Weiterbildungsprämie soll Motivation & Durchhaltevermögen steigern

In vielen Berufen herrscht Fachkräftemangel. Nur wenige wollen sich freiwillig und auf eigene Kosten fortbilden. Um die Attraktivität für Weiterbildungen zu steigern, soll es nun eine Weiterbildungsprämie geben.

Weiterbildungsprämie
Weiterbildungen erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt | © Gorodenkoff / stock.adobe.com

Überall in Deutschland herrscht Fachkräftemangel. So zumindest hört man es ständig in den Medien oder liest es in Tageszeitungen. Besonders betroffen soll immer noch die Branche Altenpflege sein. Laut dem Statistik-Portal Statista fehlen aber auch Ingenieure und Fachkräfte im Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, schicken immer mehr Unternehmen Ihre Mitarbeiter auf spezielle Weiterbildungen.

Einem Bericht der WirtschaftsWoche zufolge investierten Unternehmen im Jahr 2013 rund 33,5 Milliarden Euro in die Weiterbildung. Im Vergleich zum Jahr 2010 war das ein Plus von 16 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl in den zwei vergangenen Jahren erneut gestiegen ist, da der Fachkräftemangel in Unternehmen immer deutlicher wird.

Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen fraglich

Das viele Unternehmen auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter setzen, ist wirklich lobenswert. Was aber passiert mit den Langzeitarbeitslosen und geringqualifizierten Beschäftigten? Sie bleiben häufig auf der Strecke. Laut dem IAB-Kurzbericht 20/15 vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind seit 2010 bis heute etwa jährlich eine Million Menschen langzeitarbeitslos. Die Zahlen sind wirklich erschreckend. Weiterhin heißt es, dass etwa jeder Dritte Arbeitslose schon mindestens ein Jahr arbeitslos ist. Hier fehlen natürlich die finanziellen Mittel, um in eine Weiterbildung zu investieren. Aber nicht nur das, besonders vielen Jüngeren fehlt einfach die Motivation überhaupt eine Ausbildung, noch eine Fortbildung zu beenden. Die Gründe sind hier natürlich verschieden. Die einen haben schlicht und einfach keine Lust, die anderen haben einfach große Angst zu versagen und brechen lieber ab, bevor es „peinlich“ wird.

Fakt ist aber, dass es Langzeitarbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt haben. Wer was im Leben erreichen will, muss etwas dagegen tun.

Bundeskabinett ändert Weiterbildungsstärkungsgesetz

Um genau solche Menschen zu unterstützen und von der faulen Couch zu holen, hat das Bundeskabinett (siehe Bundesamt für Arbeit und Soziales) das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (kurz: AWStG) endlich überarbeitet. In den letzten Jahren wurde sehr deutlich, dass es von Jobcentern und Arbeitsagenturen immer weniger Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen gab. Die sinkenden Gelder für Qualifizierungen und Weiterbildungen waren schon länger ein Dorn im Auge und sollen mit dem neuen Gesetz endlich der Vergangenheit angehören. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll den betroffenen Personen, also speziell den Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten, der Zugang zu einer besseren Bildung erleichtert werden.

Das beinhaltet der neue Gesetzesentwurf speziell für Weiterbildungswillige:

➜ Weiterbildungsprämie als Motivation

Um den Anreiz ein wenig zu erhöhen, soll es voraussichtlich ab dem 1. August 2016 eine Weiterbildungsprämie für Arbeitslose von 2.500 Euro geben. Sie wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt. So bekommen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung nach Bestehen der Zwischenprüfung 1.000 Euro ausgezahlt und nach Bestehen der Abschlussprüfung eine weitere Prämie von 1.500 Euro. Das soll den Fortbildungsteilnehmern einen Anreiz geben die begonnene Aus- bzw. Weiterbildung zu beenden.


Auf dieses neue „Programm“ hat sich die WBS Training AG mit ihren 170 Standorten schon sehr gut vorbereitet. Sie bietet ihren Kunden bereits ab Juni zahlreiche Weiterbildungen mit eventueller Prämie an. Vorausgesetzt ist und bleibt natürlich das Inkrafttreten des Gesetzes.

Sollten für eine abschlussbezogene Weiterbildung notwendige Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen, etc. fehlen, so gibt es auch für solche Arbeitnehmer eine Förderleistung. Voraussetzung allerdings ist, dass diese für die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung notwendig sind.

➜ Förderung von Mitarbeitern in kleinen und mittleren Unternehmen

Eine weitere Neuerung, die ab dem Juni in Kraft treten wird, ist die Förderung von Mitarbeitern (jünger als 45 Jahre) in kleinen und mittleren Unternehmen, die sich einer beruflichen Weiterbildung auf eigene Kosten außerhalb der Arbeitszeiten unterziehen. Somit soll gewährleistet sein, dass diese Mitarbeiter, die sich freiwillig nach dem Feierabend oder am Wochenende fortbilden, unterstützt werden.

➜ Qualifizierung für Arbeitnehmer während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Wenn Unternehmen schließen oder umstrukturiert werden, dann landen Arbeitnehmer in so genannte Transfergesellschaften. Nach der Gesetzesänderung soll es auch möglich sein, dass diese Arbeitnehmer an Weiterbildungen teilnehmen können und diesbezüglich gefördert werden – trotz Transferkurzarbeitergeld. Dazu muss aber der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten tragen.

Mit der Gesetzesänderung will der Staat mehr Langzeitarbeitslosen und geringqualifizierten Beschäftigten neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnen.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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