Betriebliche Altersvorsorge – 4 Möglichkeiten vorgestellt

Wer im Alter nicht auf eine bestimmte Lebensqualität verzichten will, der sollte sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge absichern. Welche Möglichkeiten Sie haben, lesen Sie hier.

Junges Paar unterschreibt einen Vertrag
Sorgen Sie schon in jungen Jahren für Ihr Alter vor | © contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Die normalen Rentenbeträge werden in der Zukunft immer weiter sinken, so dass Rentenbezieher andere Einnahmequellen benötigen, um ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Aus diesem Grund rät der Gesetzgeber den Arbeitnehmern immer wieder zu weiteren Maßnahmen, um das Leben im Alter abzusichern.

Ein Baustein für ein sorgenfreies Leben ist die betriebliche Altersvorsorge. Eine solche Vorsorge hat mehrere Vorteile. So wird sie vom Staat steuerlich begünstigt, ist sozialabgabenfrei und kann bei einem Wechsel des Arbeitgebers mitgenommen werden. Zudem wird eine betriebliche Altersvorsorge in der so genannten Ansparphase nicht auf Hartz IV angerechnet, der Begünstigte kann den Beginn der Rentenzahlung selbst festlegen und kann entscheiden, ob er eine Altersrente (lebenslang) erhalten möchte oder eine einmalige Auszahlung seines angesparten Kapitals wünscht.

Der wichtigste Vorteil ist aber die Tatsache, dass die betriebliche Altersvorsorge ein vom Staat gesetzlich geschütztes Angebot ist. Eine solche Altersvorsorge kann verschiedene Formen haben. Das Stichwort dabei heißt Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehaltes in eine Altersvorsorge eingezahlt. Vier Möglichkeiten für die private Altersvorsorge stellen wir Ihnen hier vor:

1. Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge

Möchte ein Arbeitnehmer in eine Pensionskasse eintreten, ist dies nur möglich, wenn sein Arbeitgeber die Erlaubnis dazu erteilt. Zudem kann dieser auch die entsprechende Pensionskasse aussuchen, über die die betriebliche Altersvorsorge abgewickelt werden soll. Mit einer Pensionskasse spart nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber erheblich bei den Sozial- und Steuerabgaben, weshalb er in der Regel dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge zustimmen wird. Bei dieser Form der so genannten Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse werden die Beiträge direkt vom Bruttolohn einbehalten und vom Arbeitgeber abgeführt. Dadurch senkt sich zwar der Bruttolohn, gleichzeitig verringern sich aber auch die Steuer- und Sozialabgaben.

2. Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge

Bei einer Direktversicherung werden durch eine Gehaltsumwandlung Teile des Bruttogehaltes für die Altersvorsorge angespart. Der Arbeitnehmer muss für solche Beiträge zur Direktversicherung keine Steuern zahlen. Die Beiträge für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu 4 Prozent der Bemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich werden für einen Festbetrag von maximal 1.800 Euro keine Steuern und Sozialabgaben vom Staat eingefordert. Eine Direktversicherung ermöglicht es dem Arbeitnehmer also, sich mit Hilfe eines geringen Aufwandes eine ansehnliche Zusatzrente anzusparen.

3. Unterstützungskasse als betriebliche Altersvorsorge

Die Unterstützungskasse stellt eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge dar. Unterstützungskassen sind zumeist eigenständige Institutionen (GmbH, Verein) und bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge werden die Zahlungen, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurden, über den Arbeitgeber an die Unterstützungskasse gezahlt. Bei der betrieblichen Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse kann der Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters zwischen einer lebenslangen Rente oder einer ein- bzw. mehrmaligen Kapitalauszahlung wählen.

4. Pensionsfonds zur betrieblichen Altersvorsorge

Eine in der Bundesrepublik Deutschland seltene und auch nicht immer sichere Form der betrieblichen Altersvorsorge sind so genannte Pensionsfonds. Sie werden vor allem von Versicherungen, Banken oder einzelnen Großunternehmen angeboten. Pensionsfonds haben eine besondere Art, mit dem Kapital des Anlegers umzugehen, denn sie investieren das eingezahlte Kapital fast immer in Aktien. Hierbei sind sie allerdings an die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebunden, damit die Sicherheit des Geldes gewährleistet ist. Zur Sicherheit prüft die BaFin regelmäßig das Handeln der Pensionsfonds und es wurde festgelegt, dass mindestens 70 Prozent des Kapitals in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden müssen.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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