Arbeitsvertrag aufheben – Das müssen Sie beachten!

Manchmal ist es besser, wenn Sie einen Arbeitsvertrag aufheben, statt ihn gleich zu kündigen. Wie Sie vorgehen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag aufheben wollen, lesen Sie hier.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus einem Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag muss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich getroffen werden | © simoneminth / stock.adobe.com

In der Arbeitswelt kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer ein attraktives Jobangebot bekommt, aber durch eine bestimmte Kündigungsfrist bei seinem alten Arbeitgeber die neue Stellung nicht rechtzeitig antreten kann. In solchen Fällen kann er versuchen, seinen Arbeitsvertrag aufheben zu lassen. Aber auch der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer jederzeit aufgrund betriebsbedingter Anforderungen einen Aufhebungsvertrag anbieten, wenn er keine normale Kündigung aussprechen möchte. Dabei ist aber einiges zu beachten.

Arbeitsvertrag aufheben durch Aufhebungsvertrag

Wer seine Stellung mittels eines Aufhebungsvertrages beenden möchte, der muss in den meisten Fällen kompromissbereit sein, denn eine solche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist immer einvernehmlich zu treffen. Durch die geltende Vertragsfreiheit können die inhaltlichen Bestandteile des Aufhebungsvertrags von Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbst bestimmt werden. So gelten beispielsweise nicht die normalen Vorschriften bezüglich des Kündigungsschutzes. Zu beachten ist auch, dass ein Aufhebungsvertrag stets in schriftlicher Form vorliegen muss. Durch einen schriftlich fixierten Aufhebungsvertrag wird der Arbeitnehmer geschützt, denn es besteht Rechtssicherheit in eventuell zu führenden Prozessen vor dem Arbeitsgericht.

Ordentliche Kündigung oder Arbeitsvertrag aufheben?

Da ein Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist nicht berücksichtigen muss, ist ein Aufhebungsvertrag nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stellung gefunden hat. Ist dies nicht der Fall, sollte vom Arbeitnehmer stets eine ordentliche Kündigung angestrebt werden, da nur sie den sofortigen Bezug von Arbeitslosengeld garantiert und man auf diese Weise die Zeit bis zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages überbrücken kann.

Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag?

Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag, in dem eine abweichende Kündigungsfrist sowie die Zahlung einer Abfindung vereinbart wird, kann die Agentur für Arbeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit aussetzen, so dass ein „Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs“ in Kraft tritt, da eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Außerdem darf die Agentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld für mindestens 12 weitere Wochen verweigern. Grund dafür ist die Tatsache, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis aus freien Stücken beende hat. Das Arbeitslosengeld muss allerdings gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag einer Entlassung durch den Arbeitgeber aus dem Weg gegangen ist. Damit der Arbeitnehmer das volle Arbeitslosengeld erhält, muss er den Aufhebungsvertrag spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit bekannt machen.

Neue Arbeit nach Aufhebungsvertrag

Wer mit seinem bisherigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, darf sofort eine neue Stellung antreten, denn bei der Aufhebung des Arbeitsvertrages wurde ja auf eine ordentliche Kündigungsfrist verzichtet, so dass der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt sofort wieder zur Verfügung steht. Zudem ist ja eine neue Stellung in den allermeisten Fällen überhaupt erst der Anlass, einen Arbeitsvertrag aufheben zu lassen.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

2 Kommentare

  1. Was geschieht mit meinen Anspruch auf Resturlaub und eventuellen überstunden die angefallen sind?

  2. …wird verhandelt in den Betrag der dan Abfindung genannt wird. Alles frei verhandelbar.

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