Abmahnung – Was tun?

Wer eine Abmahnung bekommen hat, sollte diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ist die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt und wie Sie reagieren müssen, lesen Sie hier.

Chef spricht Mitarbeiter eine Abmahnung aus
Eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen | © Marco / stock.adobe.com

Jedes Unternehmen ist auf zuverlässige Mitarbeiter angewiesen. Wenn sich ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit etwas zu Schulden kommen lässt, kann der Arbeitgeber ihn ermahnen oder eine Abmahnung aussprechen, wobei diese nicht in schriftlicher Form vorliegen muss. Die meisten Unternehmen wählen allerdings die Schriftform, da sie eine Nachweispflicht über die korrekte Versendung haben. Eine solche zu erhalten, ist für den Mitarbeiter stets unangenehm, deshalb sollte er sie nicht einfach ignorieren.

Die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen

Wird ein Arbeitnehmer mit einer Abmahnung konfrontiert, sollte er diese auf jeden Fall ernst nehmen, denn sie zeigt, dass es Unstimmigkeiten gibt und dies ist ein Zeichen der Unzufriedenheit der Unternehmensleitung bzw. des Vorgesetzten. Deshalb wäre es falsch, nicht in irgendeiner Weise zu reagieren, denn eine solche, arbeitsrechtlich relevante Zurechtweisung kann für den Arbeitnehmer im schlimmsten Fall sehr unangenehme Folgen haben. Immerhin ist sie ein erster Schritt hin zu einer eventuellen Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Unternehmens. Schon aus diesem Grund sollte man sich um eine rasche Klärung bemühen.

Ist die Abmahnung berechtigt?

Im Abmahnungsschreiben muss die zur Last gelegte Verfehlung klar formuliert sein und dem Mitarbeiter deutlich machen, was ihm vorgeworfen wird. Man sollte den genannten Grund für sich selbst überprüfen und so zu einer Entscheidung gelangen, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Zudem kann man seine Kollegen befragen, ob sie die geäußerten Vorwürfe bestätigen können. Wenn sie sich auch vor der Unternehmensleitung nicht dazu äußern werden, hat man zumindest einen Hinweis darauf, ob die genannten Gründe objektiv richtig sind. Ist man überzeugt, dass sie nicht berechtigt sind, sollte man entsprechend reagieren.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?

» bei berechtigter Abmahnung
Sollte die Abmahnung berechtigt sein, ist es sinnvoll, seinen Vorgesetzten um ein persönliches Gespräch zu bitten, damit die Vorwürfe noch einmal thematisiert werden. Ein solches Gespräch macht zwar die Zurechtweisung nicht unwirksam, kann aber Unstimmigkeiten aus dem Weg räumen und zu einer Entspannung der Situation beitragen. In diesem Gespräch hat der Mitarbeiter auch die Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass er die vorhandenen Missstände abstellen wird.

» bei unberechtigter Abmahnung
Erweist sich die Abmahnung als unberechtigt, sollte man schnell reagieren. Dies kann auf verschiedene Weisen geschehen.

  • Wenn es möglich ist, sollte mit dem Chef ein Gespräch über die Rücknahme geführt werden, denn dieser Weg ist der für alle Seiten einfachste und kostengünstigste.
  • Ist ein solches Gespräch erfolglos, kann man eine Unterlassungserklärung abgeben, wobei man nicht jede Erklärung einfach unterschreiben sollte. Man darf sie durchaus abändern.
  • Ein weiterer Schritt wäre, eine Gegendarlegung zu verfassen und sie der Unternehmensleitung in schriftlicher Form zu übergeben. Diese muss sie auf jeden Fall der Personalakte beilegen.
  • In besonders heiklen Fällen sollte man einen Rechtsanwalt einschalten. Allerdings sollte stets ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden, da er mit der Materie am ehesten vertraut ist. Zu berücksichtigen sind hierbei aber die entstehenden Kosten und die Folgen für den Abgemahnten.

Fristen beachten!

Möchten Arbeitnehmer gegen ihrer Meinung nach unberechtigte Abmahnungen Einspruch einlegen, müssen die geltenden Fristen beachtet werden. Viele Abmahnungen enthalten sehr kurze Fristen (z.B. für Unterlassungserklärungen), die durch das Recht meist gedeckt sind. Möchte man sich vor der Unterzeichnung einer solchen Erklärung rechtlichen Beistand holen, muss man um Fristverlängerung bitten. Lässt man allerdings solche Fristen einfach verstreichen, gibt es kaum noch Möglichkeiten, sich erfolgreich zu wehren.

Hat man alle Fristen eingehalten und es kommt dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren, besteht immerhin die Möglichkeit, sich durch einen Vergleich zu einigen. Darauf wirken übrigens die meisten Richter hin, vor allem, wenn es um geringe Streitwerte geht.

Über Ringo Dühmke 632 Artikel
Gründer von Arbeitstipps.de und einigen anderen Websites. Gelernter Kaufmann mit großer Leidenschaft für (das Schreiben über) Unternehmen und Unternehmer aller Art, für Onlinemarketing, Digitalisierung und Automatisierung.

1 Kommentar

  1. Hallo zusammen.
    Mein Bruder hat eine Abmahnung bekommen auf seiner arbeit und 7 Tage später eine Kündigung. Danke für die Informationen bzgl. Abmahnungen und fristen. Freunde haben uns empfohlen einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*