Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – 5 Voraussetzungen

2010 gab es Änderungen im Steuerrecht. Wie man ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie hier.

Setzen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer ab
Setzen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer ab

Nicht alle Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein eigenes Büro für ihre Tätigkeit, sondern erwarten, dass diese sich ein eigenes Arbeitszimmer einrichten. Viele Arbeitnehmer wie Kundenbetreuer und Außendienstmitarbeiter müssen also von daheim aus arbeiten und haben sich dafür ein Büro in den eigenen vier Wänden eingerichtet. Dadurch entstehen natürlich Kosten, die der betroffene Arbeitnehmer nur ungern selbst tragen möchte. Deshalb überlegen viele Betroffene, wie sie die Aufwendungen für das Arbeitszimmer zurückbekommen können. Seit dem Jahr 2010 kann man ein solches Arbeitszimmer auf Grundlage des Jahressteuergesetzes wieder von der Steuer absetzen.

Steuerliche Anrechenbarkeit, wenn kein anderes Büro zur Verfügung steht

Die Neuregelung zur steuerlichen Anrechenbarkeit eines Arbeitszimmers kommt vor allem denen zugute, die kein anderes Büro für ihre Tätigkeit zur Verfügung haben. Die Kosten für ein solches Arbeitszimmer können also bei der Einkommensteuer als Werbungskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 1.250 Euro anerkannt werden, wenn der Antragsteller für seine berufliche Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz hat.

Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit

Ein Arbeitszimmer muss, damit man die Kosten steuerlich geltend machen kann, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Man ist also in der Pflicht, nachzuweisen, dass die Tätigkeit ausschließlich vom Arbeitszimmer aus betrieben wird. Ist dies der Fall, sind alle anfallenden Kosten für das Arbeitszimmer in maximaler Höhe anrechenbar. Die Kosten für ein Arbeitszimmer können ebenfalls bis zu einer Höhe von 1.250,- Euro jährlich geltend gemacht werden, wenn man mindestens 50 Prozent seiner Arbeitszeit in diesem Raum erledigt. Sinnvoll ist es, die im Arbeitszimmer geleisteten Stunden zu notieren, damit man dem Finanzamt bei Bedarf einen Nachweis vorlegen kann.

Arbeitszimmer im häuslichen Bereich

Wer sein Arbeitszimmer absetzen möchte, sollte sich informieren, welche Einschränkungen für die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers laut Gesetzgeber gelten. Welche Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, damit die Steuerbehörde dem Antragsteller die Steuer für ein häusliches Arbeitszimmer voll erstattet? Zunächst einmal muss nachgewiesen werden, dass das Arbeitszimmer fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Außerdem darf die Einrichtung des Arbeitszimmers nicht einem Wohnraum entsprechen, es muss von den eigentlichen Wohnräumen klar getrennt sein und die übrige Wohnung muss groß genug sein, um darin zu leben. Das bedeutet also, dass das Arbeitszimmer nicht aus einem kleinen Eckplatz im Wohnzimmer bestehen darf, auch ein Durchgangszimmer gilt nicht als Arbeitszimmer.

Das außerhäusliche Arbeitszimmer

Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, wenn sich der Raum zwar im eigenen Haus, aber auf einer anderen Etage befindet, wie die privat genutzte Wohnung. Damit gilt es als außerhäusig und man kann das Arbeitszimmer absetzen. Wer über ein Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück verfügt, sollte sich überlegen, ob er sein Arbeitszimmer nicht dorthin verlegt, denn es gilt dann ebenfalls als außerhäusiges Arbeitszimmer und die Kosten können im vollen Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber

Eine weitere Variante, die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, ist die Vermietung an den eigenen Arbeitgeber, der es seinem Mitarbeiter dann zur geschäftlichen Nutzung überlässt. Vermietet nämlich der Arbeitnehmer ein Zimmer in seinem Haus oder seiner Wohnung an seinen Chef, sind dies Einkünfte aus einer Vermietung. Die aus der Vermietung entstehenden Kosten kann man dann als Werbungskosten eintragen. Nicht absetzbar hingegen ist es, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Kosten für ein Arbeitszimmer erstattet, da dies von den Finanzbehörden als steuer- und beitragspflichtige Lohnzahlung bewertet wird.

Tipp: Wenn Sie ein Arbeitszimmer zu Hause einrichten wollen, müssen Sie einige grundsätzliche Dinge beachten und Vorüberlegungen treffen. Wie Sie ein Heimbüro einrichten, erfahren Sie hier.

Über Ringo Dühmke 633 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

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