Großraumbüro: Wie viel Platz steht einem Mitarbeiter zu?

In einem Großraumbüro ist es oft eines: eng. Hier sitzen die Mitarbeiter nicht selten dicht gedrängt wie Hühner auf der Stange. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Angestellte bei der Arbeit in einem Großraumbüro
Die Arbeit in einem Großraumbüro erfordert Disziplin | © contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Stellen Sie sich einmal vor, Sie müssten mit 50 anderen Menschen in einem einzigen Büro arbeiten? Mit genügend Platz ist das sicherlich kein Problem, doch die Realität sieht nicht selten anders aus. Hier sitzen die Mitarbeiter dicht beieinander, haben wenig Ablagefläche und können die Beine kaum ausstrecken. Kein Wunder also, dass sich da viele regelrecht eingepfercht und unwohl fühlen.

Es ist aber nicht nur der geringe Arbeitsplatz und das Gefühl der Enge, die das Arbeiten erschweren. Sich zu konzentrieren, während andere neben einem telefonieren oder sich unterhalten, ist auch nicht gerade einfach. Sicherlich macht Gruppenarbeit Büroräume notwendig, die Kommunikation fördern, aber dann sollten diese auch jedem Mitarbeiter genügend Platz bieten, um sich wohl fühlen zu können.

Passendes Großraumbüro finden

Wer gerade seine Firma gegründet hat und noch auf der Suche nach einem passenden Großraumbüro ist, der sollte von Anfang an alles richtig machen. Dazu gilt es die richtige Bürogröße zu ermitteln. Viele Immobilienseiten können da weiter helfen.

Nehmen wir als Beispiel mal die Büroimmobilien Website von JLL:

Suchen Sie bei JLL Büroimmobilien, können Sie eine ganz tolle Funktion namens „Büroflächenrechner“ nutzen. Dazu müssen Sie lediglich den Raumtyp auswählen, angeben für wie viele Personen der Raum sein soll, und wie viele dieser Räume Sie benötigen. Danach können Sie noch weitere Räume hinzufügen und sich anschließend anzeigen lassen, wie viel Fläche Sie letztlich benötigen. Im letzten Schritt können Sie sich dann gleich noch Büroimmobilien anzeigen lassen, die Ihrem Flächenbedarf entsprechen.

Diese Regeln gelten für den Arbeitsplatz

Wer gerade erst noch auf der Suche nach einer Büroimmobilie ist, für den ist solch ein Büroflächenrechner wirklich hilfreich. Wer allerdings schon ein Großraumbüro besitzt und immer mehr Mitarbeiter einstellt, der könnte diese durch den stetig größer werdenden Platzmangel regelrecht einpferchen.

Um diese Problematik zu verhindern, sollten Sie wissen, dass es einige Vorschriften und Gesetze gibt, die regeln, wie viel Platz einem Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zustehen. Diese Regeln nachfolgend im Detail:


➤ Regel Nr. 1:

Es muss grundsätzlich für jeden Mitarbeiter genügend Platz vorhanden sein, um ungehindert Türen und Schubladen öffnen zu können. Pro Arbeitsplatz sollte jedem Arbeitnehmer daher eine Fläche zwischen 8 und 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Schreibtisch inklusive. Kommen technische Gerätschaften, Ablagefläche oder ein Platz für Kunden hinzu, muss die Fläche dementsprechend größer ausfallen.

➤ Regel Nr. 2:

Zur Arbeitsfläche kommt noch die Bewegungsfläche hinzu. Jeder Mitarbeiter muss sich ungehindert bewegen und auch mal die Beine ausstrecken können. Damit es zu keinen Zusammenstößen mit anderen Mitarbeitern kommt, sollte die Bewegungsfläche daher mindestens 1,5 Quadratmeter betragen.

Damit Mitarbeiter ungehindert mit dem Stuhl zurückrollen können, sollte die Mindestbewegungsfläche zudem 100 Zentimeter tief sein.

➤ Regel Nr. 3:

Obendrein ist auch die Höhe des Büroraumes genau geregelt. Diese sollte zwischen 2,5 und 3,25 Meter betragen.

bis zu 50 Quadratmeter ➜ 2,50 Meter
mehr als 50 Quadratmeter ➜ 2,75 Meter
mehr als 100 Quadratmeter ➜ 3,00 Meter
mehr als 2000 Quadratmeter ➜ 3,25 Meter

➤ Regel Nr. 4:

Auch die Verkehrswege zu beispielsweise den Aktenschränken oder den Türen, die gleichzeitig auch als Fluchtwege fungieren, müssen eine bestimmte Breite haben. Die Breite ist dabei abhängig von der Anzahl der Raumnutzer:

bis 5 Nutzer ➜ mindestens 87 Zentimeter
bis 20 Nutzer ➜ mindestens 100 Zentimeter
bis 100 Nutzer ➜ mindestens 125 Zentimeter
bis 250 Nutzer ➜ mindestens 175 Zentimeter
bis 400 Nutzer ➜ mindestens 225 Zentimeter

Gänge zu persönlich zugewiesenen Arbeitsplätzen müssen nur 60 Zentimeter breit sein. Nur gelegentlich genutzte Gänge zu beispielsweise den Fenstern oder den Heizkörpern hingegen nur 50 Zentimeter.

Fazit:

Nur wenn Sie diese Regeln in Ihrem Großraumbüro einhalten, können Sie sicher gehen, dass es Ihren Mitarbeitern gut geht. Sollten Sie hingegen Mitarbeiter sein und sich zu sehr eingeengt fühlen, dann reden Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber über dieses Problem. Wer sich unwohl fühlt, der kann schließlich nicht vernünftig arbeiten und ist schneller gestresst. Und das wiederum macht laut dem Deutschen Ärzteblatt schneller krank.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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