Ist Urlaubsgeld pfändbar?

Ist Urlaubsgeld pfändbar? Diese Frage stellen sich viele, deren Gehalt zum Teil gepfändet wird. Ein großer Unterschied besteht zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt.

Eine Frau mit Strohhut sitzt auf einer Bank. Neben ihr steht ein Reisekoffer.
Der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt entscheidet, ob Sie in den Urlaub können. | © Prostock-studio / stock.adobe.com

Immer öfter geraten Arbeitnehmer in eine wirtschaftliche Schieflage. Sie sind gezwungen, Kredite aufzunehmen oder sich von anderer Stelle Geld zu besorgen, um Rechnungen zahlen und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ist man dann aber dennoch nicht mehr in der Lage, seine offenen Rechnungen fristgerecht zu begleichen, kann es durch ein Gerichtsverfahren zu einer Pfändung kommen.

Neben der Pfändung von privatem Eigentum durch den Gerichtsvollzieher gibt es auch die überaus unangenehme Pfändung des Einkommens. Eine solche Lohnpfändung ist vor allem deswegen unangenehm, weil dem Arbeitgeber die unschöne Aufgabe zugemutet wird, die Pfändung durch Errechnung des Pfändungsbetrages, das Einbehalten sowie die Überweisung des Geldes an den Gläubiger umzusetzen. Viele von einer Pfändung betroffene Arbeitnehmer wissen aber nicht, ob neben dem Gehalt auch das Urlaubsgeld pfändbar ist.

TIPP: Dies ist in Paragraph 850a, Ziffer 1 ZPO (Zivilprozessordnung) gesetzlich geregelt.

Urlaubsgeld pfändbar, oder nicht?

Die Unpfändbarkeit des Urlaubsgeldes ergibt sich aus der Tatsache, dass das Urlaubsgeld eine freiwillige Gratifikation des Arbeitgebers ist, die dem Arbeitnehmer einmal im Jahr zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt gewährt wird.

Auch Geld aus nicht genutzten Urlaubstagen darf nicht gepfändet werden. Da es sich dabei um eine direkte Abgeltung von berechtigten Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers handelt. Zu beachten ist bei der Unpfändbarkeit von Urlaubsgeld allerdings, dass die Höhe des Urlaubsgeldes ein gewisses Maß nicht übersteigt. In der Regel gilt ein Urlaubsgeld als angemessen, wenn es nicht höher als ein normales Monatsgehalt ist. Dabei ist es dann auch völlig egal, wie hoch das normale Arbeitsentgelt ist. Das Urlaubsgeld bleibt auch bei sehr hohem Monatseinkommen unpfändbar.

TIPP: Beachten Sie die spezifischen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Urlaubsentgelt ist im Gegensatz zu Urlaubsgeld pfändbar

Zwar ist das Urlaubsgeld nicht pfändbar, das Urlaubsentgelt dagegen schon, denn es stellt ja das ganz normale Gehalt dar, welches während der Urlaubszeit gezahlt wird. Deshalb ist in jedem Fall zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt zu unterscheiden.

Wer von einer Lohnpfändung betroffen ist und nicht weiß, wie er sich verhalten muss bzw. was er gegen eine Pfändung tun kann, der sollte sich Rat von einem kompetenten Schuldnerberater holen. Er kann wertvolle Hinweise geben, wie man sich im Falle einer Pfändung verhält. Zudem zeigt er, welche Möglichkeiten man hat, sie abzuwenden oder wie man mit Gläubigern verhandelt, um schnellstmöglich aus dem Teufelskreis einer Pfändung zu entkommen.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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