Sinnvolles Werbeschild oder verkehrsgefährdendes Hindernis?

Wer nicht wirbt, stirbt! Das heißt aber nicht, dass jeder Werbeschilder aufstellen kann, wie und wo er will. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Ein weißes Werbeschild mit der Aufschrift "Hier werbe ich!" steht auf einer Grünfläche neben einer Vekehrsstraße.
Werbeschilder sind ein wichtiger Bestandteil des Marketing-Mixes. | © Calado / stock.adobe.com

Trotz digitaler Medien ist ein Städtebild ohne Werbeschilder nicht mehr vorstellbar. An Hauswänden, Bushaltestellen, Baustellenzäunen oder auf Freiflächen – überall springt den Passanten und Autofahrern Reklame ins Auge. Neben Produkten wird für Dienstleistungen, Veranstaltungen oder Vereine geworben. Aber wo dürfen diese Werbeschilder überhaupt angebracht sein? Was gilt es zu beachten und welche rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten?

Baurecht ist Ländersache

Ob Bayern oder Schleswig-Holstein, ob Saarland oder Brandenburg, die genauen Vorschriften für das Aufstellen von Außenwerbung variieren von Bundesland zu Bundesland. Trotzdem gibt es einige allgemeingültige Grundsätze, die es unabhängig von der regionalen Gesetzgebung zu beachten gilt:

1. Bild-, Schrift-, Licht- oder Tonwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist untersagt, wenn sie die Verkehrsteilnehmer ablenken, belästigen oder gefährden könnte.

2. Werbeanlagen in der freien Landschaft (zum Beispiel auf einer Wiese) sind nur zulässig, wenn sie sich an der Stätte der Leistung befinden. Stätte der Leistung ist unter anderem eine Gaststätte, die das beworbene Bier ausschenkt, das Fitness-Center, das für seine Sauna wirbt oder die Keksfabrik, die den Werksverkauf publik macht.

3. Werbeanlagen auf einem Streifen von 40 Metern neben den Autobahnen und von 20 Metern entlang der Landstraßen sind nicht zulässig.

4. An Brücken außerhalb geschlossener Ortschaften, an Ampeln, Verkehrsschildern oder Bäumen dürfen keine Werbeanlagen angebracht sein. Die Sicht auf Schilder und Ampelanlagen muss frei sein.

5. In Wohnanlagen wird das Aufstellen von Werbeanlagen ebenfalls streng reglementiert. Besonders Lichtwerbung fällt hier schnell in den Bereich „Belästigung der Anwohner“. Lediglich für kirchliche, kulturelle, politische oder sportliche Werbezwecke werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.


6. Für das Aufstellen von Werbeanlagen auf privaten Grundstücken ist eine Baugenehmigung vorzuweisen, für öffentliche Flächen muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden.

Sicher werben mit Genehmigung

Wie die Auswahl der Werbeschilder zeigt, ist es nicht unmöglich, einen geeigneten und rechtskonformen Standort zu finden. Zum einen können die Werbetreibenden auf Werbeflächen zurückgreifen, die gewerblich vermietet werden (Plakatwände, Litfaßsäulen), zum anderen erteilen die Bauämter bei entsprechender Antragstellung auch Genehmigungen. Wichtig ist es, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und Kontakt zu den örtlichen Behörden aufzunehmen.

» Wartezeiten einkalkulieren

Außerdem ist die Dauer des Genehmigungsverfahrens in die eigene Planung für die Werbemaßnahme einzubeziehen. Genehmigungsfristen bis zu drei Monaten sind gesetzlich zulässig und werden oft ausgeschöpft. Der rechtzeitige Gang zur Behörde stellt somit einen entscheidenden Faktor zum Erfolg der Werbemaßnahme dar – insbesondere bei zeitlich befristeten Aktionen.

Werden Werbeschilder, die unter die entsprechenden Auflagen der Anlagen zur Außenwerbung fallen, ohne Genehmigung aufgestellt oder angebracht, kann dies kostspielig werden. Neben dem Rückbau kommen Bußgelder und gegebenenfalls sogar Punkte in Flensburg ins Spiel, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde.

Fazit: Werbeschilder sind und bleiben ein wichtiger Bestandteil des Marketing-Mixes. Doch soll die Werbebotschaft die Zielgruppe erreichen, müssen der rechtliche Rahmen und die bauamtlichen Vorschriften beachtet werden.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*