BAföG Zuverdienst – Auswirkungen und Grenze des Nebeneinkommens

Wie viel Zuverdienst ist beim BAföG erlaubt, wo liegen die Grenzen und werden Partner und Kinder mit angerechnet? Alle Antworten hier.

BAföG Zuverdienst
Trotz Einkommen könnte sich ein BAföG-Anspruch ergeben – © made_by_nana / stock.adobe.com
Eine weiterführende Ausbildung lässt sich häufig nicht allein durch den BAföG-Zuschuss finanzieren. Darum jobben viele Schüler und Studenten noch nebenbei. Wenn Sie BAföG beziehen oder beantragen möchten, fragen Sie sich vielleicht, wie sich solche Einkünfte auf Ihre Förderung auswirken. Nebeneinkommen sind dem BAföG-Amt rechtzeitig und in voller Höhe zu nennen. Bei der Suche nach einem BAföG Zuverdienst ist es daher wichtig, über die Freibetragsgrenzen informiert zu sein. Sofern Sie Kinder haben oder verheiratet sind, fließen auch diese Faktoren in die Zuschussberechnung mit ein. Wenn Sie sich gut auskennen, können Sie die vielen Regelungen rund um die BAföG-Berechnung zu Ihrem Vorteil nutzen.

BAföG Zuverdienst – Wie viel ist erlaubt und wo ist die Grenze?

Um herauszufinden, wie sich ein BAföG Zuverdienst auswirkt, müssen wir uns zunächst die Bedarfsermittlung genauer ansehen. Grundsätzlich wird das im Bewilligungszeitraum erzielte Einkommen auf den Bedarf angerechnet. In der Regel handelt es sich bei diesem Zeitraum um ein Jahr, beginnend mit dem Monat, ab welchem der Antrag bewilligt wurde. In dieser Zeit ist ein Einkommen von 4880 Euro anrechnungsfrei. Das würde bedeuten, dass Sie durchschnittlich 406 Euro im Monat dazuverdienen dürfen, ohne, dass sich an Ihrem Förderungsanspruch etwas ändert.

Zu diesem Freibetrag kommen aber noch Werbungskosten und Sozialpauschale, sodass Sie meist sogar mehr dazuverdienen dürfen. Außerdem wird bei der Berechnung so verfahren, dass die Einkünfte aus allen Monaten zusammengezählt und dann durch die Anzahl der Monate geteilt werden. Eine geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job) dürfte somit für gewöhnlich keine Abzüge vom BAföG-Anspruch zur Folge haben. Wenn Sie darüber hinaus eine der folgenden Beschäftigungsarten gewählt haben, kann sich der Freibetrag noch einmal auf bis zu 2100 Euro erhöhen:

  • ➤ Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder Ausbilder
  • ➤ künstlerische Tätigkeit
  • ➤ Tätigkeit im Zusammenhang mit der Pflege von Kranken, Alten oder Behinderten

Ausnahmen beachten!
Allerdings gibt es dennoch Ausnahmen, bei denen Sie durch einen BAföG Zuverdienst Ihren Anspruch verlieren können. Im Urlaubssemester etwa sorgt ein Nebenverdienst dafür, dass Sie kein BAföG bekommen. Das Gleiche gilt, sofern Sie in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten.

Partnerschaft & Kinder: Auswirkungen auf den Bafög Zuschuss

Partnerschaft & Kinder - Auswirkungen auf den BAföG ZuschussEtwas komplizierter wird es bei der Zuschussberechnung, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben. Zunächst wird das Geld, welches der Ehepartner oder Lebensgefährte verdient angerechnet. Auch hier werden von dem Bruttoeinkommen zunächst Werbungskosten, Sozialpauschale und Steuern abgezogen. Dann werden die Grundfreibeträge aufaddiert. Ist der Partner ebenfalls leibliches Elternteil des Kindes sind 1070 Euro nicht anrechnungspflichtig. Für Stiefeltern gilt ein Satz von 535 Euro. Pro Kind kommen dann noch einmal 485 Euro dazu. Diese Beträge werden dann ebenfalls vom Einkommen des Partners abgezogen. Was übrig bleibt, ist der Betrag, welcher vom eigenen Zuschussanspruch abgezogen wird.

Darüber hinaus kann noch ein Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch genommen werden. Dieser beträgt für das erste Kind 113 Euro und für jedes weitere 85 Euro. Dieser Zuschlag muss separat vom BAföG-Antrag gestellt werden, wird aber bei Bewilligung auch rückwirkend gezahlt, sofern er noch vor Ende des Bewilligungszeitraums eintrifft. Normalerweise steht der Betreuungszuschlag jedem zu, der grundsätzlich förderberechtigt ist. Die Zuschläge werden dann abzugslos auf Ihren Grundbedarf angerechnet.


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Rechenbeispiel zum Bafög Zuverdienst

Nach der Realschule hat Simon (25) eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht, die er auf 2 ½ Jahre verkürzen konnte. Anschließend hat er nach 4 ½ jähriger Weiterbeschäftigung in seinem Ausbildungsbetrieb erfolgreich eine Weiterbildung zum geprüften Industriefachwirt gemacht. Dies erfolgte innerhalb eines Jahres in Form von berufsbegleitendem Unterricht an Samstagen. Nun studiert er an einer Universität im dritten Semester BWL. Da er eine fünfjährige Erwerbstätigkeit nachweisen kann, wird er elternunabhängig gefördert. Er wohnt mietfrei mit seiner Frau und seinen 1 und 3 Jahre alten Söhnen im Haus seiner Eltern. Seine Gattin arbeitet als Angestellte und hatte vor zwei Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 36.032,04 Euro. Er selbst verdient sich nebenbei noch 410 Euro im Monat dazu. Unter Berücksichtigung aller Freibeträge und Zuschüsse ergibt sich daraus eine BAföG-Förderung in Höhe von 596,23 €.

Berechnung des Einkommens von Simon im Sinne des BAföG
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (1/12)

abzüglich Werbungskosten (monatlich)

abzüglich Sozialpauschale 21,3 % monatlich (Höchstbetrag 1008,33 Euro)




Einkommen von Simon

abzüglich Grundfreibetrag



Einkommen von Simon (im Sinne des BAföG)


anzurechnendes Einkommen von Simon
410,00 €

- 94,53 €

- 87,33 €

________


228,14 €

- 255,00 €

========

- 26,86 €


0,00 €
Berechnung des Einkommens der Ehegattin im Sinne des BAföG
Bruttoeinkommen aus nicht-selbständiger Arbeit (1/12)

abzüglich Werbungskosten (mind. 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages von 920 Euro)

abzüglich Sozialpauschale 21,3 %, monatlich (Höchstbetrag 1008,33 Euro)

tatsächlich geleistete Steuern (Lohnsteuertabelle 2008, Steuerklasse III)

abzüglich Einkommensteuer/Lohnsteuer

abzüglich Kirchensteuer

abzüglich Solidaritätszuschlag



Einkommen der Ehegattin

abzüglich Grundfreibetrag

für sich selbst:

für den 1. Sohn:

für den 2. Sohn:



Einkommen der Ehegattin (im Sinne des BAföG)

abzüglich Zusatzfreibetrag: 60% (50% für sich selbst und 2x 5% für die Kinder)



Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Ehegattin
3002,67 €

- 54,23 €


- 639,57 €



- 202,02 €

- 7,44 €

- 0,00 €

________

2099,42 €



- 1070,00 €

- 485,00 €

- 485,00 €

=========

59,42 €

- 35,65 €

=========

23,77 €
BAföG Berechnung für Simon
Bedarfssatz Simon / Grundbedarf Student/in

bei den Eltern wohnend (Eigentumswohnung der Eltern)

Kinderbetreuungszuschlag (1. Sohn)

Kinderbetreuungszuschlag (2. Sohn)



Summe

abzüglich Anrechnungsbetrag vom eigenen Einkommen

abzüglich Anrechnungsbetrag vom Einkommen der Ehegattin



Förderungsbetrag
373,00 €

49,00 €

113,00 €

85,00 €

_______

620,00 €

- 0,00 €

- 23,77 €

========

596,23 €
Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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