In Unternehmen werden immer wieder neue Mitarbeiter eingestellt. Zu Beginn einer Neueinstellung bedarf es einer Einarbeitung, damit sich ein neuer Kollege in seiner Funktion zurechtfindet. Hierzu unsere Checkliste.
1. Sicherheitsunterweisung
Für den Fall, dass im Unternehmen Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, sollte der neue Arbeitnehmer in diese Bestimmungen eingewiesen werden.
2. Betriebsausweis aushändigen
Benötigt er einen Ausweis, um die Räumlichkeiten des Unternehmens betreten zu können, sollte dieser gleich zu Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden und der neue Kollege eine Einweisung erhalten, wie der Ausweis zu handhaben ist.
3. Aufgabenbereich erklären und Kompetenzen festlegen
Obwohl sich der neue Arbeitnehmer sicher aufgrund einer Ausschreibung im Unternehmen beworben hat, ist es notwendig, ihm noch einmal darzulegen, welche Funktionen er genau zu übernehmen hat und welche seine Kompetenzen sind. Zwar sind Stellenausschreibungen nicht selten sehr detailliert, allerdings gibt es stets einzelne Aufgaben, die in einer Stellenausschreibung nicht zur Genüge dargestellt werden können.
4. Erfahrenen Kollegen zur Seite stellen
Vielleicht ist es gut, dem neuen Arbeitnehmer einen erfahrenen Kollegen an die Seite zu stellen, der ihn in die einzelnen Aufgaben einarbeitet. Im Idealfall ist der Vorgänger noch im Unternehmen und kann diese Aufgabe übernehmen. Dies hätte den Vorteil, dass der neue Mitarbeiter aus erster Hand erfährt, wofür er zuständig ist.
5. Vorstellung der Kollegen
Bei einer Neueinstellung ist es vor allem notwendig, den neuen Mitarbeiter allen Kollegen vorzustellen, damit alle wissen, dass ein neuer Kollege im Unternehmen ist und sein Gesicht kennen. Wenn ein Unternehmen in einzelne Abteilungen aufgeteilt ist, genügt es vermutlich, den neuen Kollegen in seiner Abteilung vorzustellen. Durch eine solche Vorstellung werden Missverständnisse vermieden. Zudem lernt auch der neue Mitarbeiter alle Kollegen und ihre jeweilige Funktion kennen und weiß, an wen er sich im Zweifel wenden muss.
6. Vorgesetzte und Betriebsrat vorstellen
Für neue Mitarbeiter ist es auch wichtig zu erfahren, wer seine unmittelbaren Vorgesetzten sind. Dadurch ist er stets im Bilde, wer für ihn zuständig und welcher Kollege ihm gegenüber weisungsbefugt ist. In diesem Zusammenhang kann es gut sein, ihn mit dem Organigramm des Unternehmens vertraut zu machen, damit ihm die vorhandenen Strukturen im Ganzen deutlich werden. Ebenfalls wichtig ist es, dem neuen Kollegen den Betriebsrat vorzustellen.
7. Arbeitsplatz zeigen
Zur Einarbeitung gehört auch, dass man dem neuen Kollegen seinen Arbeitsplatz zeigt und ihn mit den technischen Gegebenheiten bekannt macht. Beispielsweise sollte man dem Arbeitnehmer zeigen, wo sich Kopierer, Faxgerät oder Drucker befinden. Damit vermeidet man, dass er während seiner ersten Tage und Wochen ständig fragen muss.
8. Führung durch das Unternehmen
Außerdem sollte jeder neue Kollege während seiner Einarbeitung eine Führung durch das gesamte Unternehmen erhalten. Vor allem muss er für Notfälle Kenntnis über mögliche Fluchtwege erhalten und es sollte eine Einführung über Verhaltensweisen in Brand- oder sonstigen Notfällen stattfinden.
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