BAföG Voraussetzungen nach Einkommen, Alter und Ausbildungstyp

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BAföG zu bekommen? Wir verraten, welchen Einfluss das Einkommen der Eltern hat und wo die Altersgrenze liegt.

Mehrere Studenten laufen über den Flur einer Universität.
Voraussetzungen BAföG: Erfüllen Sie alle Anforderungen? | © Vasyl / stock.adobe.com

Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für einen respektablen Beruf. Allerdings hat nicht jeder von Haus aus die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Darum wurde in Deutschland ein Gesetz zur Förderung der Berufsausbildung erlassen – besser bekannt unter dem Namen BAföG. Wenn Sie auf diesem Weg einen Zuschuss zu Ihrer weiterführenden Ausbildung erhalten möchten, müssen Sie jedoch einige BAföG-Voraussetzungen erfüllen.

Welche Ausbildung wird bezuschusst?

Da eine Förderung nach BAföG häufig von Studenten beantragt wird, denken viele, es könne nur ein Studium an einer Hochschule, Akademie oder Höheren Fachschule unterstützt werden. Allerdings kann auch für einige anerkannte Fernunterrichtslehrgänge finanzielle Hilfe geboten werden. Zudem gibt es das sogenannte Schüler-BAföG, welches bei einer Ausbildung an Schulen beantragt werden kann.

Auf folgenden Schulen ist man berechtigt:

  • Berufsfachschulen
  • Fachschulen
  • Fachoberschulen
  • Abendschulen
  • anerkannte Privatschulen

Der Besuch allgemeinbildender Schulen wird ab der 10. Klasse gefördert.

Dies gilt für:

  • Gymnasien
  • Gesamtschulen
  • Haupt- und Realschulen

Neben der Ausbildungsform spielen bei den BAföG-Voraussetzungen noch die persönlichen Verhältnisse eine Rolle.


Bis zu welchem Alter kann man BAföG beantragen?

Grundsätzlich können Sie einen Zuschuss nur beantragen, wenn Sie bei Ausbildungsbeginn das 45. Lebensjahr bis jetzt nicht vollendet haben. Allerdings ermöglichen die Regelungen des BAföG auch in einige Ausnahmen. So können folgende persönliche Gründe eine Unterstützung nach Überschreiten der Altersgrenze ermöglichen.

Folgende Beispiele:

  • Personen, die den zweiten Bildungsweg absolviert haben
  • Bundeswehr (bei mindestens 8-jähriger Verpflichtung und Beginn des Dienstes vor Vollendung des 22. Lebensjahres)
  • Schwangerschaft
  • Erziehung von Kindern unter 14 Jahren
  • Betreuung von hilfebedürftigen/behinderten Kindern
  • Eigene Behinderung oder Erkrankung
  • Nichtzulassung zur gewünschten Ausbildung im Auswahlverfahren

Zudem kann es vorkommen, dass durch Tod oder Scheidung vom Ehe- oder Lebenspartner eine persönliche Bedürftigkeit entsteht. Damit ist gemeint, dass die Einkommensgrenzen nach § 85 SGB XII unterschritten werden.

Sofern Sie noch keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie in diesem Fall Gelder für eine weiterführende Ausbildung bewilligt bekommen. Aber auch sonst zählen Ihre Vermögensverhältnisse zu den BAföG-Voraussetzungen.

BAföG Voraussetzungen – Welche Rolle spielt das Einkommen?

Bei einem BAföG-Antrag geht es zunächst darum, Ihren Bedarf zu ermitteln.

Dabei werden

  • Ihr eigenes Einkommen,
  • das Einkommen des Lebensgefährten,
  • sowie das Einkommen Ihrer Eltern einbezogen,

und zwar genau in dieser Reihenfolge.

Ihr eigenes Einkommen wird während des Bewilligungszeitraums nur in der Höhe angerechnet, wie es die Grenze von 6.270 Euro brutto jährlich (inklusive Werbungskostenpauschale) nicht überschreitet. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass auch Stipendien grundsätzlich als Einkommen gelten.

Neben Ihrem eigenen Einkommen wird entweder das vorrangig zu berücksichtigende Einkommen des Partners oder andernfalls das Ihrer Eltern mit in die BAföG-Berechnung einbezogen. Als Elterneinkommen zählt nur das Ihrer leiblichen Eltern oder Ihrer Adoptiveltern, nicht das Ihrer Stiefeltern. Dabei ist prinzipiell das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr relevant.

Welche Einkünfte werden beim BAföG nicht angerechnet?

Einige Einkünfte bleiben dabei jedoch unberücksichtigt.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Unterhaltsleistungen Ihrer Eltern
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Studienkredit einer Bank
  • Deutschlandstipendium

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern zu bekommen. Sofern Sie BAföG aus den zuvor genannten Gründen auch nach Überschreiten der Altersgrenze beziehen, ist es zum Beispiel immer elternunabhängig.

Weitere Ausnahmen, welche diese Regelung ermöglichen, sind:

  • 5-jährige Erwerbstätigkeit
  • mindestens 3-jährige Erwerbstätigkeit nach einer Berufsausbildung (insgesamt mindestens 6 Jahre)
  • erreichen der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg

Wenn Sie alle BAföG Voraussetzungen erfüllen, brauchen Sie nur noch einen „Antrag auf Ausbildungsförderung“ auszufüllen (Download unter: das-neue-bafoeg.de). Diesen reichen Sie dann beim BAföG-Amt am Ort der Bildungseinrichtung ein. Bei Schüler-BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung bei der Ortsverwaltung zuständig.

Lesen Sie auch unseren Artikel: BAföG Rückzahlung – Wann Sie Erlass oder Aufschub bekommen

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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