie dient dazu, dem Zoll den Warenwert zu belegen. Die Handelsrechnung muss von außen gut sichtbar an der Ware angebracht sein und unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des versendenden Unternehmens
  • Name und Anschrift des Empfängers (Kunden)
  • Umsatzsteuer ID und EORI Nummer (ehemals Zollnummer)
  • Handelsregisternummer
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Warenbeschreibung und Angabe der Liefermenge
  • Zolltarifnummer
  • Lieferdatum
  • Entgeld aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
  • Firmenstempel und Unterschrift

Downloadtipp: Kostenlose Muster-Handelssrechnung im PDF-Format auf iloxx.de.

Zahlungsbedingungen beim Export-Handel

Damit der Handel im Ausland ohne finanzielle Einbußen vonstattengehen kann, müssen im Vorfeld alle Zahlungsmodalitäten geklärt werden. Das ist besonders wichtig, wenn der Exporthandel noch in den Kinderschuhen steckt, oder ein neuer Kunde hinzugewonnen wurde. Kaufvertrag und Zahlungsbedingungen müssen so formuliert werden, dass beide Seiten zufrieden sind. Kunden, die in Vorleistung gehen sollen, sind wahrscheinlich genauso abgeneigt, wie ein Unternehmer, der bei „Zahlung nach Erhalt der Ware“ aufgrund langer Transportwege Wochen auf sein Geld warten muss. In der Wirtschaft wird zwischen zwei Zahlungsvarianten unterschieden:

➔ Dokumentäre Zahlungsbedingungen

Bei dokumentären Zahlungsbedingungen ist der Versender, also Sie als Unternehmen, in der Pflicht, alle erforderlichen Export-Dokumente vorzulegen. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, erhält der Exporteur vom Empfänger das Geld. Zwischenglied hierbei sind Banken, die den Zahlungsverkehr kontrollieren, indem sie die Dokumente prüfen, weiterleiten und letztendlich die Zahlung anweisen.

➔ Nichtdokumetäre Zahlungsbedingungen

Die nichtdokumentären Zahlunsgbedingungen sind weniger aufwendig, aber auch risikoreicher. Hier werden die Zahlungsmodalitäten direkt zwischen Exporteur und Auslandskunde festgelegt. Dazu zählen zum Beispiel ein festgelegtes Zahlungsziel, etwa 60 Tage nach Erhalt der Ware, oder eine Vorauszahlung seiten des Kunden. Blindes Vertrauen ist hier fehl am Platz, denn selbst ein kurzer Zahlungsverzug, kann für ein Unternehmen den Anfang vom Ende bedeuten.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.